Förderung auf einen Blick
Gefördert werden Pilotprojekte, die im realen Umfeld des Neubaus, Umbaus oder des Rückbaus von Gebäuden durchgeführt werden und neuartige marktnahe Lösungsansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben. Dabei sollen die Pilotprojekte eine öffentlich erfahrbare Impulswirkung haben. Der Transfer der gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen in die Praxis hat einen hohen Stellenwert. Die Pilotprojekte sollen durch geeignete Forschungseinrichtungen wissenschaftlich begleitet werden. Gefördert werden neue bauliche, technische, soziale und organisatorische Lösungsansätze zur Dekarbonisierung und Reduzierung des Ressourcen- und Flächenverbrauchs.
- Steigerung der Effizienz und Effektivität bei Planung, Herstellung, Bauausführung und/oder Betrieb (z. B. Serielle Sanierung, Digitalisierung von Planungs-, Fertigungs- und Baumaßnahmen usw.).
- Einbindung innovativer Energiekonzepte (z. B. Sektorenkopplung, Quartierslösungen usw.).
- Einsatz von ressourcenschonenden Baustoffen und/oder Bauprodukten, welche einen geringeren CO₂-Fußabdruck haben als herkömmliche Baustoffe oder Bauprodukte (z. B. durch den erheblichen Einsatz von Materialien aus Sekundärrohstoffen und/oder nachwachsenden Rohstoffen, den Einsatz von wiederverwendeten oder wiederverwendbaren Bauteilen und Materialien usw.).
- kreislaufgerechter Rückbau baulicher Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen (z. B. die kreislaufgerechte Sortierung von Bauteilen und/oder Materialien und deren Erhaltung/Lagerung für die Wiederverwendung usw.).
- möglichst emissionsfreie und abfallfreie Baustelle (z. B. den Einsatz von KI oder Robotik, die den Ressourceneinsatz und/oder den CO₂-Fußabdruck auf der Baustelle verringern sowie Maßnahmen für den Bodenschutz usw.).
- Suffizienz-Strategien (z. B. Lowtech Maßnahmen, wie der geringere Einsatz von Gebäudetechnik, geringer Flächenverbrauch, Mehrfachnutzung usw.).
- Erhöhung der Resilienz von Gebäuden und Erhöhung der Biodiversität (z. B. geringer Versiegelungsgrad, lokales Wassermanagement, Erhalt und Förderung natürlicher Kreisläufe, der Verbesserung des Mikroklimas, naturnahe Gestaltung usw.)
Antragstellende können natürliche und juristische Personen sein (z. B. Privatpersonen, Institutionen, Unternehmen), die als Bauherren agieren. Sie sollten das Pilotprojekt für eigene oder fremde Rechnung im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft). Gefördert wird ein Verbund eines Bauherrn mit Planenden, Forschenden und ggf. weiteren am Projektbeteiligten, wie beispielsweise Herstellern oder Baufirmen. Die Federführung wird dabei vom Bauherrn übernommen und die wissenschaftliche Begleitung von den Forschenden.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung muss die antragstellende Person über einen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.
Stichtag für die Einreichung ist 12.11.2024, 23:59 Uhr. Die Vorlage für die Projektskizzen (Antragsformular + einzureichenden Unterlagen) kann hier abgerufen werden. Die Projektskizzen inklusive der einzureichenden Unterlagen werden bei der Bundesstiftung Bauakademie ausschließlich per E-Mail eingereicht: innovation@bundesstiftung-bauakdemie.de
Eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular (siehe Punkt 7 im Antragsformular). Die PDF-Dateien dürfen 25 MB nicht überschreiten.
Es gibt zwei Förderkategorien (A und B). Projekte können sich nur für eine Förderkategorie bewerben.
