Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bestrebt, unsere Webseite barrierefrei zugänglich zu machen. Wir wollen mit § 12a Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) im Einklang stehen.
 

Umsetzungsstand

Wir erklären zum 15.02.2021, dass unsere Webseite mit den Vorgaben der europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar ist. Unsere Webseite wurde im September 2020 grundlegend überarbeitet und konnte in folgenden Bereichen noch nicht optimiert werden:

  1. Videos enthalten keinen Untertitel.
     
  2. Archivierte wissenschaftliche Abschlussberichte aus der Forschungsförderung, erstellt vor Dezember 2019, sind nicht barrierefrei.
     

Feedback und Erstkontakt

Kontaktieren Sie uns, wenn Inhalte unserer Webseite nicht barrierefrei sind. Holen Sie sich Informationen über Webinhalte, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Durchsetzungsverfahren

Unsere Antworten stellen Sie nicht zufrieden? Sie können unter www.schlichtungsstelle-bgg.de ein Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) beantragen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.