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Planung neuer Wohngebäude nach Energieeinsparverordnung 2009 und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Planung neuer Wohngebäude nach Energieeinsparverordnung 2009 und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz


Projektnummer
Projektbeginn
11.2008
Projektende
03.2011
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Zu errichtende Gebäude müssen neben den Anforderungen der EnEV 2009 auch die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien entsprechend EEWärmeG erfüllen. Ziel des Forschungsvorhabens war die Erarbeitung eines Leitfadens für die Planung neuer Wohngebäude nach EnEV 2009 und EEWärmeG.Projektlaufzeit: November 2008 - Januar 2011

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms eine Novellierung der Energieeinsparverordnung vorgenommen. Am 18. März 2009 ist die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen worden, am 01.10.2009 ist sie in Kraft getreten. In der EnEV 2009 wird das primärenergetische Anforderungsniveau für Gebäude um durchschnittlich 30% gegenüber der EnEV 2002/2007 verschärft.

Für zu errichtende Gebäude müssen darüber hinaus seit dem 1. Januar 2009 auch Anforderungen aus dem Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG vom 07. August 2008) eingehalten werden. Daraus ergeben sich zahlreiche Wechselwirkungen bei der Nachweisführung und der jeweiligen Pflichterfüllung. Insbesondere die im EEWärmeG geforderte anteilige Nutzung erneuerbarer Energien kann einen erheblichen Einfluss auf den Primärenergiebedarf nach EnEV 2009 haben.

Auch die ersatzweise Erfüllung des EEWärmeG durch eine 15%ige Unterschreitung der Anforderungen nach EnEV verzahnt Verordnung und Gesetz. Eine getrennte Planung und Nachweisführung wird in der Regel nicht möglich sein. Den am Bau Beteiligten werden sich diese Zusammenhänge nicht ohne weiteres erschließen, da ein wirtschaftlich und technisch sinnvoller Weg zur Erfüllung beider Vorschriften nicht sofort erkennbar ist. Im vorliegenden Leitfaden werden daher die grundlegenden Zusammenhänge zwischen EnEV und EEWärmeG sowie den in Bezug genommenen Bilanzierungsregeln für die Baupraxis erläutert und für typische Wohngebäude wirtschaftliche und praxisgerechte Musterlösungen dargestellt. Adressaten dieses Leitfadens sind Planer sowie interessierte Bauherren und Investoren mit baufachlichen Grundkenntnissen.

Auftragnehmer des Forschungsprojekts war ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH.

Konzept

Grundlage des Leitfadens bildet die Darstellung und Erläuterung der geltenden Anforderungen von Energieeinsparverordnung 2009 und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (Fassung vom 7. August 2008, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2009). Es erfolgt eine Auswahl und die Erläuterung wirtschaftlicher und marktgängiger Musterlösungen für die Kombination von baulichem Wärmeschutz und Anlagentechnik unter Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderungen. Für diese beschriebenen Kombinationen werden energetische Berechnungen nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10 durchgeführt für zwei Modellgebäude (Einfamilienhaus und 12-Familienhaus) und die Einhaltung von EnEV 2009 und EEWärmeG aufgezeigt. Dabei steht die Einhaltung der Mindestanforderungen im Vordergrund.

Darstellung und Aufbau des Leitfadens sowie die zu betrachteten Systemvarianten wurden bei einem Workshop mit Experten aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Verbänden, Herstellern, Forschungs¬instituten, Fachhochschulen, Universitäten und Verbraucherzentralen abgestimmt.

Ergebnisse

Das Ergebnis des Forschungsvorhabens ist ein Leitfaden für die Planung neuer Wohngebäude unter Einhaltung von EnEV 2009 und EEWärmeG. Exemplarisch werden typische Lösungsmöglichkeiten zur Erfüllung der Anforderungen gezeigt, die aus einzelnen anlagentechnischen oder baulichen Maßnahmen, sowie aus Kombinationen bestehen. Dabei steht die Einhaltung der Mindestanforderungen im Vordergrund. Weitergehende Energiesparmaßnahmen sind aus energetischer und ökologischer Sicht sinnvoll, zur Erfüllung von EnEV 2009 und EEWärmeG jedoch nicht erforderlich. Besonders effiziente Anlagensysteme, die ausschließlich oder anteilig erneuerbare Energien nutzen, erfordern einen geringeren baulichen Wärmeschutz als weniger effiziente Anlagensysteme. Sollen EnEV 2009 und EEWärmeG durch eine 15%ige Unterschreitung der EnEV-Anforderungen an Primärenergiebedarf und Wärmedämmung der Gebäudehülle erfüllt werden, ist ein deutlich erhöhter baulicher Wärmeschutz, ggf. in Verbindung mit einer anlagenseitigen Optimierung, notwendig. Kann der Mindestanteil an erneuerbaren Energien oder Ersatzmaßnahmen nicht durch eine Maßnahme allein erreicht werden, ist eine Kombination von erneuerbaren Energien und/oder Ersatzmaßnahmen möglich. Durch die gegenseitige Beeinflussung der Maßnahmen können die jeweiligen Anteile nur iterativ ermittelt werden. Die Summe der prozentualen Anteile der tatsächlichen Nutzung im Verhältnis zum jeweiligen Mindestanteil muss 100 ergeben.

Veröffentlichungen

Hrsg.: BMVBS/BMU, Berlin 2011
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Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : EEWärmeG, EnEV, Bilanzierungsregeln
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/5EnergieKlimaBauen/2008/PlanungWohngebaeudeEnEV/01_start