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Evaluierung der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure - Aktualisierung der Leistungsbilder

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Evaluierung der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure - Aktualisierung der Leistungsbilder


Projektnummer
Projektbeginn
09.2010
Projektende
04.2012
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Im Rahmen der Novellierung der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) 2009 wurden im Auftrag des BMVBS die Leistungsbilder aller Planungsbereiche modernisiert und überarbeitet. Die Überarbeitung ist Basis für die anschließende Anpassung der Honorartabellen im BMWi--Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.Projektlaufzeit: September 2010 - September 2011

Ausgangslage

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt verbindlich die Mindest- und Höchstsätze für Leistungen von Architekten und Ingenieuren. Sie ist eine dem Preisrecht zuzuordnende Rechtsverordnung, die die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt. Die aktuelle, 6. Änderungsnovelle der HOAI trat am 18. August 2009 in Kraft.

Die Bundesregierung verpflichtete sich im Koalitionsvertrag 2009, die HOAI schnellstmöglich zu modernisieren. Damit setzt sie einen Kabinettsbeschluss vom April 2009 sowie einen Prüfauftrag des Bundesrates vom Juni 2009 um. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat sich in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) dazu entschlossen, bei der fachlichen Aktualisierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure frühzeitig externen Sachverstand einzubeziehen.

In der HOAI werden 18 unterschiedliche und komplexe Planungsbereiche, von der Flächenplanung über die Objektplanung bis zu Fachplanung, erfasst. Um alle Leistungsbereiche sachgerecht zu überarbeiten, war deshalb ein breites Spektrum an Expertenwissen von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite notwendig. Diese Experten haben in paritätisch besetzten Facharbeitsgruppen die Leistungsbilder überarbeitet und darüber hinaus Empfehlungen für mit den Leistungsbildern in Zusammenhang stehende Regelungen erarbeitet.

Zielsetzung

Ziel des Projektes war die Erarbeitung modernisierter Leistungsbilder für alle von der HOAI abgedeckten Planungsbereiche. Die schrittweise Annäherung in Diskussionsgruppen sollte nicht nur alle Argumente von Beteiligten berücksichtigen, sondern auch innerhalb eines demokratischen Prozesses eine möglichst hohe Akzeptanz der Arbeitsergebnisse bei den Anwendern sicherstellen. Die überarbeiteten Leistungsbilder bilden die Basis für das wirtschaftliche Gutachten des BMWi.

Auftragnehmer des Forschungsprojektes war Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Architekt Hans Lechner, Wien.

Konzept

Für jeden der 18 unterschiedlichen Planungsbereiche wurden Expertengruppen eingerichtet, die die seit den 1970er Jahren unveränderten Leistungsbilder auf Praktikabilität, Aktualität, Änderungs- und Ergänzungsbedarf geprüft haben. Für den Forschungsbericht wurden diese Diskussionen begleitet, dokumentiert und analysiert sowie an den Schnittstellen der Planungsbereiche aufeinander abgestimmt.

Insgesamt waren rund 100 Personen in den Arbeitsgruppen engagiert; über 60 Sitzungstermine wurden begleitet.

Die paritätische Besetzung der Arbeitsgruppen mit Vertretern der Auftraggeber wie der Auftragnehmer erzeugte einen bisher einmaligen Erfahrungsaustausch bei allen Anwendern der HOAI.

Ergebnisse

Änderungen in der Flächenplanung (Teil 2 HOAI)

Die Leistungsbilder wurden insgesamt aufgrund neuer Leistungsanforderungen und einer Vielzahl gesetzlicher Neuregelungen überarbeitet, neu strukturiert und synchronisiert. Bei der Aktualisierung wurden die stärkere Verrechtlichung der Flächenplanung sowie der deutlich erweiterte Koordinierungsbedarf berücksichtigt. Die Besonderen Leistungen wurden um neue Anforderungen wie zum Beispiel städtebaulicher Entwurf, Umweltbericht, FFH-Verträglichkeitsstudie, Artenschutzbeitrag erweitert. Die Leistungen des Landschaftspflegerischen Ausführungsplans finden sich im neuen Leistungsbild Freianlagen wieder. Für alle Leistungsbilder beziehen sich nun die Honorartafeln einheitlich auf Flächenangaben, für alle gilt ein gemeinsamer Katalog Besonderer Leistungen.

Übergreifende Änderungen in der Objekt- und Fachplanung

Für eine leichtere Anwendbarkeit der HOAI in der Praxis wird einvernehmlich die Empfehlung ausgesprochen, die Leistungsbilder mit allen zugehörigen Regelungen konzentriert darzustellen und auf die Vielzahl von Anlagen zu verzichten. Der Begriff "Grundleistungen" soll wieder eingeführt werden. Grundleistungen und Besondere Leistungen sollen wieder nebeneinander dargestellt werden. Alle Leistungsbilder wurden umfassend aktualisiert und überarbeitet. Dabei wurden auch die Regelungen aus § 3 Abs. 8 und § 42 Abs. 3 HOAI 2009 neu betrachtet.

Inhaltlich gewinnen Kosten- und Terminsicherheit deutlich an Wertigkeit. Die LPH 9 wurde neu gefasst. Die Dokumentationspflicht wurde aus LPH 9 nach LPH 8 verschoben und stellt hier den natürlichen Abschluss der eigentlichen Planungs- und Bautätigkeit dar. Da die Leistung "Überwachung der Beseitigung von Mängeln innerhalb der Verjährungsfristen" im Einzelfall mit sehr unterschiedlichem Aufwand verbunden sein kann und sich daher nicht dazu eignet mit einem pauschalen Prozentsatz vergütet zu werden, wurde sie in die Besonderen Leistungen verschoben. Neu eingeführt wurden hingegen eine "Fachliche Bewertung (…) festgestellter Mängel", die den Auftraggeber bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber Ausführenden und Planern unterstützt.