Förderkategorie A – Konzeptfindung, Innovationstransfer und integrierte Planung: Förderkategorie A fokussiert die Förderung der frühen Planungsphasen. In frühen Planungsphasen bestehen im Vergleich zu späteren Planungsphasen die größten und effektivsten Einflussmöglichkeiten, neueste Ansätze zur Senkung von Treibhausgasemissionen und Ressourcenschonung zu implementieren. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf die Planung des Pilotprojekts nicht über Leistungsphase 2 (HOAI) fortgeschritten sein. Im Falle einer Förderung dürfen Projekte der Förderkategorie A bis zur Leistungsphase 4 (HOAI) gefördert werden.
Förderkategorie B – Bauliche Umsetzung und Erprobung:
Förderkategorie B fokussiert die Förderung der baulichen Umsetzung von Pilotprojekten. Projekte sollen durch die Förderung in Kategorie B dazu angeregt werden, ambitioniertere Ziele hinsichtlich der Senkung von Treibhausgasemissionen und/oder der Ressourcenschonung zu verfolgen. Hier werden Bauvorhaben ab Leistungsphase 5 (HOAI) gefördert. Pilotprojekte, die sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch in Leistungsphase 4 (HOAI), in der Genehmigungsplanung befinden, können sich ebenfalls auf die Förderung bewerben.
Antragsverfahren
Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: zunächst wird in einer ersten Stufe eine Projektskizze (Antragsformular + einzureichenden Unterlagen) für eine Förderung eingereicht. Die zur Förderung ausgewählten Pilotprojekte werden in einer zweiten Stufe qualifiziert.
Stufe 1 (Projektskizze):
Nach Veröffentlichung des Förderaufrufs haben Antragstellende bis zur Abgabefrist Zeit, per E-Mail an die Adresse innovation@bundesstiftung-bauakademie.de eine Projektskizze (Antragsformular + einzureichenden Unterlagen) für das geplante Pilotprojekt einzureichen.
Die Projektskizze wird von der Bundesstiftung Bauakademie formal und fachlich geprüft. Auf dieser Grundlage und mit der Unterstützung von berufenen Fachexpertinnen und -experten wählt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die zu fördernden Projektvorschläge aus.
Die Auswahl ist die Voraussetzung für die zweite Stufe.
Stufe 2 (Projektskizze unter Berücksichtigung der Änderungsanforderungen):
Wird das Projekt für eine Förderung ausgewählt, erhalten die Antragstellenden die Aufforderung, einen förmlichen Antrag (Stufe 2) einzureichen, gegebenenfalls unter der Voraussetzung, Änderungsanforderungen zu berücksichtigen. Nach erfolgter Überarbeitung kann diese dann als förmlicher Antrag eingereicht werden. Die Qualifizierung der Projektskizze wird durch die Bundesstiftung Bauakademie fachlich und administrativ begleitet.
Das Antragsformular inklusive der einzureichenden Unterlagen wird bei der Bundesstiftung Bauakademie ausschließlich per E-Mail eingereicht: innovation@bundesstiftung-bauakdemie.de.
- Ausgefülltes Antragsformular
- Anlage 1: Planungsunterlagen gemäß Planungsstand
- Anlage 2: Visuelle / grafische / planerische Darstellung der innovativen Maßnahmen
- Anlage 3: Ökobilanzierung nach DIN 276 auf Basis der Bilanzregeln des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG). Nutzen Sie bitte die Vorlagen und Arbeitshilfen des QNG (verfügbar unter https://www.qng.info/qng/qng-anforderungen/qng-siegeldokumente/), insbesondere:
- Anlage 4: Kostenschätzung (KG 200 - 700 nach DIN 276)
- Anlage 5: Ausgabenplan der Forschungsleistungen und ggf. weiteren förderfähigen Kosten in Bezug auf die innovativen Maßnahmen.
- Anlage 6: Finanzierungskonzept für das Gesamtprojekt
- Anlage 7: Zeitplan des Gesamtvorhabens inkl. der wichtigsten Meilensteine des Planungsprozesses wie der wissenschaftlichen Begleitung (mindestens Fertigstellung Entwurfsplanung, Fertigstellung Genehmigungsplanung, Abschluss und Endbericht der wissenschaftlichen Begleitung).
