Bund und Länder wollen gemeinsam an einer Begrenzung der aus der Normung resultierenden Folgekosten arbeiten. Auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 wurde die Relevanz und Dringlichkeit von allen Beteiligten übereinstimmend bestätigt.
Bezahlbares Wohnen und Bauen ist die aktuelle politische Herausforderung, die von der Bundesregierung und den Ländern gemeinsam angenommen wurde. Deshalb wird die Einrichtung und Zweckbestimmung einer zentralen unabhängigen Stelle zur Begrenzung der Folgekosten von Regulierung und Normung in enger Abstimmung mit den Ländern angestrebt. Eine Verwaltungs- und Finanzierungsvereinbarung soll zwischen Bund und Ländern (ggf. auch Kommunen) geschlossen und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
Die einberufene „temporäre Expertengruppe Baunormung“ hat die zentrale Forderung des Wohngipfels aufgegriffen, im Normungsprozess eine Folgekostenabschätzung zu etablieren. Sie hat ein Machbarkeitskonzept zur Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Begrenzung der Folgekosten von Regulierung und Normung im Gebäudebereich erstellt. Die Expertengruppe stand unter gemeinsamer Bund-Länder-Federführung. Weiterhin gehörten Vertreter der Fachkommission Bauaufsicht, des Deutschen Städtetags, des Nationalen Normenkontrollrats, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des DIN e.V. der Expertengruppe an. Die Ergebnisse der temporären Expertengruppe Baunormung wurden von der Bauministerkonferenz begrüßt und im Bauausschuss des Deutschen Bundestages zur Kenntnis genommen.
Die Einrichtung der unabhängigen Stelle soll in zwei Phasen erfolgen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird in diesem Jahr ein Pilotprojekt starten, das in ein Forschungsvorhaben eingebettet ist. Aus der Pilotphase gewonnene Erkenntnisse und Vorschläge werden für die Einrichtung und Zuordnung der unabhängigen Stelle genutzt. Das Forschungsvorhaben soll Antworten auf die Fragen zur Organisationsform, Anbindung, ihrer Organe und Geschäftsstelle liefern. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dann in die parallel laufenden Erarbeitungs- und Abstimmungsprozesse zur Einrichtung der unabhängigen Stelle aufgenommen werden.
Bericht der temporären Expertengruppe Baunormung
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