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Untersuchung zur Novellierung der Gebäuderichtlinie: Studie zur Einrichtung eines Qualitätskontrollsystems für Energieausweise

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Untersuchung zur Novellierung der Gebäuderichtlinie: Studie zur Einrichtung eines Qualitätskontrollsystems für Energieausweise


Projektnummer
Projektbeginn
09.2010
Projektende
06.2012
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Aufgrund der Gebäuderichtlinie muss ein Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise eingerichtet werden. Im Rahmen des Gutachtens wurde geprüft, mit welchen Maßnahmen die Pflicht erfüllt werden kann und welche Konsequenzen mit verschiedenen Umsetzungsstrategien einhergehen. Fazit des Gutachtens ist die Empfehlung einer optimalen nationalen Umsetzungsstrategie aus Sicht der Autoren.Projektlaufzeit: September 2010 - Juli 2011

Mit Inkrafttreten der Neufassung der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, ein unabhängiges Kontrollsystem für die Qualitätssicherung von Energieausweisen einzuführen (Artikel 18 i. V. m. Anhang 2 der RL). Vorgegeben ist die Auswahl "einer Stichprobe mindestens eines statistisch signifikanten Prozentanteils aller jährlich ausgestellten Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz" und deren "Überprüfung" (Anhang 2 der RL).

Für die Art der Überprüfung sind in der Richtlinie verschiedene Optionen vorgesehen, so dass die Überprüfung entweder durch die im Anhang II genannten oder durch gleichwertige Maßnahmen umgesetzt werden kann.

Da das bisherige nationale Energieausweissystem weder eine obligatorische Erfassung der ausgestellten Ausweise noch ein Kontrollsystem vorsieht, wurden grundlegende Erkenntnisse über die Optionen des Bundes im Hinblick auf die Einführung des Qualitätssicherungssystems für Energieausweise in der Energieeinsparverordnung benötigt.

Auftragnehmer des Forschungsprojektes war die ECONSULT Lambrecht Jungmann Partnerschaft, Rottenburg.

Konzept

Bestandteil des Forschungsvorhabens sind Vorschläge für die organisatorische Gestaltung eines Qualitätssicherungssystem sowie ein Vergleich der vorgeschlagenen Systeme und Maßnahmen zur Überprüfung der Energieausweise mit dem Ziel, alle in der Richtlinie aufgeführten Optionen, hinsichtlich ihrer Machbarkeit und Konsequenzen zu untersuchen und eine für die nationale Umsetzung des Artikels 18 i. V. m. Anhang II optimale Strategie herauszufiltern.

Aus der synoptischen Abwägung der "Für und Wider" der zu erarbeitenden Optionen ergibt sich als Fazit des Projekts eine Umsetzungsempfehlung. Dabei war es ausdrücklich Ziel, auch mögliche Synergieeffekte innerhalb eines Qualitätssicherungssystems, zwecks Minimierung des Verwaltungsaufwands, von Anfang an in die Erörterung einzubeziehen.

Richtlinienkonforme Vorbilder aus anderen Mitgliedstaaten wurden berücksichtigt, soweit sie angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Deutschland übertragbar sind.

Ergebnisse

Das Forschungsvorhaben liefert Vorschläge und Bewertungen zu einer möglichst unbürokratischen und zugleich effizienten Umsetzung der EU-Vorgaben in Deutschland. Unter Anwendung von Qualitätsmanagementprinzipien wurde der Prozess der Energieausweisausstellung detailliert beschrieben und analysiert. Besonderes Augenmerk wurde auf die Datenerfassung und Ziehung der Stichproben gerichtet, da hier je nach Umsetzung große Unterschiede im Aufwand entstehen können. Eine durch die Länder organisierte zentrale Erfassung - oder zumindest die bundesweite zentrale Zusammenführung von länderweise erhobenen Energieausweisen - in Verbindung mit einer zentralen Auswahl der Stichproben kann den Aufwand gegenüber einer getrennt für jedes Land durchgeführten Stichprobenprüfung erheblich um bis zu gut 90% reduzieren.

Die Datenerhebung über den Ausweisaussteller wird als einfacher erachtet gegenüber dem Weg über den Eigentümer, da der Ausweisaussteller die Daten mit geringem Aufwand elektronisch in einem vordefinierten Format an die Kontrollstelle übermitteln kann. Soll auch eine übergreifende, systematische Aussteller-Datenbank eingerichtet werden, so lassen sich nach Auffassung der Gutachter dabei Synergieeffekte mit der Auslosung von Stichproben für die Kontrollen erschließen.

Als roter Faden zieht sich durch die Studie der Leitgedanke, dass aus einer Qualitätskontrolle Lerneffekte für einen verbesserten Nutzen von Energieausweisen abgeleitet werden können. Die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie sind mit einer zufälligen Auswahl der Stichprobe aus allen Ausweisen erfüllt. Die Aussagekraft der Prüfergebnisse und deren Verwertbarkeit hinsichtlich einer Qualitätsverbesserung lassen sich jedoch bei geringem Mehraufwand durch eine Ziehung der Stichproben aus Ausweisgruppen sowie durch die Erstellung und Auswertung von Prüfprotokollen deutlich erhöhen.

Vor allem bei komplexen Mehrzonenberechnungen nach DIN V 18599 ließe sich der Aufwand bei der Validitätsprüfung der im Ausweis angegebenen Ergebnisse durch eine Softwarevalidierung reduzieren. Hingegen erscheint der Aufwand einer vollständigen Prüfung der Eingabe-Gebäudedaten und der im Energieausweis angegebenen Ergebnisse sowie einer Inaugenscheinnahme des komplexen Mehrzonengebäudes erheblich.

Veröffentlichungen

Untersuchung zur Novellierung der Gebäuderichtlinie: Studie zur Einrichtung eines Qualitätskontrollsystems für Energieausweise. BMVBS-Online-Publikation 10/2012, Hrsg.BMVBS, Juni 2012
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Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : EnEV, Energieeinsparverordnung, Novellierung Gebäuderichtlinie, Qualitätskontrollsystem, Energieausweise
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/5EnergieKlimaBauen/2012/Qualitaetskontrollsystem/01_start