- Ausgefülltes Antragsformular
- Anlage 1: Planungsunterlagen / Genehmigungsplanung (nach LPH 4)
- Anlage 2: Visuelle / grafische / planerische Darstellung der innovativen Maßnahmen
- Anlage 3: Ökobilanzierung nach DIN 276 auf Basis der Bilanzregeln des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG). Nutzen Sie bitte die Vorlagen und Arbeitshilfen des QNG (verfügbar unter https://www.qng.info/qng/qng-anforderungen/qng-siegeldokumente/), insbesondere:
- Anlage 4: Kostenberechnung (KG 200 - 700 nach DIN 276)
- Anlage 5: Ausgabenplan der Forschungsleistungen und ggf. weiteren förderfähigen Kosten in Bezug auf die innovativen Maßnahmen.
- Anlage 6: Finanzierungskonzept für das Gesamtprojekt
- Anlage 7: Zeitplan des Gesamtvorhabens inkl. der wichtigsten Meilensteine des Planungs- und Bauprozesses sowie der wissenschaftlichen Begleitung (mindestens Baubeginn, Fertigstellung Rohbau, bauliche Fertigstellung, Abschluss und Endbericht der wissenschaftlichen Begleitung).
Die Kriterien der formalen Vorprüfung sind der fristgerechte Eingang der Projektskizze (Antragsformular + einzureichende Unterlagen) per E-Mail bei der Bundesstiftung Bauakademie, die Vollständigkeit der Unterlagen und ob die Projektskizze bestimmungsgerecht ist, das heißt thematisch den Zielen der Förderung „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ entspricht. Diese werden im Förderaufruf unter Punkt 1 genannt.
Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien ausschlaggebend (keine Rangfolge):
- Umweltwirkungen des Projektes
(Ökobilanz, Suffizienzansätze, Ressourcenschutz, Resilienz und ökologischer Mehrwert)
- Transformatives Potenzial / besonderer Beitrag zur Bauwende
(Übertrag- bzw. Skalierbarkeit, Erfolgswahrscheinlichkeit, Anschlussfähigkeit an bestehende Lösungen, wirtschaftliches Potenzial, Bauzeit)
- Angemessenheit der Ausgaben und Kosten
(Höhe der Gesamtkosten des beantragten Projekts in Relation zum transformativen Potenzial)
- Vorbildfunktion / Demonstrationscharakter
(Öffentlich erfahrbare Impulswirkung, Neuheit der Idee, Kreativität der Lösung, Einbindung relevanter Zielgruppen)
- Qualität des Forschungskonzepts
(Stand der Forschung, methodische Herangehensweise, Qualifikation und Vorerfahrung der Projektpartner im relevanten Themenfeld)
Klären Sie etwaige Fragen zur Projektskizze mit der Bundesstiftung Bauakademie im Vorfeld. Sie erreichen die Ansprechpartner*innen über die Hotline +49-30-9940596-11 oder per E-Mail innovation@bundesstiftung-bauakademie.de.
Förderbedingungen
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Pilotprojekte werden mit bis zu 25 % der zuwendungs- bzw. förderfähigen Ausgaben unterstützt.
Das EU-Beihilferecht ist zu beachten, maßgeblich die Art. 106 bis 109 AEUV. Die Antragstellenden müssen eine entsprechende Eigenerklärung zur etwaigen Beihilferelevanz spätestens im Rahmen der Stufe 2 bei Beantragung der Zuwendung einreichen. Allgemeine und weiterführende Hinweise zum EU-Beihilferecht finden sich bspw. unter folgendem Link des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/europa-beihilfen.html
Für Forschungsleistungen hat die Zuwendungsempfängerin bzw. -empfänger einen Mindestanteil vorzusehen. Dieser Mindestanteil bezieht sich auf die wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens. Hierfür sind folgende Auswertungen vorzunehmen und zu dokumentieren:
- Dokumentation und Evaluierung der entwickelten innovativen baulichen, technischen, architektonischen und/oder planerischen Konzepte in Bezug auf Dekarbonisierung, Ressourcenschonung sowie Baukosten und Bauzeit.
