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Untersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012 - Anforderungen an die Anlagentechnik in Bestandsgebäuden
Untersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012 - Anforderungen an die Anlagentechnik in Bestandsgebäuden
Untersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012 - Anforderungen an die Anlagentechnik in Bestandsgebäuden
02.2011
06.2012
abgeschlossen mit Bericht
Gerade auf dem Gebiet der Heizung und Trinkwassererwärmung von Wohngebäuden liegen aus unterschiedlichen Richtungen eine Reihe von Vorschlägen für mögliche verpflichtende Anforderungen in der Energieeinsparverordnung vor, die mit der Studie einer gutachterlichen unabhängigen sachlichen Bewertung unterzogen wurden. Neben einer rein wirtschaftlichen Betrachtung wurden mit der Untersuchung auch vollzugsrelevante Aspekte beachtet.Projektlaufzeit: Februar 2011 - Januar 2012
Im Rahmen der Untersuchung wurden folgende Vorschläge für energiesparrechtliche Anforderungen betrachtet:
- Energetische Inspektion von Heizungsanlagen
- Austausch alter Heizkessel
- Austausch von Umwälzpumpen in Heizungs- und Warmwasseranlagen
- Austausch alter Thermostatventile
- Hydraulischer Abgleich
- Nachrüstung selbsttätiger Einzelraumregelungen bei Fußbodenheizungen
- Wärmedämmung von luftführenden Rohrleitungen
Auftragnehmer des Forschungsvorhabens war das ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung, Dresden.
Konzept
Die vorliegende Arbeit bewertet die vorgeschlagenen Anforderungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Praktikabilität. Europarechtliche Vorschriften und die sich aus ihnen ergebenden Konsequenzen bzw. Entwicklungen wurden in die Betrachtungen mit einbezogen.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen erfolgten auf der Grundlage von Vergleichen berechneter preisdynamischer Amortisationszeiten mit rechnerischen Nutzungsdauern gemäß VDI 2067 Blatt 1. Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sie sich vor Ablauf der rechnerischen Nutzungsdauer amortisiert. Methodik und angesetzte Randbedingungen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung entsprechen dabei den Annahmen, die auch dem Gutachten zur Überprüfung des Anforderungsniveaus für Neubauten zugrunde liegen.
Die vorgeschlagenen Anforderungen wurden anhand typischer Szenarien für Bestandsgebäude und -anlagenkonfigurationen untersucht. Hierbei wurden durch Sensitivitätsanalysen auch anwendungs- und produktspezifische Grenzfälle einbezogen. Die kombinierte Betrachtung üblicher Szenarien und möglicher Grenzfälle erlaubt eine objektive Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Ergebnisse
Die im Gutachten dargestellten Ergebnisse weisen für einige der untersuchten Einzelmaßnahmen eine positive Bewertung der Wirtschaftlichkeit aus. Hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird jedoch auf Unterschiede hinsichtlich des möglichen Einsparpotenzials an CO2-Emissionen sowie auch der Praktikabilität im Vollzug einer möglichen Anforderung hingewiesen. Die wirtschaftliche Belastung des Gebäudeeigentümers durch die Anforderungen wird durch den Gutachter ebenfalls aufgezeigt; der Verordnungsgeber bezieht diese in der Regel in seine Erwägungen ein.
Nach Betrachtung des Gutachters stellten sich folgende der untersuchten Einzelmaßnahmen als "in der Regel wirtschaftlich" heraus:
- der Austausch alter Heizkessel, soweit es sich bei diesen nicht um Niedertemperatur- oder Brennwertkessel handelt
- der vorzeitige Austausch von ungeregelten Altpumpen
- der Austausch alter Thermostatventile an Heizkörpern
Insbesondere bei der letztgenannten Anforderung werden auch die möglichen Vollzugsprobleme diskutiert.
Hingegen werden nachfolgende Maßnahmen vom Gutachter als nicht mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 5 EnEG) vereinbar eingeschätzt:
- die energetische Inspektion von Heizungsanlagen
- der nachträgliche hydraulischen Abgleich
- die Nachrüstung mit Einzelraumreglern bei Fußbodenheizungen
- die nachträgliche Wärmedämmung luftführender Leitungen
Die energetische Inspektion von Heizungsanlagen allein führt nicht zu Energieeinsparungen; ihre generelle Wirtschaftlichkeit lässt sich schon von daher nicht systematisch nachweisen. Die einmalige Inspektion ist allerdings ein geeignetes Instrument, um Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung zu initiieren, die ihrerseits wirtschaftlich sind.
Auch die Vorraussetzungen zur Verpflichtung der Gebäudeeigentümer für einen nachträglichen hydraulischen Abgleich werden vom Gutachter nicht bestätigt. Im Altbau wird durch den hydraulischen Abgleich in einigen Fällen erst eine gleichmäßige Beheizung aller Räume erreicht, vorhandene Behaglichkeitsdefizite werden beseitigt. Obwohl im Mittel durch einen hydraulischen Abgleich und flankierende Einstellmaßnahmen eine merkliche Energieeinsparung erreicht wird, kann es im Einzelfall sogar zu einem Mehrverbrauch an Endenergie kommen.
Bei einer Nachrüstung mit Einzelraumreglern bei Fußbodenheizungen ergeben sich oft Amortisationszeiten von mehr als 10 Jahren. Diese Werte liegen über der rechnerischen Nutzungsdauer nach VDI 2067 Blatt 1. Eine Empfehlung zur Aufnahme einer Nachrüstverpflichtung mit Einzelraumreglern bei Fußbodenheizungen in Bestandsgebäuden wird daher vom Gutachter ebenfalls nicht gegeben.
Das energetische Einsparpotenzial der nachträglichen Wärmedämmung luftführender Leitungen außerhalb der thermischen Hülle wird als gering eingeschätzt. Es erfolgt deshalb dazu keine nähere Betrachtung.
Veröffentlichungen
Untersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012 - Anforderungen an die Anlagentechnik in Bestandsgebäuden
BMVBS-Online-Publikation 06/2012, Hrsg.: BMVBS, Juni 2012
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Projektbeteiligte |
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Eckdaten | |
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Schlagworte zum Projekt : | Energieeinsparverordnung, energetische Anforderungen, EnEV 2012, Anlagentechnik |
Projekt auf der Webseite des BBSR : | https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/5EnergieKlimaBauen/2012/Anlagentechnik/01_start |