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Untersuchung zur Umsetzung der Verpflichtung gemäß Artikel 5 der Energieeffizienz-Richtlinie

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Untersuchung zur Umsetzung der Verpflichtung gemäß Artikel 5 der Energieeffizienz-Richtlinie


Projektnummer
Projektbeginn
09.2013
Projektende
04.2014
Projektstatus
abgeschlossen ohne Bericht

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, Gebäude, die sich im Eigentum der jeweiligen Zentralregierung befinden und von ihr genutzt werden, im Zeitraum von 2014 bis 2020 energetisch zu sanieren oder alternative Maßnahmen zur Energieeinsparung bei diesen Gebäuden durchzuführen. Die Untersuchung hat Fragen in Bezug auf Begriffsdefinitionen, die sich ergebenden konkreten Anforderungen für Deutschland - insbesondere bzgl. des Umfangs des zu betrachtenden Gebäudebestandes - und mögliche Varianten für die Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie erörtert.Projektlaufzeit: September 2013 - Dezember 2013

Ausgangslage

Konkret stellt die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) in Artikel 5 folgende Hauptanforderungen:

Ab dem 1. Januar 2014 sind jährlich 3% der Gesamtfläche beheizter und/oder gekühlter Gebäude, die sich im Eigentum der Zentralregierung befinden und von ihr genutzt werden, mindestens nach den Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz gemäß EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zu renovieren.

Bis zum 31. Dezember 2013 ist ein Inventar der beheizten und/oder gekühlten Gebäude, die sich im Eigentum der Zentralregierung befinden und eine Gesamtnutzfläche von mehr als 500 m2 bzw. ab 9. Juli 2015 von mehr als 250 m2 aufweisen, zu erstellen.

Anstelle der 3%-igen Sanierungsquote auf dem Niveau der Mindestanforderungen erlaubt die Richtlinie alternative Maßnahmen, die nachweislich zu Energieeinsparungen mindestens im gleichen Umfang führen.

Ziel

Wesentliches Ziel der Untersuchung war es, fundierte Vorschläge für die Umsetzung von Artikel 5 der Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienzrichtlinie) zu unterbreiten, die auch dem Nachweis gegenüber der EU-Kommission dienen, dass und wie die Anforderungen zukünftig in Deutschland eingehalten werden. Darüber hinaus wurden auf der Grundlage vorliegender Untersuchungen die Gesamtkosten abgeschätzt, die mit der Erfüllung der Anforderungen einhergehen.

Auftragnehmer des Forschungsprojektes war Ecofys Germany GmbH, Köln und Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Berlin.

Konzept

Entsprechend der Aufgabenstellung unterteilte sich das Projekt in fünf Hauptarbeitsschritte:

  1. Klärung der Grundlagen zur Anwendung von Artikel 5 der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU
  2. Erstellen einer Synopse aus europäischen und nationalen Anforderungen/Vorgaben hinsichtlich der energetischen Sanierung von Gebäuden der Zentralregierung
  3. Umsetzungsvorschlag für die Erfüllung der Richtlinienanforderungen
  4. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Richtlinie
  5. Zusammenfassung der Ergebnisse

Im ersten Arbeitsschritt wurde zunächst der relevante Gebäudebestand ermittelt und die Definition verschiedener Begriffe vorgenommen. Weiterhin wurden die Mindestanforderungen an die Sanierung von Bundesbauten untersucht und ein Umsetzungsvorschlag zur Gebäudeinventarisierung erarbeitet. Ergänzend wurde eine alternative Vorgehensweise als Handlungsmöglichkeit betrachtet und eine Ermittlung der nötigen Sanierungseffizienz vorgenommen.

Im Rahmen einer Synopse wurde dann ein Vergleich der relevanten Anforderungen der Energieeffizienz-Richtlinie und der Anforderungen auf nationaler Ebene an die energetische Sanierung von Bundesgebäuden durchgeführt. Ziel war es, noch nicht umgesetzte Forderungen zu identifizieren und gleichzeitig aufzuzeigen, welche Initiativen die Bundesregierung bereits in den vergangenen Jahren für die Ausprägung des Vorbildcharakters Öffentlicher Gebäude durchgeführt hat.

