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Evaluierung und Weiterentwicklung der anlagentechnischen Einzelanforderungen in der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Evaluierung und Weiterentwicklung der anlagentechnischen Einzelanforderungen in der Energieeinsparverordnung (EnEV)


Projektnummer
Projektbeginn
09.2007
Projektende
08.2009
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Gemäß Richtlinie 2002/91/EG sind die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden regelmäßig zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren, um dem technischen Fortschritt in der Bauwirtschaft Rechnung zu tragen. Gegenstand der Studie war die Prüfung und mögliche Weiterentwicklung bestehender Mindestanforderungen an heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen sowie Anlagen zur Warmwassererwärmung in Hinblick auf eine Novellierung der Energieeinsparverordnung EnEV 2009.Projektlaufzeit: September 2007 - September 2008

Gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 4 Richtlinie 2002/91/EG vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) sind die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in regelmäßigen Zeitabständen, die fünf Jahre nicht überschreiten sollten, zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren, um dem technischen Fortschritt in der Bauwirtschaft Rechnung zu tragen.

Bereits in der Begründung zur EnEV 2007, die sich auf die Umsetzung der europäischen Gesamtenergieeffizienzrichtlinie beschränkte, wurde eine baldige materielle Fortschreibung der Vorschrift avisiert. Im Zuge einer solchen Fortschreibung waren auch die anlagentechnischen Vorschriften der Verordnung auf Fortschreibungsbedarf sowie etwaige Nachrüstungsvorschriften (unter anderem auch die Vorschriften des § 10 zum Austausch alter Heizkessel), zu untersuchen.

Die Studie gliedert sich in zwei Teile:

  • Anlagen zur Heizung und Warmwassererwärmung, für die die Mindestanforderungen seit Anfang der 1990er Jahre nicht mehr systematisch hinterfragt wurden

  • Lüftungs- und Klimaanlagen, für die mit der EnEV 2007 § 15 erstmalig Mindestanforderungen erhoben wurden

Auftragnehmer des Forschungsvorhabens war das Büro Wärmetechnische Beratungen und Berechnungen Wiedenhoff, Hückeswagen; die Thematik "Lüftungs- und Klimaanlagen" wurde durch den Unterauftragnehmer schiller engineering, Hamburg, bearbeitet.

Konzept

In einem ersten Schritt wurden die Anforderungen der bestehenden Rechtsvorschriften sowie deutsche und europäische Normen evaluiert. Die Energiepreissteigerungen der vergangenen Jahre lassen eine Neubewertung der Wirtschaftlichkeit von energetischen Maßnahmen zu. Ebenso hat die technische Weiterentwicklung von Komponenten zu Verbesserungen und zu Änderungen bei den Investitionskosten geführt.

Dadurch war es im zweiten Schritt möglich, weiterführende Vorschläge für Einzelanforderungen und Nachrüstvorschriften auszuarbeiten und mit betroffenen Kreisen zu diskutieren.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurden auf Basis von Berechnungsgrundsätzen der VDI-Richtlinie 2067-1 und unter Berücksichtigung der eingeführten Berechnungsnormen zur Energieeinsparverordnung vorgenommen. Ergänzend zu den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden Fragen des Vollzugs diskutiert, die das Erkennen, Umsetzen und Prüfen von Einzelanforderungen und Nachrüstvorschriften betreffen.

Ergebnisse

Aufgrund der Untersuchungen dieser Studie empfehlen die Gutachter im Bereich der Heizungs- und Warmwasseranlagen

  • Standardheizkessel, die vor dem 31. Dezember 1986 in Betrieb genommen wurden, in die Austauschverpflichtung des § 10 (1) aufzunehmen;

  • eine maximale Aufwandszahl festzuschreiben, um eine energieeffiziente zeitgemäße Wärmeerzeugung in der EnEV 2009 zu verankern;

  • eine differenzierte Fortschreibung des § 14 Abs. 3 zur Verschärfung der Anforderungen an Umwälzpumpen.

Eine Verschärfung des Anforderungsniveaus für die Ausstattung mit Regeleinrichtungen (§ 14 Abs. 1 u. 2) und die generelle Erhöhung der Dämmschichtdicken bei der Dämmung von Rohrleitungen (§ 14 Abs. 5 und Anlage 5) ist aus Sicht der Gutachter nicht wirtschaftlich vertretbar.

Für das Gebiet der Raumluft- und Klimatechnik (Mindestanforderungen im § 15) empfehlen die Gutachter

  • die spezifischen Ventilatorleistungen unter Berücksichtigung der Normfortschreibung der DIN EN 13779 zu präzisieren und

  • hinsichtlich Wärmerückgewinnung Anforderungen mit Bezug auf die DIN EN 13053 Klasse H3 neu einzuführen.

Die bereits bestehenden Forderungen zur Be- und Entfeuchtungsregelung in RLT-Anlagen nach § 15 werden als Nachrüstvorschrift für geeignet angesehen.

Vorschläge hinsichtlich sinnvoller und wirtschaftlicher Einzelanforderungen betreffend der Kältetechnik umfassen

  • den Einsatz von leistungsgeregelten Verdichtern (Invertertechnik) und elektronischen Expansionsventilen bei direktverdampfenden Raumklimasystemen für Multizonenanlagen,

  • die freie Kühlung bei Außentemperaturen unterhalb 6 °C,

  • Mindestanforderungen an die Wärmedämmung von Kaltwasserverteilleitungen.

Der Austausch ineffizienter Ventilatoren wird dagegen aufgrund diverser, vom Gutachter erkannter Umsetzungsprobleme nicht empfohlen.

Veröffentlichungen

BMVBS/BBSR (Hrsg.): Evaluierung und Weiterentwicklung der anlagentechnischen Einzelanforderungen in der Energieeinsparverordnung.
BBSR-Online-Publikation 31/2009, Bonn 2009.
>> weitere Informationen

Projektbeteiligte
Eckdaten
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/5EnergieKlimaBauen/2009/AnlagenEinzelanforderungen/01_start