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Rechtsgutachten zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Rechtsgutachten zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019


Projektnummer
Projektbeginn
07.2019
Projektende
10.2019
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Gemäß EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 verstoßen die verbindlichen Honorarsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gegen die Anforderungen der europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Zur rechtlichen Unterstützung bei der Auswertung des Urteils im Hinblick auf die erforderlichen Anpassungen in den Regelungen für den Bundesbau wurde ein Rechtsgutachten beauftragt, welches die wesentlichen Inhalte des Urteils zusammenfasst und die Konsequenzen für das nationale Recht, laufende oder bevorstehende Zivilklagen sowie für die öffentliche Auftragsvergabe darstellt.Projektlaufzeit: Juli - August 2019

Ausgangslage

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, die im Jahr 1977 die Gebührenordnung für Architekten ablöste. Als preisrechtliche Verordnung regelt die HOAI die Honorare für die in ihr abgebildeten Leistungsbilder von Architekten und Ingenieuren.

Nach Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission im Juni 2015 und Einreichung der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Juni 2017 hat der EuGH am 4. Juli 2019 das Urteil zur Vereinbarkeit der verbindlichen Honorarsätze der HOAI in Bezug auf die Anforderungen des Unionsrechts, insbesondere der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (DLRi), verkündet. In dem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die DLRi verstoßen. Das Urteil des EuGH ist mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbar.

Ziel

Als öffentlicher Auftraggeber darf die Bundesbauverwaltung bereits in der Übergangszeit bis zur Änderung der HOAI die Mindest- und Höchsthonorarsätze nicht mehr verbindlich vorgeben. Zur rechtlichen Unterstützung bei der Auswertung des Urteils im Hinblick auf die erforderlichen Anpassungen in den Regelungen für den Bundesbau wurde die Kanzlei Kapellmann und Partner im Rahmen der Forschungsinitiative "Zukunft Bau" mit einem Rechtsgutachten beauftragt.

Konzept

Das Gutachten fasst zunächst die wesentliche Inhalte des Urteils zusammen und stellt dann systematisch die Konsequenzen für das nationale Recht, laufende oder bevorstehende Zivilklagen sowie für die öffentliche Auftragsvergabe dar. Außerdem wird der Anpassungsbedarf der Verträge mit freiberuflich Tätigen gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) aufgezeigt und die Konsequenzen aus dem Urteil zusammenfassend für die Bundesbauverwaltung erläutert.

Ergebnisse

Das verbindliche Preisrecht ist ab Verkündung des Urteils des EuGH vom 4. Juli 2019 nicht mehr anzuwenden. Andere Vorschriften der HOAI, insbesondere die für verschiedene Vergütungsvereinbarungen vorgesehenen Formvorgaben, bleiben unberührt.

Die Bundeshochbauverwaltung muss unverzüglich alle Maßnahmen ergreifen, um den festgestellten Vertragsverstoß abzustellen und nicht fortzusetzen.

In Vergabeverfahren sind bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots die Mindest- und Höchstsatzregelungen der HOAI nicht mehr zu berücksichtigen. Auftraggeber dürfen Angebote, die die Honorarmindestsätze unterschreiten oder die Honorarhöchstsätze überschreiten, nicht alleine aus diesem Grund ausschließen.

Die Verträge nach den RBBau-Vertragsmustern bleiben wirksam. Beim Abschluss neuer Verträge oder bei Anpassung bestehender Verträge sind ggf. angebotene Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen.

Veröffentlichungen

Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu den Vergabeprozessen und Vertragsgestaltungen im Bundeshochbau aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17)
BBSR-Online-Publikation 14/2019, Hrsg.: BBSR, Bonn 2019
>> weitere Informationen

Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : Rechtsgutachten, Vergabeprozesse, Vertragsgestaltungen, Bundeshochbau, Europäischer Gerichtshof, EuGH, HOAI
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/3Rahmenbedingungen/2019/gutachten-hoai-eugh/01_start