Förderaufruf und Antragstellung
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die im realen Umfeld des Neubaus, Umbaus oder des Rückbaus von Gebäuden durchgeführt werden und neuartige marktnahe Lösungsansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben. Dabei sollen die Projekte eine öffentlich erfahrbare Impulswirkung haben. Der Transfer der gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen in die Praxis hat einen hohen Stellenwert. Die Projekte sollen durch geeignete Forschungseinrichtungen wissenschaftlich begleitet werden. Unterstützt werden neue bauliche, technische, soziale und organisatorische Lösungsansätze zur Dekarbonisierung und Reduzierung des Ressourcen- und Flächenverbrauchs. Dabei soll die experimentelle Umsetzung von marktnahen Produkten, Bauweisen, Planungsmethoden oder Kooperationsformen im Rahmen einer baulichen Maßnahme gefördert werden.
Förderfähig sind die Planung, Erprobung, Umsetzung und Evaluierung von Pilotprojekten des zukunftsgerechten Bauens mit herausragendem Innovationspotential ab einem Gesamtprojektvolumen von 2,5 Mio EUR (KG200 – 700).
Die Förderung beschränkt sich nicht auf eine Gebäudetypologie. Allerdings sollen die Pilotprojekte möglichst über eine öffentlich erfahrbare Impulswirkung verfügen, z.B. durch eine öffentliche Nutzung, eine besondere städtebauliche Situation oder den besonderen Einbezug der Öffentlichkeit beim Planen, Bauen und Betreiben.
Beispielsweise können Bauvorhaben gefördert werden, die die Entwicklung, Planung, praktische Erprobung und Umsetzung folgender innovativer Maßnahmen und Verfahren beabsichtigen:
- Steigerung der Effizienz und Effektivität bei Planung, Herstellung, Bauausführung und/oder Betrieb (z.B. Serielle Sanierung, Digitalisierung von Planungs-, Fertigungs- und Baumaßnahmen usw.).
- Einbindung innovativer Energiekonzepte (z.B. Sektorenkopplung, Quartierslösungen usw.).
- Einsatz von ressourcenschonenden Baustoffen und/oder Bauprodukten, welche einen geringeren CO2-Fußabdruck haben als herkömmliche Baustoffe oder Bauprodukte (z.B. durch den erheblichen Einsatz von Materialen aus Sekundärrohstoffen und/oder nachwachsenden Rohstoffen, den Einsatz von wiederverwendeten oder wiederverwendbaren Bauteilen und Materialien usw.).
- kreislaufgerechter Rückbau baulicher Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen (z.B. die kreislaufgerechte Sortierung von Bauteilen und/oder Materialien und deren Erhaltung/Lagerung für die Wiederverwendung usw.).
- möglichst emissionsfreie und abfallfreie Baustelle (z.B. den Einsatz von KI oder Robotik, die den Ressourceneinsatz und/oder den CO2-Fußabdruck auf der Baustelle verringern sowie Maßnahmen für den Bodenschutz usw.).
- Suffizienz-Strategien (z.B. Low-Tech Maßnahmen, wie der geringere Einsatz von Gebäudetechnik, geringer Flächenverbrauch, Mehrfachnutzung usw.).
Erhöhung der Resilienz von Gebäuden und Erhöhung der Biodiversität (z.B. geringer Versiegelungsgrad, lokales Wassermanagement, Erhalt und Förderung natürlicher Kreisläufe, der Verbesserung des Mikroklimas, naturnahe Gestaltung usw.)
Förderkategorien
Mit der Förderung von Pilotprojekten sollen möglichst viele Erkenntnisse hinsichtlich der Planung und Umsetzung von innovativen Vorhaben gewonnen und in die Breite getragen werden. Daher werden Projekte in verschiedenen Umsetzungsphasen gefördert, um mit dem jeweiligen Stadium einhergehende Best Practice und Handlungsoptionen aufzeigen zu können. Vor diesem Hintergrund teilt sich die Förderung in zwei Förderkategorien auf:
In der Förderkategorie A – Konzeptfindung, Innovationstransfer und integrierte Planung werden Vorhaben in frühen Planungsphasen, also in den Leistungsphasen „0“ und 1 bis 4 gemäß HOAI gefördert. Der Schwerpunkt sollte auf den Innovationstransfer (Überführung von neuen Erkenntnissen und Ansätzen aus der Forschung in die Planung) sowie der wissenschaftlichen Begleitung gelegt werden.
In der Förderkategorie B – Bauliche Umsetzung und Erprobung werden Vorhaben ab Leistungsphase 5 HOAI gefördert. Mithilfe der Förderung soll die experimentelle, bauliche Umsetzung von innovativen Ansätzen gefördert werden. Unter anderem soll die Umsetzung von baulichen Lösungen angeregt werden, die ambitionierter und nachhaltiger sind als ursprünglich geplant. Die Umsetzung und Erprobung soll wissenschaftlich begleitet werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Fördermaßnahme richtet sich an alle natürlichen und juristischen Personen (z. B. Privatpersonen, Institutionen, Unternehmen), die als Bauherren agieren.