- Darstellung und Evaluierung der ökonomisch-ökologischen Vorteilhaftigkeit, Übertragbarkeit und Skalierbarkeit der Lösungsansätze.
- Wissenschaftliche Auswertung des Einsparpotentials der Treibhausgasemissionen mittels Ökobilanzierung/Lebenszykluskostenberechnung.
In Förderkategorie A liegt der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Begleitung auf der Planung und Entwicklung des Projektes; in Kategorie B auf der baulichen Umsetzung.
Darüber hinaus können Forschungsleistungen gefördert werden, die der Weiterentwicklung derjenigen Produkte, Produktionsmethoden, Verfahren usw. dienen, die im Rahmen des zu fördernden Bauvorhabens zum Einsatz kommen, um deren pilothafte Anwendung zu ermöglichen und/oder deren Marktgängigkeit voranzutreiben.
In Kategorie A beträgt der Mindestanteil für die zu leistende wissenschaftliche Begleitung 40.000 EUR bei kleinen Projekten mit einem Gesamtprojektvolumen zwischen 2,5 - 5 Mio. und 80.000 EUR bei großen Projekten mit einem Gesamtprojektvolumen ab 5 Mio. EUR. Das Gesamtprojektvolumen bezieht sich jeweils auf die Kostengruppen 200 – 700 nach aktueller DIN 276.
In Kategorie B beträgt der Mindestanteil für die wissenschaftliche Begleitung 150.000 EUR.
Voraussetzungen für die Förderung nach Kategorie A sind:
- Das Gesamtprojektvolumen ist größer als 2,5 Mio. EUR, bezogen auf die Kostengruppen 200-700 des Kostenrahmens oder der Kostenschätzung nach der aktuellen Fassung der DIN 276.
- Der Planungsstand darf maximal bis zur 2. Leistungsphase nach HOAI fortgeschritten sein.
- Bei Modernisierungsprojekten im Wohnungsbau muss Ziel des Projekts sein, Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus von maximal 24 kg CO2 Äqu. /m² a zu erreichen; dies entspricht den Anforderungen von QNG-Plus. Bei Wohnungsneubauten muss Ziel des Projekts sein, Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus von maximal 20 kg CO2 Äqu. /m² a zu erreichen; dies entspricht den Anforderungen von QNG-Premium. Für Nicht-Wohngebäude ist das Anforderungswertverfahren nach QNG anzuwenden, wobei Neubauten das Anforderungsniveaus PREMIUM (N) und Modernisierungen das Anforderungsniveau PLUS (K) sicherstellen müssen.
- Die Zuwendungsempfängerin bzw. -empfänger muss beabsichtigen, das bauliche Konzept in Deutschland umzusetzen.
- Der Mindestanteil für die wissenschaftliche Begleitung wird erfüllt.
Voraussetzungen für die Förderung nach Kategorie B sind:
- Das Gesamtprojektvolumen ist größer als 2,5 Mio. EUR bezogen auf die Kostengruppen 200-700 der Kostenberechnung nach DIN 276.
- Das Gebäude muss genehmigungsfähig sein. Eine baurechtliche Genehmigung muss in der zweiten Stufe des Antragsverfahrens vor Erteilung des Zuwendungsbescheides nachgewiesen werden.
- Bei Modernisierungsprojekten im Wohnungsbau muss Ziel des Projekts sein, Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus von maximal 24 kg CO2 Äqu. /m² a zu erreichen; dies entspricht den Anforderungen von QNG-Plus. Bei Wohnungsneubauten muss Ziel des Projekts sein, Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus von maximal 20 kg CO2 Äqu. / m² a zu erreichen; dies entspricht den Anforderungen von QNG-Premium. Für Nicht-Wohngebäude ist das Anforderungsverfahren nach QNG anzuwenden, wobei Neubauten das Anforderungsniveaus PREMIUM (N) und Modernisierungen das Anforderungsniveau PLUS (K) sicherstellen müssen.
