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Entschädigung der Angebotsausarbeitung bei PPP-Hochbauprojekten

Ergebnisse

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Entschädigung der Angebotsausarbeitung bei PPP-Hochbauprojekten


Projektnummer
10.08.18.7-06.03
Projektbeginn
12.2006
Projektende
09.2008
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Ergebnisse

Leistungsschwerpunkte der Bieter bei der Angebotserstellung für PPP-Projekte

Durch die Verlagerung wesentlicher Planungsleistungen vom öffentlichen Auftraggeber auf die Bieter bei PPP-Projekten entstehen den am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen erhebliche Kosten für die Erstellung der Angebote. Obwohl im deutschen Vergaberecht eine angemessene Honorierung der Angebotserstellung vorgeschrieben ist, werden in der Praxis keine oder nur geringe Beträge gezahlt, die in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten der Bieter stehen. Zur Festsetzung einer angemessenen Honorierung fehlt es insbesondere an belastbaren Erhebungen zu den bieterseitigen Kosten der Angebotserstellung sowie einer aus den Ergebnissen abgeleiteten Bemessungsgrundlage. Internationale Erfahrungen zeigen, dass mit der Gewährung angemessener Honorierungen eine Stärkung des Wettbewerbs, insbesondere bei komplexen PPP-Projekten, zu erwarten ist.

Insofern ist das Ziel dieser Untersuchung die Entwicklung einer grundlegenden Systematik, in der die Rahmenbedingungen für die Ermittlung einer angemessenen Honorierung der Angebotserstellung bei PPP-Projekten im öffentlichen Hochbau festgelegt werden. Die Honorierungssystematik basiert auf den in einer empirischen Untersuchung erhobenen tatsächlichen Kosten der Angebotserstellung und ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Datengrundlage auf PPP-Projekte im öffentlichen Hochbau ausgerichtet. Nach einer Darstellung der Grundlagen zur Ausschreibung und Vergabe von PPP-Projekten, insbesondere der Zulässigkeit und des Ablaufs der relevanten Vergabeverfahren, werden die Leistungen der Bieter, die für eine Angebotserstellung bei PPP-Projekten erforderlich sind, untersucht und daraus ein Leistungsbild abgeleitet. Die Analyse der vergaberechtlichen Vorschriften in Deutschland ergibt, dass die Honorierung einem pauschalen Betrag entspricht, der zwar nicht dem tatsächlichen Aufwand jedes Bieters im Einzelfall Rechung tragen kann, sich jedoch in angemessener Weise an dem generell zu erwartenden Aufwand für die Erstellung der Angebote orientieren sollte. In einer umfangreichen Befragung werden die tatsächlichen Kosten der Angebotserstellung sowie projektspezifische Charakteristika zu 33 PPP-Projekten im öffentlichen Hochbau ermittelt.

Unter Verwendung der maßgeblichen Charakteristika wird ein Berechnungsmodell entwickelt, mit dem die durchschnittlich zu erwartenden Kosten eines Bieters, der die Angebotsstufen vollständig durchläuft, bestimmt werden können. Anschließend werden die modellierten Durchschnittskosten insbesondere an die vergaberechtlichen Anforderungen einer angemessenen Honorierung angepasst. Um dem tatsächlichen Aufwand jedes Bieters Rechnung zu tragen, sind die um nicht honorierungsrelevante Bestandteile bereinigten Durchschnittskosten auf die Angebotsstufen zu verteilen.

Projektbeteiligte
Antragsteller/in :

Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb der Technischen Universität Braunschweig
Schleinitzstraße 23a
38106 Braunschweig

Federführende/r Forscher/in (alternativ Sprecher/in) :

Prof. Dr.-Ing. Rainer Wanninger (Bearbeiter) Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing Simon-Finn Stolze (Bearbeiter) Dipl.-Wirtsch.-Ing. Lars Gonschorek (Bearbeiter)

Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : Hochbauprojekt; Private-Public-Partnership; Ausschreibung; Vergabe; Angebotserstellung; Ausarbeitung; Bieter; Unternehmer; Leistung; Kosten; Entschädigung; Honorierung; Vergütung; Kostenerstattung;
Bundesförderung in EUR : 90.500,00