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Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung


Projektnummer
Projektbeginn
04.2018
Projektende
04.2019
Projektstatus
abgeschlossen ohne Bericht

Konzept

Dem einführenden Vortrag durch den ZEIT-Redakteur Matthias Krupa zum Thema Binnenmarkt und europäische Integration folgte die Begrüßung durch den Gastgeber in Person von Christine Hammann, Abteilungsleiterin im BMI. Diese erläuterte dabei die deutschen Eckpunkte für eine Revision der Bauproduktenverordnung. Im Anschluss referierte Fulvia Raffaelli von der Europäischen Kommission die zentralen Punkte für eine gemeinsame Vollendung des Binnenmarkts. Als Vertreterin des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen beleuchtete Anne Katrin Bohle den Binnenmarkt aus Sicht des Landesbauordnungsrechts. Zum Ende des Vormittagsprogramms fasste Dietmar Menzer die Ergebnisse der Auftaktveranstaltung zusammen.

Der Nachmittag begann mit Informationen zur europäischen Bauproduktennormung in der Praxis durch Detlef Desler vom DIN e.V. Anschließend erörterte Joachim Geiß sowohl das Warenpaket und die Verordnung über die Konformität und Rechtsdurchsetzung als auch in Vertretung der erkrankten Laura Heinemann das Warenpaket und die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung. Den Abschluss der Vortragsrunde machten Dr. Karsten Kathage, Präsident der EOTA, zur europäischen technischen Bewertung von Bauprodukten und Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller von Redeker Sellner Dahs zur Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten im Bauproduktenrecht.

Eine Podiumsdiskussion, moderiert von Dr. Bernhard Schneider (BMI), beleuchtete abschließend die Perspektiven für sicheres Bauen und freien Handel aus der Sicht der Mitgliedstaaten. Diese wurden dabei durch Thomas Welsch (Frankreich), Kirsi Martinkauppi (Finnland), Andreas Bossenmayer (Schweiz), Sara Elfving (Schweden) und Martin Rücker (Deutschland) vertreten.

Ergebnisse

Sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch die Fachöffentlichkeit brachten dem Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung großes Interesse entgegen. 23 Vertreterinnen und Vertreter aus 13 EU-Staaten trafen sich zur Auftaktveranstaltung, annähernd 200 Personen informierten sich im Rahmen des Symposiums aus Expertensicht zu neuen und aktuellen Erkenntnissen, Einschätzungen sowie Bewertungen und nutzten die Gelegenheit zum intensiven Meinungsaustausch über notwendigen Handlungsbedarf und mögliche Lösungsansätze. Darüber hinaus verfolgten noch einmal knapp 200 Interessierte die Tagung via Livestream im Internet.

Insgesamt wurde deutlich, dass mehr als fünf Jahre nach vollumfänglichem Inkrafttreten der EU-Bauproduktenverordnung nach wie vor vielfältige Fragen offen sind und an verschiedenen Stellen Defizite und Handlungsbedarf zu identifizieren sind.

Als zentrale Herausforderung wurde übereinstimmend die fehlende Vollständigkeit der Harmonisierung angeführt. So weisen einige Normen ungenügende Qualität vor, da sie lückenhaft und nicht bedarfsgerecht gestaltet sind. Bedürfnisse wie beispielsweise Sicherheit und Umwelt sind bis dato zuweilen unzureichend einbezogen, weshalb diese Bereiche aktuell noch bei den Mitgliedstaaten verankert sind. In diesem Zusammenhang wurde das Problem der Harmonisierung bzw. der Tätigkeit des Europäischen Komitees für Normung (CEN) verwiesen. Harmonisierte Normen erreichen faktisch den Status von Rechtsetzung, weshalb ein solcher Prozess nicht ausschließlich von Wirtschaftsakteuren begleitet werden solle. Ein möglicher zweiter Weg über die Europäische Organisation für Technische Bewertung (EOTA) wurde ebenfalls thematisiert. Es stellte sich dabei insbesondere die Frage, ob dieses System für jeden Hersteller – also auch kleine und mittlere Unternehmen – geeignet ist und der Zugang umfassend gesichert ist.

Die Interpretation des EuGH-Urteils von 2014, das sich auf die deutsche Bauproduktenrichtlinie bezieht, legt nahe, dass die Auslegung der EU-Bauproduktenverordnung bis dato etwas zu eng ausgefallen ist. Die Realität hat gezeigt, dass ein Lösungsweg nicht immer auf alle Bauprodukte und deren Anwendung übertragbar ist. Demnach ist mehr Flexibilität, ggf. in Form einer Unterscheidung nach Produktgruppen, notwendig. Die Bestätigung dieser Erkenntnis, sowohl hinsichtlich der bestehenden EU-Bauproduktenverordnung als auch ihrer Weiterentwicklung, ist als Ergebnis der noch anstehenden Urteile des Europäischen Gerichts 1. Instanz (EuG) ebenso denkbar. Dies kann auch dazu führen, dass eine Revision der EU-Bauproduktenverordnung mit nur kleineren Anpassungen auskommt, was für viele beteiligte Akteure eine erstrebenswerte Lösung darstellt. Es bleibt abzuwarten, ob sich dies aus der juristischen Interpretation der Urteile oder möglicherweise auch dem weiteren Diskussionsprozess zwischen Europäischer Kommission, Mitgliedsstaaten und Wirtschaftsakteuren ergibt.

Für Anfang 2020 wurde ein erster Vorschlag der Europäischen Kommission zur Revision der EU-Bauproduktenverordnung angekündigt. Gleichzeitig wird das erwartete EuG-Urteil zur Klage Deutschlands bis dahin ebenfalls wichtige Voraussetzungen schaffen, um die notwendigen Anpassungsmodalitäten besprechen zu können. Ergänzend sind Urteile aus anderen Rechtsstreitigkeiten erwartbar, die über das EuGH-Urteil von 2014 hinausgehenden Spielraum bei der Interpretation der EU-Bauproduktenverordnung liefern. Dies stellt wichtige Grundlagen für die Arbeit, die Anforderungen und die Erwartungshaltung an eine revidierte Fassung dar. Es gilt in jedem Fall, dem Spannungsfeld zwischen nationalen bauwirtschaftlichen Ansprüchen und europäischen Interessen sowie zwischen Binnenmarktförderung und Gewährleistung der Bauwerksicherheit Rechnung zu tragen.

Projektbeteiligte
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Schlagworte zum Projekt : Bauproduktenverordnung, EU