Leitfaden Barrierefreies Bauen


Projektnummer
Projektbeginn
08.2011
Projektende
10.2014
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Als Bauherr hat der Bund sich selbst verpflichtet, bei allen zivilen Neubauten und bei großen Um- und Erweiterungsbauten barrierefrei zu bauen. Der Bund möchte damit Vorbild für andere Bauherren sein und dazu anregen, seinem Beispiel zu folgen. Der entwickelte Leitfaden Barrierefreies Bauen klärt die Einbindung des barrierefreien Planens und Bauens in die Planungs- und Ausführungsprozesse nach den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes und bietet eine Hilfestellung für die Umsetzung der Anforderungen.Projektlaufzeit: August 2011 - Mai 2014

Ausgangslage

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes leben in Deutschland über sieben Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung, das entspricht einem Anteil von ca. 8,9% der gesamten Bevölkerung. Der medizinische Fortschritt sowie die Entwicklung der technischen Hilfsmittel, Navigations- wie Kommunikationsmöglichkeiten können zukünftig sicherlich viele Einschränkungen kompensieren, eine barrierefrei gestaltete Umwelt, die die Bedürfnisse aller Nutzer berücksichtigt, wird jedoch auch in Zukunft unerlässlich bleiben.

Als Bauherr hat der Bund sich selbst verpflichtet, bei allen zivilen Neubauten und bei großen Um- und Erweiterungsbauten barrierefrei zu bauen. Der Bund möchte damit auch Vorbild für andere Bauherren sein und dazu anregen, seinem Beispiel zu folgen.

Ziel des Bundes ist, gerade bei der Einbeziehung der Barrierefreiheit in architektonische und freiraumplanerische Konzepte, die Baukultur zu fördern und dabei auch wirtschaftlich umzusetzen. Den Anspruch an Teilhabe als Grundrecht entwerferisch umzusetzen, stellt eine Herausforderung an die Kreativität der Planenden dar. Die Barrierefreiheit ist eines der Elemente des nachhaltigen Bauens und als solches eine selbstverständliche Eigenschaft der zukunftsfähigen, gebauten Umwelt.

Ziel

Das barrierefreie Planen und Bauen ist durch seine Vielschichtigkeit gekennzeichnet. Dies betrifft sowohl die Vorgaben der verschiedenen Nutzungsbereiche als auch die Phasen der Planungsprozesse. Teilweise werden verschiedene rechtliche Grundlagen gleichzeitig berührt, teilweise sind diese nur für einzelne Gebäudeteile maßgeblich. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Verfahrensprozess sind nicht immer durchgängig geregelt, sie können wechseln oder es bestehen verschiedene.

Ziel des Projektes war die Erstellung einer Handreichung, die für die Bauverwaltung des Bundes eine verbindliche Richtschnur darstellt. Der Leitfaden richtet sich an Maßnahmenträger, Nutzer, die Mitarbeiter der Bauverwaltungen des Bundes und der Länder sowie freiberuflich tätige Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und andere Planer, die mit der Durchführung von Hochbaumaßnahmen oder Außenanlagen nach den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) beauftragt sind.

Auftragnehmer des Forschungsprojektes war die Technische Universität Dresden, Fakultät Architektur.

Konzept

Forschungsansatz

Der Leitfaden Barrierefreies Bauen soll die bestehenden Grundlagen darstellen, die Einbindung des barrierefreien Planens und Bauens in die Planungs- und Ausführungsprozesse nach den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des RBBau klären und den Beteiligten eine Hilfestellung für die Umsetzung der Anforderungen bieten. Es ist anzustreben, die Inhalte entsprechend so aufzubereiten, dass sie auch auf andere öffentliche Gebäude und Arbeitsstätten übertragbar sind und gleichfalls von Behindertenbeiräten und -vertretungen genutzt werden können. Das wesentliche Ziel des Leitfadens besteht darin, die Anforderungen an die Barrierefreiheit durchgängig in den Verfahrensablauf einzubinden und den Beteiligten eine Hilfestellung für die Umsetzung anzubieten.

Das hier verankerte Verfahren soll auch der transparenten Darlegung von Entscheidungen über Maßnahmen zum barrierefreien Bauen dienen. Dieses ist künftig von besonderer Bedeutung für das barrierefreie Bauen, da die DIN 18040-1 mit der Einführung des Begriffs "Schutzziel" in die Norm nicht ausschließlich konkrete Lösungen, sondern die Eigenschaften definiert, die zu erreichen sind. Diese Veränderung bietet neue Möglichkeiten in der Umsetzung des barrierefreien Planens und Bauens und stellt eine Herausforderung an die Kreativität der Planer dar.

Projektstufen

Das Forschungsprojekt bestand aus mehreren Projektstufen. Als Grundlage diente eine Zusammenstellung der gesetzlichen Grundlagen zum barrierefreien Bauen. Des Weiteren wurde die Integration des barrierefreien Bauens in den Verfahrensablauf nach RBBau von der Bedarfsplanung bis zur Realisierung mit den jeweiligen Zuständigkeiten und Beteiligungen untersucht. Weiterhin sollten Mindestinhalte definiert werden, die für jeden Planungsschritt hinsichtlich der Barrierefreiheit zu leisten sind.

