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Vorlage und Überprüfung der Eignungsnachweise nach § 6 VOB/A in der Praxis

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Vorlage und Überprüfung der Eignungsnachweise nach § 6 VOB/A in der Praxis


Projektnummer
Projektbeginn
10.2012
Projektende
04.2012
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Nach den Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sind Bewerber oder Bieter vor der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen zwingend auf ihre Eignung für die zu vergebende Leistung zu überprüfen. Die Aufgabe des vorliegenden Forschungsvorhabens bestand darin, den Ablauf der Eignungsprüfung bei öffentlichen Vergabestellen zu evaluieren, ggf. bestehendes Fehlverhalten aufzudecken und Ursachen dafür zu identifizieren.Projektlaufzeit: Oktober 2012 - Dezember 2013

Ausgangslage

Vor der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen sind die am Vergabewettbewerb beteiligten bzw. für den Vergabewettbewerb vorgesehenen Unternehmen zwingend auf ihre Eignung für die zu vergebende Leistung zu überprüfen. Diese Verpflichtung ergibt sich einerseits aus § 97 Abs. 4 GWB, wonach öffentliche Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen. Andererseits ergibt sich diese Verpflichtung speziell für Bauleistungen aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A. Der Ablauf der Eignungsprüfung ist in den §§ 6 Abs. 3 VOB/A und 16 Abs. 2 VOB/A im Detail geregelt.

Für den Eignungsnachweis von Bewerbern oder Bietern für öffentliche Bauaufträge kann gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A einerseits auf Dokumente aus einem Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifizierung e. V. (PQ-Liste) zurückgegriffen werden. Andererseits kann der Eignungsnachweis eines Bewerbers oder Bieters auch durch vergabeverfahrensbezogen vorgelegte Eigenerklärungen und Einzelnachweise erfolgen. Sofern anstelle der Vorlage eines konkreten Einzelnachweises zunächst Eigenerklärungen von der Vergabestelle zugelassen werden, müssen diese im Vergabeverfahren von den Bietern in der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen bestätigt werden.

Es wird vermutet, dass diese Vorgaben in der Vergabepraxis nicht bei allen Vergabeverfahren vollumfänglich umgesetzt werden. So besteht die Vermutung, dass Vergabestellen den am Vergabe-wettbewerb teilnehmenden Unternehmen häufig die Möglichkeit einräumen, den Nachweis ihrer Eignung in Form von Eigenerklärungen zu erbringen. Auf die im weiteren Vergabeverfahren vergaberechtlich für die Bieter in der engeren Wahl geforderte Bestätigung der Eigenerklärungen durch konkrete Einzelnachweise wird dann allerdings häufig verzichtet. Daneben besteht aber auch der Verdacht, dass Vergabestellen in einzelnen Vergabeverfahren auf die Vorlage einzelner in der VOB/A geforderter Eignungsnachweise gänzlich verzichten.

Ziel

Die Aufklärung und Quantifizierung der zuvor beschriebenen Vermutungen und Verdachtsfälle sollte durch eine Umfrage zur Durchführung der Eignungsprüfung nach den Angaben aus § 6 VOB/A bei Vergabestellen des Bundes, der Länder und der Kommunen erfolgen. Ergänzend sollte eine exemplarische Abfrage bei ausgewählten Unternehmen des Bauhaupt- und Nebengewerbes durchgeführt werden.

Folgende Fragestellungen dienten dabei als Leitfragen:

  • Wie werden die Eignungskriterien aus Sicht der Vergabestellen qualitativ bewertet?
  • Wie gestaltet sich der organisatorische und personelle Ablauf der Eignungsprüfung?
  • Wie gestaltet sich der formelle Ablauf der Eignungsprüfung (Umgang mit Präqualifikation, Zulassung von Eigenerklärungen, Vorlage von Einzelnachweisen, Aktualisierung von Nachweisen)?
  • Wie werden die Eignungskriterien Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Detail überprüft?

Auftragnehmer des Forschungsprojektes war das Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb (IBB) der TU Braunschweig.

Konzept

Zum tatsächlichen Ablauf der Eignungsprüfung von am Wettbewerb teilnehmenden Bietern in der Vergabepraxis von öffentlichen Bauaufträgen fehlen belastbare Daten. So existiert derzeit keine zusammenhängende Datensammlung bei Bund, Ländern oder Kommunen, in der Informationen gesammelt werden, wie Vergabeverfahren im Einzelnen ablaufen. Vergabeverfahren werden lediglich in der Vergabeakte je Vergabeverfahren dokumentiert. Daher musste im Rahmen dieses Forschungsvorhabens eine eigene statistisch relevante Datensammlung aufgebaut werden.