- Die zu fördernde Maßnahme muss in Deutschland umgesetzt werden.
Grundsätzlich darf mit den zu fördernden Maßnahmen vor Bewilligung der Zuwendung nicht begonnen worden sein. Als Projektbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrags zu werten, d.h. insbesondere eines der Planung der zu fördernden Leistungsphasen, der wissenschaftlichen Begleitung oder dem Bau (Lieferungs- und Leistungsvertrages) zuzurechnenden Vertrags. Innerhalb der Förderkategorie B sind planerische Maßnahmen bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI nicht förderschädlich.
Zuwendungs- bzw. förderfähige Ausgaben sind alle Ausgaben, die zur Durchführung der innovativen Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums notwendig sind.
In Kategorie A sind das Ausgaben für folgende Leistungen:
- Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 4 (HOAI),
- Leistungen zur wissenschaftlichen Begleitung,
- weitere Forschungs- und Entwicklungsleistungen,
- weitere Leistungen, die für die Planung der innovativen Maßnahmen notwendig sind.
In Kategorie B sind das Ausgaben für folgende Leistungen:
- Umsetzung des gesamten Projektes ab Leistungsphase 5 (HOAI), bezogen auf Kostengruppen 200 – 700 der Kostenberechnung nach DIN 276 in der aktuellen Fassung,
- Leistungen zur wissenschaftlichen Begleitung,
- weitere Forschungs- und Entwicklungsleistungen,
- weitere Leistungen, die für die Umsetzung der innovativen Maßnahmen notwendig sind.
Eine Kombination der Förderung mit Mitteln anderer öffentlicher Fördergeber, EU-Förderungen und insbesondere aus Landesförderprogrammen, ist grundsätzlich möglich. Die Zuwendungsempfängerin bzw. -empfänger hat jedoch stets einen Eigenmittelbeitrag von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu leisten. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, bei der Antragstellung zu erklären, ob bzw. inwieweit für das Pilotprojekt andere Fördermittel durch ihn beantragt bzw. ihm gewährt wurden.
Eigenmittel sind in der Regel Geldmittel, die die Antragstellenden zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben/-kosten des Projekts zur Verfügung stellen. Die Eigenleistung kann auch in Form von Sachleistungen oder unbaren Eigenleistungen wie z. B. Material oder Mitteln für Personal erbracht werden. Grundsätzlich sind keine Honorare für die/den Projektleitenden und sonstige ständige Bedienstete einer öffentlich geförderten Institution zuwendungsfähig. Förderfähig sind jedoch Ausgaben für Personal, das für die Durchführung des Vorhabens zusätzlich eingestellt wird. Soll für das Vorhaben Personal eingesetzt werden, das bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten finanziert wird (Stammpersonal), so können die Aufwendungen hierfür nur dann abgerechnet werden, wenn vorübergehend eine Ersatzkraft zur Erledigung von dessen ursprünglichen Aufgaben eingestellt wird. Anteile von Stellen, die aus öffentlichen Geldern grundfinanziert werden, können nicht als kalkulatorische Eigenanteile in die Projektfinanzierung eingebracht werden.
Drittmittel sind in der Regel Geldmittel, die Dritte, die ein Interesse an dem Projekt haben, zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben/-kosten zur Verfügung stellen.
Dritte können sich auch in Form von Sachleistungen oder unbaren Eigenleistungen am Projekt beteiligen.
Die Zuwendungsmittel des Bundes sind nur für nachweisbare Ausgaben für die Fördergegenstände zu erhalten. Mittelanforderungen durch die Zuwendungsempfänger erfolgen entweder im Nachgang unter Darlegung der getätigten Ausgaben oder max. 6 Wochen vor der Ausgabe.
Mit der Baudurchführung muss binnen 6 Monate nach Bewilligung begonnen werden.
Der Zeitraum der Förderung endet spätestens am 31.12.2027. Legen Sie bereits in der Projektskizze einen realistischen Zeitrahmen fest.
Grundsätzlich ist die Zuwendung auf Ausgabenbasis zu beantragen.