Die Objektlisten wurden aktualisiert, ergänzt, neu sortiert und sollen zur besseren Handhabung in Form einer Matrix dargestellt werden.

Änderungen in der Objektplanung (Teil 3 HOAI)

Die Bezeichnung "Raumbildende Ausbauten" wurde durch "Innenräume" ersetzt. Eine Trennung der Leistungsbilder Gebäude und Innenräume wurde nicht empfohlen. Auch der Vorschlag eines eigenständigen Leistungsbilds "Brandschutzplanung" konnte keine Mehrheit finden. Hingegen wurde eine klare Abgrenzung von Leistungen der Brandschutzplanung, die im Rahmen der Grundleistungen zu erbringen sind von denen die als Besondere Leistung frei vereinbart werden können vorgenommen. Der Katalog der Besonderen Leistungen wurde dazu entsprechend erweitert. Die eigenständige Darstellung des Leistungsbilds Freianlagen wurde konsequenter vollzogen.

Im Leistungsbild Freianlagen wird nun stärker auf leistungsspezifische Eigenheiten eingegangen. Für das Leistungsbild Freianlagen wurde nun auch eine eindeutige Regelung im Zusammenhang mit Ingenieurbauwerken/Verkehrsanlagen getroffen. Die Leistungen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung wurden integriert. Die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen wurden konsequenter eigenständig dargestellt. Die besonderen Grundlagen des Honorars wurden leistungsbildspezifisch zugeordnet. Für die örtliche Bauüberwachung wurde ein Modell entwickelt, das wieder eine verbindliche Regelung vorgibt.

Änderungen in der Fachplanung (Teil 4 HOAI)

Für die Leistungsbilder der Anlage 1 (Beratungsleistungen) wird mehrheitlich die Wiederaufnahme in den verbindlichen Teil empfohlen. Da die Ressortvertreter einer späteren verbindlichen Positionierung ihrer Ministerien im Verordnungsverfahren nicht vorgreifen können, haben sie sich der Stimme enthalten.Im Leistungsbild Tragwerksplanung wurde eine Definition des Begriffs "Tragwerk" eingeführt. Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten bei Ingenieurbauwerken wird vereinfacht, für spezifische Berechnungsinhalte wurden Sonderregelungen zur prozentualen Bewertung einzelner Leistungsphasen vorgesehen. Die Bewertungen zur Einordnung in die Honorarzonen wurden auf moderne Rechenmethoden angepasst.

Die Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau werden unter dem neuen Begriff Geotechnik zusammengefasst. Das Leistungsbild wurde redaktionell überarbeitet.

Im Leistungsbild Technische Ausrüstung wurden Leistungen präzisiert und konkretisiert. Die Überarbeitung verdeutlicht die Abgrenzung zu den Besonderen Leistungen und die Schnittstellen zum Gebäudeplaner. Anforderungen an energieeffizientes Planen und Bauen wurden berücksichtigt.
Das neue Leistungsbild Bauphysik fasst Leistungen für Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik zusammen. Zur Verdeutlichung der Schnittstellen zu anderen Leistungsbildern, gliedert sich das neue Leistungsbild nun in Leistungsphasen. Für jedes der drei Fachgebiete wurden spezifisch-detaillierte Honorartafeln vorgeschlagen (AHO), die im anschließenden Honorargutachten zu überprüfen sind.

Die Aktualisierung des Leistungsbilds Ingenieurvermessung berücksichtigt die technische Weiterentwicklung der vermessungstechnischen Arbeit. Die Zahl der Leistungsphasen wurde angepasst. Für die Planungsbegleitende Vermessung wird die Abkoppelung von den Baukosten vorgeschlagen und als neuer Bezug Verrechnungseinheiten (Fläche, Punktdichten) herangezogen werden.

Vorschläge für Änderungen in den Allgemeinen Vorschriften (Teil 1 HOAI)

Aus der fachlichen Aktualisierung der Leistungsbilder ergab sich Überarbeitungsbedarf für Teile der Allgemeinen Vorschriften. Hier wurden stichprobenhaft Lösungsvorschläge erarbeitet.

Insbesondere sollte eine praxisgerechte, leicht anwendbare Regelung zum Planen und Bauen im Bestand gefunden werden. Hier hatte die Praxis gezeigt, dass eine angemessene Honorierung für das Planen und Bauen im Bestand nicht alleine durch einen Honorarzuschlag (§ 35 HOAI 2009) erreicht werden kann. Deshalb wird vorgeschlagen, neben einer Zuschlagsregelung die Honorarbemessungsgrundlage zu verbreitern, indem der Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz angemessen berücksichtigt wird. Die neue Lösung soll die Streitanfälligkeit der Bewertung mindern und bestmögliche Praktikabilität und Einzelfallgerechtigkeit gewährleisten. Der vorgeschlagene Regelungsansatz setzt sich daher aus zwei Komponenten zusammen: a) Berücksichtung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (mvB) und b) Zuschlag auf das Honorar. Die Ermittlung des Wertes der anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bau-substanz wurde durch die Einführung von Leistungsbild spezifischen Abminderungsfaktoren gegenüber dem streitanfälligen § 10 Abs. 3 a HOAI a.F. konkretisiert. Der Umbauzuschlag wurde wieder auf die Regelung der HOAI 1996 zurückgeführt.

Veröffentlichungen

Evaluierung der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure - Aktualisierung der Leistungsbilder
Endbericht Download auf https://www.bbsr.bund.de/

Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : Evaluierung HOAI
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/3Rahmenbedingungen/2012/EvaluierungHOAI/01_start