Zurück

Inhalte

Gutachten zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (Heizungsinspektion)

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Gutachten zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (Heizungsinspektion)


Projektnummer
Projektbeginn
05.2013
Projektende
11.2013
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) sieht in Artikel 14 vor, dass Heizungsanlagen, deren Heizkessel eine Nennleistung von 20 Kilowatt übersteigen, einer regelmäßigen Inspektion zu unterziehen sind. Alternativ wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, auf die Umsetzung dieser Inspektionspflicht zu verzichten, wenn diese nationale Ersatzmaßnahmen eingeführt haben, die in ihrer Wirkung zu mindestens ebenso hohen Energieeinsparungen führen, wie sie durch die Heizungsanlageninspektionen zu erwarten wären. Dies ist durch entsprechende Gutachten nachzuweisen. Projektlaufzeit: Mai 2013 - Oktober 2013

Die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) sieht in Artikel 14 vor, dass Heizungsanlagen, deren Heizkessel eine Nennleistung von 20 Kilowatt übersteigen, einer regelmäßigen Inspektion zu unterziehen sind. Alternativ wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, auf die Umsetzung dieser Inspektionspflicht zu verzichten, wenn diese nationale Ersatzmaßnahmen eingeführt haben, die in ihrer Wirkung zu mindestens ebenso hohen Energieeinsparungen führen, wie sie durch die Heizungsanlageninspektionen zu erwarten wären. Dies ist durch entsprechende Gutachten nachzuweisen.

Im Juni 2012 hatte die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten, die von der Option mit gleichwertigen Ersatzmaßnahmen Gebrauch machen wollen, ihre Vorstellung hinsichtlich der Herangehensweise für derartige Gutachten mitgeteilt. Deutschland musste auf Grund der Terminvorgaben der Richtlinie für solche Berichte bis September 2013 den geforderten Gleichwertigkeitsnachweis vorlegen.

Im Rahmen des vorliegenden Projekts wurden Mengengerüste ermittelt und für verschiedene quantifizierbare "Ersatzmaßnahmen" Szenarienberechnungen durchgeführt. Der Bericht der Bundesregierung, der im Wesentlichen aus dem erstellten Gutachten besteht, liegt der EU-Kommission inzwischen vor.

Auftragnehmer des Forschungsprojekts war die ECOFYS Germany GmbH, Köln.

Konzept

Das Gutachten untersuchte für den relevanten Betrachtungszeitraum 2013 bis 2015 zwei Szenarien:

  • Referenzszenario:
    Hierbei werden die zu erwarteten Effekte durch die hypothetischen Heizungsinspektionen gemäß 2010/31/EU, Art. 14, Abs. 1-3 berücksichtigt.
  • Istszenario:
    Hierbei werden die Effekte der nationalen Maßnahmen berücksichtigt, die als Ersatzmaßnahmen herangezogen werden können.

Für beide Szenarien wurde ein so genanntes "Baseline-Szenario" berechnet und zugrunde gelegt, welches die Effekte abbildet, die ohne jegliches staatliches Einschreiten - insbesondere auf Grund des natürlichen Ersatzbedarfs für Heizkessel und andere Heizungskomponenten - eintreten und deshalb bei den beiden Szenarien entsprechend zu berücksichtigen waren.

Detaillierte Hinweise zur Berechnungsmethodik und zur Ermittlung der Mengengerüste können dem Gutachten entnommen werden (s. unter "Veröffentlichungen").

Ergebnisse

Die Untersuchung hat gezeigt, dass die aus dem Istszenario resultierenden Einsparungen die theoretisch erzielbaren Einsparungen durch das Referenzszenario - sowohl hinsichtlich des Primärenergiebedarfs als auch hinsichtlich der CO2-Emissionen - klar übertreffen. Insbesondere die aus der Ersatzmaßnahme "wiederkehrende Messungen nach der 1. BImSchV" resultierenden Primärenergieeinsparungen übertreffen diejenigen des Referenzszenarios so deutlich, dass auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Unsicherheiten der getroffenen Annahmen die Gleichwertigkeit mit dem Referenzszenario sichergestellt ist.

Ausschlaggebend war hier der Unterschied in der Umsetzungswahrscheinlichkeit; während im Falle einer verordneten Inspektion die Ergebnisse den Charakter einer "Empfehlung" haben, ergibt sich aus Beanstandungen bei wiederkehrenden Messungen nach der 1. BImSchV die unbedingte Pflicht, Abhilfe zu schaffen.

Auch bei Betrachtung der sich ergebenden mittelfristigen Effekte (Folgejahre) ist die Gleichwertigkeit nach den Berechnungen der Gutachter gegeben.

Detaillierte Berechnungsergebnisse und Sensitivitätsbetrachtungen enthält das Gutachten.

Veröffentlichungen

Gutachten zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (Heizungsinspektion). BMVBS-Online-Publikation 19/2013,
Hrsg.: BMVBS, November 2013
>> weitere Informationen

Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : Energieeinsparverordnung, Gesamtenergieeffizienz, Heizkessel, Inspektionspflicht, Ersatzmaßnahmen
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/5EnergieKlimaBauen/2013/GutachtenUmsetzung/01_start