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Maßnahmenkatalog zur Nutzung von BIM--Building Information Modeling in der öffentlichen Bauverwaltung unter Berücksichtigung der rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Maßnahmenkatalog zur Nutzung von BIM--Building Information Modeling in der öffentlichen Bauverwaltung unter Berücksichtigung der rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen


Projektnummer
Projektbeginn
02.2013
Projektende
04.2012
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Building Information Modeling (BIM) hat im Ausland bereits eine hohe Präsenz in der Planung, im Bauwesen und in der Bewirtschaftung von Bauwerken erlangt. Gegenstand des Forschungsvorhabens war die Untersuchung der Umsetzbarkeit von BIM in der öffentlichen Bauverwaltung. Der Fokus des Projekts lag hierbei insbesondere auf der Betrachtung der juristischen Herausforderungen an eine erfolgreiche flächendeckende Verwendung von BIM.Projektlaufzeit: Februar 2013 - April 2014

Ausgangslage

Building Information Modeling (BIM) beschreibt eine IT-gestützte Methode zur Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden. Ausgangspunkt ist ein dreidimensionales virtuelles Gebäudemodell, welches mit weiteren Information, etwa Quantitäten und Qualitäten der Bauteile, Kosten und Terminen, verknüpft wird. Hierbei arbeiten - zumindest im Idealfall - alle am Bau Beteiligten (Planungsbeteiligte, Ausführende, Betreiber) an dem virtuellen Gebäudemodell und hinter-legen die relevanten Gebäudedaten in dem Modell, sodass jederzeit alle Projektdaten tages-aktuell hieraus abgerufen werden können.

Während in Asien, der USA und im europäischen Ausland die BIM-Methode bereits seit längerem praktiziert wird, ist die Anwendung in Deutschland noch sehr verhalten. Das Thema BIM gewinnt hier aber zunehmend an Bedeutung und wird in Pilotprojekten sowohl in der Wirtschaft wie auch im öffentlichen Hochbau durchgeführt. Momentan wenden insbesondere große Unternehmen, die als Generalunternehmer oder Generalübernehmer tätig sind, das BIM-Modell an.

Verschiedene Maßnahmen zur Begleitung des Themas wurden bereits durchgeführt. Hierzu zählen die Einrichtung des BIM-Beirats unter dem Vorsitz des BMVI (ehemals BMVBS) sowie die Durchführung von Forschungsprojekten, die sowohl die Erprobung des praktischen Betriebes der Methode als auch Untersuchungen über den Status quo in Deutschland zum Inhalt haben. Auch erste Anwenderhandbücher und Richtlinien für am Bau Beteiligte gibt es bereits.

Eine Klärung, inwieweit die Anwendung von BIM für das öffentliche Bauwesen mit den hier bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen des Preisrechts, Haushaltsrechts sowie Vergaberechts und darüber hinaus mit Anforderungen an die vertragliche Zusammenarbeit der Beteiligten vereinbar ist, ist bisher nicht erfolgt. Diesbezüglich besteht also dringender Handlungsbedarf.

Ziel

In dem Forschungsvorhaben sollten die Möglichkeiten der Anwendung von BIM in der öffentlichen Bauverwaltung im Hinblick auf die bestehenden rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen untersucht werden. Insbesondere die Vereinbarkeit mit dem bestehenden gesetzlichen Rahmen sowie sonstigen Regularien sollte hierbei umfassend beleuchtet werden. Dabei sollten Potenziale und Hemmnisse definiert, etwaige Probleme im Vergabe-, Vertrags- sowie Preisrecht aufgezeigt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden.

Aufgabenstellung war es darüber hinaus, in einem Maßnahmenkatalog aufzuzeigen, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um BIM in der öffentlichen Bauverwaltung unter Wahrung der rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen (z.B. Trennung von Planung und Ausführung, Wettbewerb, Mittelstandsbeteiligung etc.) anwenden zu können.

Auftragnehmer war die Arbeitsgemeinschaft KMP, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte sowie M+P GbR.

Konzept

Die Untersuchung umfasste drei Teile:

Im ersten Teil wurde neben der Definition von Building Information Modeling als Begriff und Methode der aktuelle Stand der Anwendung der BIM-Methode in Deutschland und im internationalen Kontext untersucht.

Im zweiten Teil wurden die bei der Einführung der BIM-Methode durch die öffentliche Bauverwaltung zu beachtenden Handlungsfelder analysiert und hinsichtlich ihrer Umsetzungskomplexität bewertet. Für die Ermittlung der zu betrachtenden Handlungsfelder wurde Bezug genommen auf die zum Thema BIM bereits vorliegenden Untersuchungen sowie auf juristische und baubetriebliche Literatur. Darüber hinaus wurden Interviews mit bereits mit BIM arbeitenden Planern, Unternehmen sowie sonstigen im Bereich BIM tätigen Personen durchgeführt, um die Ergebnisse zu verifizieren. Die identifizierten Handlungsfelder wurden aufgeteilt in juristische, organisatorische, finanzielle und technische Handlungsfelder. Auch die Akzeptanzprobleme bei der Umsetzung der noch neuen Planungsmethodik wurden beleuchtet.

