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Untersuchung zur Reduzierung technischer Regelverweisungen in der Energieeinsparverordnung

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Untersuchung zur Reduzierung technischer Regelverweisungen in der Energieeinsparverordnung


Projektnummer
Projektbeginn
08.2012
Projektende
01.2013
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Mit der Energieeinsparverordnung werden zahlreiche technische Anforderungen an Gebäude gestellt. Diese werden durch statische Regelverweisungen, d.h. unter Angabe der datumsgenauen Fassungen der Fundstellen, festgeschrieben. Nur bei einem geringen Teil der Anforderungen wird bislang auf einen technischen Regelbezug verzichtet. Angesichts der stetigen Weiterentwicklung der EnEV--Energieeinsparverordnung und der in Bezug genommenen Normen wurden Möglichkeiten für eine zukünftige Reduzierung der technischen Regelverweisungen in der EnEV--Energieeinsparverordnung untersucht und Lösungsvorschläge erarbeitet.Projektlaufzeit: August 2012 - April 2013

Das tradierte Zusammenwirken der Energieeinsparverordnung mit den darin in Bezug genommenen technischen Regeln geht insbesondere mit dem Umstand einher, dass zahlreiche Randbedingungen und Vorgaben für die Nachweisführung nicht im Verordnungstext selbst, sondern im herangezogenen technischen Regelwerk (im wesentlichen DIN-Normen) beschrieben sind.

Durch den statischen Verweis wird in Kauf genommen, dass das nach der Verordnung anzuwendende technische Regelwerk partiell nicht mit demjenigen übereinstimmt, das ansonsten - zum Beispiel aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen - aktuell anzuwenden ist. Damit ergaben sich folgende Ziele für die Untersuchung:

  • Übersicht über die tatsächlichen technischen Regelungsinhalte für Entscheidungsträger und Anwender
  • Reduzierung der zeitlichen Abhängigkeit künftiger Novellierungsvorhaben von der Fortschreibung des technischen Regelwerks
  • Einschränkung der mittelbaren Einflussnahmen interessierter Kreise auf die Gestaltungsspielräume des Verordnungsgebers, insbesondere bei den Berechnungsverfahren
  • Weitgehende Vermeidung der weiteren Nachteile des tradierten Vorgehens

Auftragnehmer des Forschungsvorhabens war das ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH und dem Institut für Wirtschaftsrecht (IWR) der Universität Kassel.

Konzept

Grundlage der Betrachtungen bildet die Analyse der Grundsätze von Verweisungen im Recht. Dabei wurden die für und gegen die Verwendung von Verweisungen in Rechtsnormen sprechenden Gründe, die möglichen Ausgestaltungen von Verweisungen sowie die rechtlichen Grenzen für den Gebrauch allgemein herausgearbeitet. Weiterhin wurde die Verwendung von Verweisungen in anderen Rechtsbereichen näher beleuchtet. Ergebnis der Analyse sind Schlussfolgerungen für die Fortschreibung der Energieeinsparverordnung aus rechtlicher Sicht.

Die in der Energieeinsparverordnung zu findenden statischen Verweisungen haben eine unterschiedliche Stellung in der Praxis und bezüglich ihrer Notwendigkeit aus Sicht des Verordnungsgebers. Die Verweisungen lassen sich verschiedenen Kategorien zuordnen:

  • Vorgabe des Berechnungsverfahrens
  • Vorgabe von Kennwerten/Standardwerten/Grenzwerten
  • Vorgabe des Messverfahrens
  • Definitionen
  • Planungsbeispiele

Für alle in der EnEV--Energieeinsparverordnung zu findenden statischen Verweisungen erfolgte eine Prüfung, inwiefern diese sinnvoll/zwingend notwendig bzw. nicht notwendig sind.

Die zeitliche und inhaltliche Abhängigkeit zwischen der Fortschreibung der Verordnung und der Fortschreibung des technischen Regelwerks, insbesondere der zentralen Berechnungsnormenreihe, wurden gegenübergestellt und Rückschlüsse auf eine mögliche Harmonisierung gezogen.

Ergebnis der Analysen sind alternative Ansätze zur aktuellen Verweisungssituation, die Bewertung ihrer Auswirkungen und die Ableitung von konkreten Vorschlägen für die Umsetzung in der EnEV--Energieeinsparverordnung.

Zum Forschungsvorhaben fand ein Workshop mit Experten aus betroffenen Kreisen statt. Die Ergebnisse wurden vorgestellt und diskutiert, die sich daraus ergebenden Erkenntnisse wurden in die Betrachtungen einbezogen.

Ergebnisse

Aus den Untersuchungen wurden folgende alternative Vorschläge zur Umsetzung in der Energieeinsparverordnung abgeleitet:

1. Beibehaltung der Verweisung auf Normen bei Berechnungsverfahren und Kennwerten

Aus Sicht der Autoren ist die Beibehaltung der Verweisungen auf bestimmte Normen für die Definition des Berechnungsverfahrens und wesentlicher Kennwerte unabdingbar. Aus rechtlicher Sicht müssen diese Verweisungen datiert auf einen bestimmten Stand der jeweiligen Norm erfolgen.

2. Aufnahme von Definitionen und Kennwerten

Verweisungen die entsprechend der Prüfung als "nicht notwendig" eingestuft wurden, sind in aller Regel Verweisungen auf Definitionen oder Kennwerte. Es werden konkrete Vorschläge für den Ersatz von Regelverweisungen durch direkte Aufnahme der Definitionen oder Kennwerte bzw. Vorschläge, wo die Regelverweisung komplett entfallen kann, abgeleitet. Dabei wird der zusätzliche Textumfang berücksichtigt, damit der Verordnungstext nicht unnötig überladen und die Lesbarkeit erhalten bleibt.

3. Redaktionelle Änderungen

Eine weitere Möglichkeit die Anzahl der Verweisungen in der EnEV zu verringern, ist die Zusammenfassung von Mehrfachnennungen innerhalb eines Satzes oder Abschnittes. Dabei muss die Eindeutigkeit bzw. Bestimmtheit der Verweisung erhalten bleiben.

Dem Verordnungstext könnte eine Übersicht über alle verwiesenen Normen mit der jeweils in Bezug genommenen Fassung voran gestellt werden. Im Verordnungstext selbst kann dann die wiederholte Datierung der Verweisung entfallen.

Veröffentlichungen

Untersuchung zur Reduzierung technischer Regelverweisungen in der Energieeinsparverordnung. BMVBS-Online-Publikation 07/2013,
Hrsg.: BMVBS, Mai 2013
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Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : Energieeinsparverordnung, energetische Anforderungen, EnEV 2012, Anforderungsmethodik, Regelwerk, Regelverweisungen
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/5EnergieKlimaBauen/2013/ReduzierungRegelverweis/01_start