In einem dritten Arbeitsschritt wurden Umsetzungsvorschläge hinsichtlich der Gebäudeinventarisierung sowie der Monitoringmethodik zur Erfassung der Gesamtenergieeffizienz (bspw. Verbrauchs- oder Bedarfswerte) öffentlicher Gebäude in Bezug auf die Datenerfassung und das Berichtswesen an die EU erarbeitet.

Abschließend erfolgte eine Abschätzung der Gesamtkosten der energetischen Sanierung und Auswirkungen auf die erforderlichen Haushaltsmittel bei Umsetzung der Richtlinie und eine Zusammenfassung der Ergebnisse.

Ergebnisse

In der Definition des Art. 5 Abs. 1 der Energieeffizienz-Richtlinie wird das Standard-Vorgehen zur Anwendung einer Sanierungsrate von 3% auf das Niveau der aus der EPBD abgeleiteten nationalen Mindestanforderung skizziert. Die nationalen Mindestanforderungen sind dabei genau dann konform mit der Richtlinie, wenn sie gerade das sich aus den Berechnungen zur Kostenoptimalität ergebende energetische Mindestniveau widerspiegeln. Dies ist bereits mit den Anforderungen der EnEV 2009 an die umfassende energetische Sanierung von Gebäuden der Fall.

Alternativ gestattet es die Energieeffizienz-Richtlinie, Energieeinsparungen in der gleichen Größenordnung wie nach dem Standardvorgehen zu erreichen, indem im "alternativen Vorgehen" die Anforderungen an die Sanierung verschärft und die Sanierungsrate reduziert wird.

Da in Deutschland für zahlreiche der in den Bilanzraum fallenden Gebäude über die Mindestanforderungen im Sinne der Energieeffizienz-Richtlinie hinausgehende energetische Anforderungen bestehen, lag ein Schwerpunkt der Untersuchung darin, wie in Deutschland das "alternative Vorgehen" ausgestaltet sein könnte und welche reduzierte Sanierungsrate sich hieraus ergibt.

In einem einfachen Szenario zur Gebäudebestandsentwicklung unter Berücksichtigung der Sanierungs- und Abrissaktivitäten und den einhergehenden Energieeinsparungen bis zum Jahr 2020 wurde für das alternative Vorgehen eine notwendige Sanierungsquote von etwa 2,3%, gegenüber 3% im Standard-Vorgehen, errechnet. Das bedeutet, dass unter Berücksichtigung des EEWärmeG und des EnEV-Vorbilderlasses eine deutlich geringere Gebäudefläche pro Jahr saniert werden müsste. Nach aktuellem Kenntnisstand umfasst der definierte Bilanzraum etwa 4,3 Mio. m², wovon etwa 3,3 Mio. m² die energetischen Mindestanforderungen im Sinne der Energieeffizienz-Richtlinie nicht erfüllen. Somit wäre jährlich eine Fläche von 75.000 m² zu sanieren.

Auf der Basis von Kostenansätzen der dena wurden die Kosten für die Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie nach Standard-Vorgehensweise auf 800 bis 900 Mio. Euro geschätzt. Bis 2020 belaufen sich die Kosten auf rund 160 Mio. Euro, in denen 80 Mio. Euro energieeffizienzbedingte Mehrkosten enthalten sind.

Bei der Umsetzung nach der alternativen Vorgehensweise, bei der durch eine höhere Energieeffizienz anstatt 3% durchschnittlich nur 2,3% der Fläche saniert werden müssen, ist mit Kosten in ähnlicher Größenordnung zu rechnen. Zwar ist hier aufgrund des höheren energetischen Standards mit erhöhten spezifischen Investitionskosten zu rechnen, jedoch wären ca. 735.000 m² weniger Gebäudefläche zu sanieren, um die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie zu erfüllen.

Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : Energieeinsparverordnung, Gesamtenergieeffizienz, Heizkessel, Inspektionspflicht, Ersatzmaßnahmen
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/5EnergieKlimaBauen/2014/UmsetzungRichtlinie/01_start