Aus diesem Grund wurde zunächst ein Fragenkatalog erarbeitet, mit dem die Vergabestellen zur Eignungsprüfung befragt werden konnten. Die Fragen sollten kurz, prägnant und anonym zu beantworten sein. Anschließend wurde der daraus resultierende Fragebogen im Rahmen eines Pre-Tests bei ausgewählten Vergabestellen validiert. Gleichzeitig wurde nach dem Zufallsprinzip eine Liste möglicher Adressaten zusammengestellt, an die der Fragebogen daraufhin versendet wurde. Die Umfragedauer wurde für ca. zwei Monate angesetzt. Anschließend wurden die Antworten aus den Fragebögen sondiert, in eine Datenbank aufgenommen und mit Hilfe statistischer Methoden ausgewertet.

Zur Verifizierung der Ergebnisse sollte neben der Hauptumfrage bei öffentlichen Vergabestellen auch eine exemplarische Umfrage bei ausgewählten Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes durchgeführt werden. Hierzu wurden telefonische Interviews geführt und dokumentiert sowie ausgewertet.

Ergebnisse

Die Auswertung der Daten aus der Umfrage zeigt, dass die in der VOB/A beschriebenen Vorgaben zur Eignungsprüfung in der Vergabepraxis nicht bei allen Vergabeverfahren vollumfänglich umgesetzt werden. Vielmehr ist ersichtlich, dass Vergabestellen die Eignung von Bewerbern oder Bietern zwar überprüfen, diese Überprüfung aber regelmäßig nicht den hohen Anforderungen der Vorgaben nach VOB/A entspricht. Gründe hierfür sind u. a. die Vielzahl an individuell zu berücksichtigenden und teilweise unterschiedlichen Vorgaben (z. B. durch Landesvergabegesetze) sowie der hohe bürokratische Aufwand beim Umgang mit Einzelnachweisen. Dies führt dazu, dass sich eine Vielzahl der Vergabestellen mit Eigenerklärungen als Eignungsnachweis begnügt.

Die Abbildung zeigt hierzu einen Auszug aus dem Forschungsergebnis. Der vergaberechtlich geforderte Nachweis (zumindest über die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben bei Bietern in der engeren Wahl) wird lediglich von knapp 12 % der Vergabestellen vollumfänglich verlangt. Nahezu 75 % der Vergabestellen verzichten hierbei auf einen oder mehrere Nachweise. Daneben verzichten jedoch auch fast 14 % der Vergabestellen vollständig auf die Vorlage von Nachweisen und begnügen sich mit Eigenerklärungen. Von den befragten Vergabestellen gab allerdings keine Vergabestelle an, generell auf eine Eignungsprüfung zu verzichten (keine Eigenerklärung und keine Einzelnachweise).

Neben den Erkenntnissen aus den beantworteten Fragebögen konnten auch weitergehende Informationen und Hinweise von Vergabestellen in den Forschungsbericht aufgenommen werden. Diese in Anlage III zum Schlussbericht detailliert aufgeführten, direkt zitierten und nicht weiter gewerteten Aussagen runden das Umfrageergebnis ab und zeigen - sowohl inhaltlich als auch aufgrund ihrer Vielzahl - die Bedeutung der in diesem Forschungsvorhaben behandelten Fragestellung. Ergänzt werden diese Aussagen durch ebenfalls in Anlage III zum Schlussbericht befindliche inhaltliche Vorschläge seitens der Vergabestellen, wie die im Vergaberecht verankerten Vorgaben zur Eignungsprüfung aus ihrer Sicht überarbeitet werden sollten, damit die Vorgaben eine breitere Anwendung in der Praxis erfahren.

Veröffentlichungen

Vorlage und Überprüfung der Eignungsnachweise nach § 6 VOB/A in der Praxis

Endbericht Download auf https://www.bbsr.bund.de/
Anhang zum Endbericht Download auf https://www.bbsr.bund.de/

Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : Vergabe, Vergabeleistungen, Eignungsnachweise, VOB/A, Bauleistungen
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/3Rahmenbedingungen/2013/EignungsnachweiseVOB/01_start