Im dritten Teil wurden aus den gewonnenen Erkenntnissen Maßnahmen für die Anwendung der BIM-Methode speziell in der öffentlichen Bauverwaltung hergeleitet. Hierbei wurde insbesondere Wert gelegt auf eine individuelle Betrachtung der identifizierten Handlungsfelder. Der Schwerpunkt lag hier im juristischen Bereich.

Ergebnisse

Bei der Einführung der BIM-Methode sind eine Reihe von Herausforderungen anzugehen. Diese sind indes nicht unüberwindbar. Zu nennen sind hier insbesondere juristische, andererseits auch technisch-wirtschaftliche Aufgabenstellungen und Aspekte.

Im Hinblick auf die juristischen Fragestellungen ist festzuhalten, dass die Einführung von BIM nicht an zwingenden Rechtsnormen scheitert. Speziell das gesetzliche Preisrecht der HOAI schließt die Umsetzung und Nutzung von BIM in der öffentlichen Bauverwaltung nicht aus, sondern erlaubt schon heute die Arbeit nach dieser Methodik. Gegebenenfalls werden hier aber in Zukunft weitergehende Anpassungen erforderlich.

Entsprechendes gilt für das Vergaberecht. In Bezug auf die Routinen der RBBau, welche eine Trennung von Planung und Ausführung vorsehen, ist ein sorgfältiger Abstimmungsprozess mit den BIM-Erfordernissen vorzunehmen: Die Anforderungen an die BIM-Planungsergebnisse in den einzelnen Planungsstufen müssen hier herausgearbeitet werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen stehen jedoch der Methode BIM weder die Prinzipien der RBBau, noch die in den VHB vorgesehenen Abwicklungsmethoden für die Bauausführung entgegen.

Fraglos sind aber Anpassungen bei der Ausschreibungsmethodik und den Ausschreibungsunterlagen, den Leistungsbildern einzelner Formularverträge sowie den Schnittstellenbeschreibungen vorzunehmen. Gegebenenfalls ist auch die Hinzuziehung einer BIM-Richtlinie und spezieller BIM-BVB (Besondere Vertragsbedingungen) erforderlich. In diesen zusätzlichen Regularien sind Handlungsprogramme für die Beteiligten, Abgrenzungen von Verantwortlichkeiten und die Organisation der Planungsabwicklung mit der BIM-Methode niederzulegen. Bei der Einführung von BIM stellen sich also in erster Linie vertragsrechtliche Fragen. Hier wird es in erster Linie darum gehen, die erfolgreiche Zusammenarbeit der Beteiligten im Rahmen der neuen Planungs- und Ausführungsmethode sicherzustellen. Dementsprechend sind Fragen wie etwa die Schnittstellen der einzelnen Leistungsbereiche, die Haftung einzelner Beteiligter sowie die Datenhoheit des Auftraggebers zu regeln.

Bei sachgerechter Ausgestaltung dieser Vertragsregelung stehen der Einführung der BIM-Methode auch für die öffentliche Bauverwaltung keine unüberwindbaren Hindernisse entgegen. Es wird damit insbesondere darauf ankommen, durch strukturierte Leitfäden und eine verbindliche Richtlinie für den Einsatz von BIM sowie tragfähige Vertragslösungen für deren Einsatz die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Anforderungsprofile der Auftraggeber eingehalten werden und wirtschaftliche Planungstools für alle Projektbeteiligten zur Verfügung stehen.

Im Hinblick auf die technisch-wirtschaftlichen Handlungsfelder hat insbesondere die Sicherstellung der ausreichenden Qualifikation der mit BIM arbeitenden Mitarbeiter großen Stellenwert. Eine weitere Frage ist die der Koordinierung der BIM-Aktivitäten. Hier ist zu klären, welche Aufgaben der sogenannte BIM-Administrator haben soll und ob diese Funktion etwa vom Auftraggeber selbst oder von einem sonstigen Projektbeteiligten übernommen wird. Auch die Einbindung insbesondere kleinerer und mittlerer Unternehmen ist durch die Entwicklung entsprechender Betrachtungsprogramme sicherzustellen.

Bezüglich der mit BIM möglicherweise zu erzielenden Einsparungen liegt bis jetzt kein klares Bild vor. Hier sind weitere Untersuchungen speziell zu dieser Frage vorzunehmen.

In technischer Hinsicht ist insbesondere durch die Auswahl der BIM-Software sicherzustellen, dass alle Beteiligten ohne technische Schwierigkeiten am BIM-Modell arbeiten können. Wichtig ist hier, die Kompatibilität der Programme sicherzustellen. Auch stellt sich die Frage der Datensicherheit.

Ein letztes Handlungsfeld ist die Überwindung von Nutzer- und Akzeptanzproblemen. Diesbezüglich ist allerdings zu erwarten, dass mit zunehmender Verbreitung von BIM auch die Akzeptanz dieser neuen Methode steigen wird.

Veröffentlichungen

Maßnahmenkatalog zur Nutzung von BIM in der öffentlichen Bauverwaltung unter Berücksichtigung der rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen
Endbericht Download auf https://www.bbsr.bund.de/

Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : BIM, Maßnahmenkatalog, Bauverwaltung
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/3Rahmenbedingungen/2014/BIMMassnahmenkatalog/01_start