Erfüllt die/der Antragstellende folgende Bedingungen, so kann auf besonderen Antrag hin auch eine Bewilligung der Zuwendung auf Kostenbasis erfolgen:
- Es handelt sich um ein gewerbliches Unternehmen und
- das Unternehmen führt ein geordnetes Rechnungswesen, das es ermöglicht, jederzeit die Kosten und Leistungen festzustellen, die Kosten- und Leistungsrechnung mit der Aufwands- und Ertragsrechnung abzustimmen sowie Preise aufgrund von Selbstkosten zu ermitteln.
Hinweis: Maßgeblich ist der funktionale Unternehmensbegriff des Unionsrechts. Danach ist Unternehmen jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende funktionale Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, ihrer rechtlichen (Un-) Eigenständigkeit, einer etwaigen Gemeinnützigkeit oder einer (fehlenden) Gewinnerzielungsabsicht. Maßgeblich ist, ob die betreffende Einheit wirtschaftlich tätig ist. Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen auf einem Markt. Vgl. dazu im einzelnen Randziffern 7 - 12 der Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom 19.07.2016 (ABl. C 262/1).
Eine Kumulation von Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, wobei im Rahmen der Antragstellung alle für das Projekt bewilligten und beantragten staatlichen Zuwendungen aufzuführen sind. Dazu zählen auch Fördermittel der Europäischen Union. Bezüglich einer Kumulierung von Beihilfen sind die Kumulierungsregeln des Artikels 8 der AGVO zu berücksichtigen.
Sie sollten den Projektstart für 2025 planen. Wenn Sie also eine Projektskizze am 12.11. 2024 einreichen, sollte Ihr Projektstart frühestens im Juli 2025 liegen.
Grundsätzlich nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit, nach erfolgter Antragstellung (2. Stufe) einen sogenannten förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Dies hat schriftlich, mit entsprechender Begründung zu erfolgen.
Ohne die Zustimmung des BBSR ist ein vorzeitiger Projektbeginn unzulässig.
Weitere Informationen
Bei allgemeinen Fragen rund um die Antragsstellung und bei Klärungsbedarf zum Projektentwurf können Sie sich an die Bundesstiftung Bauakademie wenden:
Tel.: +49 30 9940596-11
E-Mail: innovation@bundestiftung-bauakademie.de
Die wissenschaftliche Begleitung der einzelnen Pilotprojekte soll durch geeignete Forschungseinrichtungen (Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) durchgeführt werden. Die Bauherrin oder der Bauherr sind selbst verantwortlich, eine Kooperation mit einer geeigneten Einrichtung einzugehen. Die fachliche Eignung der jeweiligen Einrichtung ist ggf. durch Referenzen nachzuweisen. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger haben für die wissenschaftliche Begleitung einen Mindestanteil vorzusehen. Eine vom BBSR eingerichteten übergeordnete Begleitforschung wertet die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung der geförderten Projekte vergleichend aus.
Das BBSR übernimmt die Koordination der übergeordneten wissenschaftlichen Begleitung und wird hierbei von einem externen Dienstleister unterstützt. Die Ausschreibung der übergeordneten wissenschaftlichen Begleitung des Programms wird derzeit vom BBSR vorbereitet. Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Zuständig ist hier das Referat WB 3 - „Forschung und Innovation im Bauwesen“.
Das Expertengremium unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bei der Auswahl der zu fördernden Projektvorschläge. Darüber hinaus stehen die Experten den Antragstellenden im Rahmen der Qualifizierung beratend zur Seite.
Das Expertengremium setzt sich wie folgt zusammen:
Prof. Dr. Sigrid Brell-Cokcan, RWTH Aachen
Prof. Dr. Anja Rosen, FH Münster
Gast-Prof. Katja Fischer, Stiftung Baukultur Thüringen
Prof. Katharina Kleinschrot, TU Dresden
Prof. Dr. Christoph Gengnagel, UdK Berlin
Prof. Dr. Michael Prytula, FH Potsdam
Prof. Thomas Auer, TU München