Die Lösungsansätze sollen im Verbund eines Bauherrn mit Planenden, Forschenden und ggf. weiteren am Projektbeteiligten, wie beispielsweise Herstellern oder Baufirmen, entwickelt und umgesetzt werden. Der Bauherr übernimmt dabei die Federführung, wobei die Forschenden die wissenschaftliche Begleitung durchführen. Die wissenschaftliche Begleitung sind durch geeignete Forschungseinrichtungen (Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) durchzuführen.
Wie sieht der Weg zur Förderung aus?
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: zunächst werden in einer ersten Stufe Ihre Projektskizzen für eine Förderung ausgewählt. Ihre Projektidee legen Sie uns in einer Projektskizze (Antragsformular + Anhänge) dar, die fristgerecht eingereicht werden muss.
Die Projektskizzen werden von der Bewilligungsbehörde formal und inhaltlich vorgeprüft und durch ein Expertengremium begutachtet. Dabei stehen alle eingereichten Projektskizzen untereinander im Wettbewerb. Die so ausgewählten Projekte werden im Anschluss aufgefordert, ihre Projektskizze zu qualifizieren. Erst in dieser zweiten Stufe wird die Einreichung eines förmlichen Zuwendungsantrags erforderlich.
Hier reichen Sie Ihre Projektskizze ein!
Für Ihre Projektskizze müssen Sie das hier bereitgestellte Antragsformular verwenden. Das ausgefüllte Antragsformular sowie alle Anhänge reichen Sie ausschließlich digital per E-Mail an innovation@bundesstiftung-bauakdemie.de ein. Die Projektskizzen müssen bis spätestens 12.11.2024, 23:59 Uhr bei uns eingegangen sein. Unter Häufig gestellte Fragen finden Sie weitere Hinweise zur Unterstützung bei der Erstellung der Projektskizze.
Was sind die Ziele der Förderung?
Pilotprojekte für Innovationen im Gebäudebereich sollen als Vorreiter für die notwendige Transformation und Zukunft des Bauens in Deutschland stehen und einen breitenwirksamen Impuls für eine neue klimagerechte Baupraxis bzw. „eine Baukultur der Bauwende“ geben. In diesem Sinne sind Pilotprojekte Vorhaben, die im realen Umfeld des Neubaus, Umbaus oder des Rückbaus von Gebäuden durchgeführt werden und neuartige marktnahe Lösungsansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben. Indem neue bauliche, technische, soziale und organisatorische Lösungsansätze zur Dekarbonisierung und Reduzierung des Ressourcen- und Flächenverbrauchs in der breiten Bau- und Planungspraxis umgesetzt werden, leistet die Förderung einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen sowie zur Eindämmung des Ressourcen- und Flächenverbrauchs.
Wie hoch ist die Zuwendung?
Die Projekte werden mit bis zu 25 % der zuwendungs- bzw. förderfähigen Ausgaben unterstützt. Die zuwendungs- bzw. förderfähigen Ausgaben sind alle Ausgaben, die zur Durchführung der innovativen Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums notwendig sind. Der Zuwendungsempfänger hat für die zu erbringende wissenschaftliche Begleitung einen Mindestanteil vorzusehen. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie unter Fragen und Antworten.
Eine Kumulierung der Förderung mit Mitteln anderer öffentlicher Fördergeber, insbesondere aus Landesförderprogrammen, ist grundsätzlich möglich. Der Zuwendungsempfänger hat jedoch stets einen Eigenmittelbeitrag von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu leisten.
Welche Forschungsleistungen müssen erbracht werden?
Die Vorhaben sind in beiden Förderkategorien über die gesamte Zuwendungsdauer wissenschaftlich zu begleiten. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung sind folgende Auswertungen vorzunehmen und zu dokumentieren:
- Dokumentation und Evaluierung der entwickelten innovativen baulichen, technischen, architektonischen und/oder planerischen Konzepte in Bezug auf Dekarbonisierung, Ressourcenschonung sowie Baukosten und Bauzeit.
- Darstellung und Evaluierung der ökonomisch-ökologischen Vorteilhaftigkeit, Übertragbarkeit und Skalierbarkeit der Lösungsansätze.
- Wissenschaftliche Auswertung des Einsparpotentials der Treibhausgasemissionen mittels Ökobilanzierung/Lebenszykluskostenberechnung.
In Förderkategorie A liegt der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Begleitung auf der Planung und Entwicklung des Projektes; in Kategorie B auf der baulichen Umsetzung.
Darüber hinaus können Forschungsleistungen gefördert werden, die der Weiterentwicklung derjenigen Produkte, Produktionsmethoden, Verfahren usw. dienen, die im Rahmen des zu fördernden Bauvorhabens zum Einsatz kommen, um deren pilothafte Anwendung zu ermöglichen und/ oder deren Marktgängigkeit voranzutreiben.