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Untersuchung zur Reduzierung technischer Regelverweisungen in der Energieeinsparverordnung
Untersuchung zur Reduzierung technischer Regelverweisungen in der Energieeinsparverordnung
07.2012
01.2013
abgeschlossen mit Bericht
Konzept
Grundlage der Betrachtungen bildet die Analyse der Grundsätze von Verweisungen im Recht. Dabei wurden die für und gegen die Verwendung von Verweisungen in Rechtsnormen sprechenden Gründe, die möglichen Ausgestaltungen von Verweisungen sowie die rechtlichen Grenzen für den Gebrauch allgemein herausgearbeitet. Weiterhin wurde die Verwendung von Verweisungen in anderen Rechtsbereichen näher beleuchtet. Ergebnis der Analyse sind Schlussfolgerungen für die Fortschreibung der Energieeinsparverordnung aus rechtlicher Sicht.
Die in der Energieeinsparverordnung zu findenden statischen Verweisungen haben eine unterschiedliche Stellung in der Praxis und bezüglich ihrer Notwendigkeit aus Sicht des Verordnungsgebers. Die Verweisungen lassen sich verschiedenen Kategorien zuordnen:
- Vorgabe des Berechnungsverfahrens
- Vorgabe von Kennwerten/Standardwerten/Grenzwerten
- Vorgabe des Messverfahrens
- Definitionen
- Planungsbeispiele
Für alle in der EnEV--Energieeinsparverordnung zu findenden statischen Verweisungen erfolgte eine Prüfung, inwiefern diese sinnvoll/zwingend notwendig bzw. nicht notwendig sind.
Die zeitliche und inhaltliche Abhängigkeit zwischen der Fortschreibung der Verordnung und der Fortschreibung des technischen Regelwerks, insbesondere der zentralen Berechnungsnormenreihe, wurden gegenübergestellt und Rückschlüsse auf eine mögliche Harmonisierung gezogen.
Ergebnis der Analysen sind alternative Ansätze zur aktuellen Verweisungssituation, die Bewertung ihrer Auswirkungen und die Ableitung von konkreten Vorschlägen für die Umsetzung in der EnEV--Energieeinsparverordnung.
Zum Forschungsvorhaben fand ein Workshop mit Experten aus betroffenen Kreisen statt. Die Ergebnisse wurden vorgestellt und diskutiert, die sich daraus ergebenden Erkenntnisse wurden in die Betrachtungen einbezogen.
Ergebnisse
Aus den Untersuchungen wurden folgende alternative Vorschläge zur Umsetzung in der Energieeinsparverordnung abgeleitet:
1. Beibehaltung der Verweisung auf Normen bei Berechnungsverfahren und Kennwerten
Aus Sicht der Autoren ist die Beibehaltung der Verweisungen auf bestimmte Normen für die Definition des Berechnungsverfahrens und wesentlicher Kennwerte unabdingbar. Aus rechtlicher Sicht müssen diese Verweisungen datiert auf einen bestimmten Stand der jeweiligen Norm erfolgen.
2. Aufnahme von Definitionen und Kennwerten
Verweisungen die entsprechend der Prüfung als "nicht notwendig" eingestuft wurden, sind in aller Regel Verweisungen auf Definitionen oder Kennwerte. Es werden konkrete Vorschläge für den Ersatz von Regelverweisungen durch direkte Aufnahme der Definitionen oder Kennwerte bzw. Vorschläge, wo die Regelverweisung komplett entfallen kann, abgeleitet. Dabei wird der zusätzliche Textumfang berücksichtigt, damit der Verordnungstext nicht unnötig überladen und die Lesbarkeit erhalten bleibt.
3. Redaktionelle Änderungen
Eine weitere Möglichkeit die Anzahl der Verweisungen in der EnEV zu verringern, ist die Zusammenfassung von Mehrfachnennungen innerhalb eines Satzes oder Abschnittes. Dabei muss die Eindeutigkeit bzw. Bestimmtheit der Verweisung erhalten bleiben.
Dem Verordnungstext könnte eine Übersicht über alle verwiesenen Normen mit der jeweils in Bezug genommenen Fassung voran gestellt werden. Im Verordnungstext selbst kann dann die wiederholte Datierung der Verweisung entfallen.
Veröffentlichungen
Untersuchung zur Reduzierung technischer Regelverweisungen in der Energieeinsparverordnung. BMVBS-Online-Publikation 07/2013,
Hrsg.: BMVBS, Mai 2013
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Projektbeteiligte |
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Eckdaten | |
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Schlagworte zum Projekt : | Energieeinsparverordnung, energetische Anforderungen, EnEV 2012, Anforderungsmethodik, Regelwerk, Regelverweisungen |