Die Anforderungen an das barrierefreie Bauen wurden auf der Basis der DIN 18040-1 in einzelne Handlungsfelder gegliedert. Die Schutzziele und die Lösungen aus der DIN sowie weitere Lösungsmöglichkeiten sollten jeweils anschaulich textlich und zeichnerisch als Anregung dargestellt werden. Darüber hinaus sollten die allgemein anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt werden bzw. entsprechende Verweise enthalten sein. Parallel sollte zum Vergleich auf die normativen Vorgaben aus dem benachbarten Ausland verwiesen werden.

Ergebnisse

Der Leitfaden Barrierefreies Bauen gliedert sich in vier Teile, die nachfolgend kurz vorgestellt werden.

Teil A – Grundlagen

Die Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen verdeutlicht und erklärt die rechtliche Verankerung des barrierefreien Planens und Bauens. Die weiteren Grundlagen verweisen auf Bezüge des barrierefreien Planens und Bauens zu anderen Fachgebieten.

Das barrierefreie Planen und Bauen wird in seiner Vielschichtigkeit durch unterschiedliche Rechtsmaterien, beispielsweise dem Sozialrecht oder dem Baurecht als Bestandteil des öffentlichen Rechts bestimmt. Als Basis für den Leitfaden werden auch die rechtlichen Grundlagen, die von allgemeiner Bedeutung sind, im Hinblick auf ihre Aussage zur Barrierefreiheit dargestellt, wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Definition der Barrierefreiheit auch in Bezug zum Planen und Bauen ist auf das Gesetz zur Gleichstellungbehinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) vom 27.04.2002, zuletzt geändert durch Art. 12 G v.19.12.2007, zurückzuführen: "Barrierefrei sind bauliche Anlagen, soweit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbarsind."

Grundlage für das barrierefreie Bauen sind darüber hinaus aktuelle DIN-Normen, wie z.B. die DIN 18040-1:2010 und weitere technischen Regelwerke, auf die der Bund als allgemein anerkannte Regeln der Technik im Bereich des Barrierefreien Bauens aufmerksam machen möchte. Diese Regelwerke liegen dem Leitfaden zu Grunde. Darüber hinaus wird auf die Musterbauordnungen und die Landesbauordnungen der Länder ebenso verwiesen wie auf die Integrationsvereinbarungen nach § 83 dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX), die Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regeln für Arbeitsstätten, die ebenfalls wichtige Grundlagen für das barrierefreie Bauen darstellen.

Teil B - Barrierefreiheit für Bundesbauten im Verfahrensablauf der RBBau

Der Verfahrensablauf bei Baumaßnahmen des Bundes richtet sich nach den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Gemäß RBBau wird der Verfahrensablauf in die Planungsabschnitte Bedarfsplanung, Variantenuntersuchung zur Bedarfsdeckung, Entscheidungsunterlage Bau (ES-Bau), Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau), Ausführungsplanung, Bauausführung und Bauübergabe bzw. Dokumentation gegliedert, die jeweils mit dokumentierten bzw. genehmigten Planungsständen abschließen.

Der Leitfaden bezieht das barrierefreie Bauen in den Verfahrensablauf von der Bedarfsplanung bis zur Realisierung ein und zeigt die jeweiligen Zuständigkeiten und Beteiligungen auf. Weiterhin definiert der Leitfaden die Mindestinhalte, die für jeden Planungsschritt hinsichtlich der Barrierefreiheit zu leisten sind. Das Verfahren ist auch auf andere öffentliche Gebäude, Arbeitsstätten und Außenräume, die nicht dem Bund obliegen übertragbar.

Teil C – Handlungsfelder

Die Anforderungen an das barrierefreie Bauen werden auf der Basis der DIN 18040-1 in die Handlungsfelder Gesamtkonzept, Erschließung, Ausstattung und Räume gegliedert. Da die Handlungsfelder je nach Bauaufgabe von unterschiedlicher bzw. von keiner Bedeutung sein können, bietet die Gliederung des Leitfadens nach Handlungsfeldern einen schnellen und einfachstrukturierten Überblick über die je nach Planungs- und Bauaufgabe zu berücksichtigenden Anforderungen.

Die Schutzziele und die Lösungen aus der DIN sowie weitere Lösungsmöglichkeiten werden jeweils anschaulich textlich und zeichnerisch als Anregung dargestellt. Darüber hinaus sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt bzw. entsprechende Verweise enthalten. Parallel wird zum Vergleich auf die normativen Vorgaben aus dem benachbarten Ausland verwiesen.

Der Leitfaden bietet demnach einen vollständigen Überblick über die zum Veröffentlichungszeitpunkt aktuellen Anforderungen an das barrierefreie Bauen. Die abgebildeten gebauten Beispiele zeigen darüber hinaus kreative Umsetzungen, die Barrierefreiheit und Baukultur miteinander verbinden.

Teil D - Darstellung eines beispielhaften Projektes

Zur Veranschaulichung der Arbeitsweise mit dem Leitfaden Barrierefreies Bauen im Verfahrensablauf der RBBau wird seine Anwendung beispielhaft für ein fiktives Projekt in den verschiedenen Verfahrensschritten dargestellt.

Veröffentlichungen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Leitfaden Barrierefreies Bauen
weitere Informationen

Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : Leitfaden, barrierefreies Bauen
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/3Rahmenbedingungen/2014/LeitfadenBarrierefreiesBauen2014/01_start