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Fortschreibung der Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und -verwendung im Wohngebäude- und Nichtwohngebäudebestand vom 07. April 2015

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Fortschreibung der Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und -verwendung im Wohngebäude- und Nichtwohngebäudebestand vom 07. April 2015


Projektnummer
Projektbeginn
12.2019
Projektende
03.2022
Projektstatus
abgeschlossen ohne Bericht

Im Rahmen des Forschungsprojektes wurden die Regeln zur Datenaufnahme und -verwendung im Wohngebäude- und Nichtwohngebäudebestand analysiert und Vorschläge für ergänzende Regelungen und Kennwerte für die künftige Bekanntmachung der Regeln erarbeitet.

Ausgangslage

Die amtlichen Bekanntmachungen der „Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung“ im Wohngebäude- und Nichtwohngebäudebestand dienen der vereinfachten Datenerhebung bei der Erstellung von Energiebedarfsausweisen sowie bei der energetischen Nachweisführung für Änderungen, Erweiterungen und Ausbauten im Gebäudebestand. Mit Inkrafttreten des künftigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird es erforderlich, die Bekanntmachungen an die geänderte Rechtsgrundlage anzupassen. Im Rahmen des Forschungsprojektes wurden die bestehenden Regelungen analysiert und Vorschläge für ergänzende Regelungen und Kennwerte für die künftige Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und -verwendung im Wohngebäude- und Nichtwohngebäudebestand erarbeitet.

Ziel

Das Ziel des Forschungsprojektes war neben der Anpassung der gesetzlichen Verweisungen sowie der Verweisungen auf neu datierte und überarbeitete technische Regelwerke (insbesondere die Neuausgabe der DIN V 18599) auch eine Überprüfung und Ergänzung der Regelungen, insbesondere der Nomenklatur sowie der Pauschalwerte für Bauteile und Anlagenkomponente.

Bei Wohngebäuden bestand ein erheblicher Änderungs- und Ergänzungsbedarf hinsichtlich der Neuaufnahme von Vereinfachungen für Berechnungen nach DIN V 18599: 2018-09. Obgleich auch weiterhin bei Wohngebäuden das Verfahren nach DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 angewandt werden darf, auf das sich die anlagentechnischen Vereinfachungen in der Bekanntmachung bislang beziehen, ist zu erwarten, dass die Anwendung des Verfahrens nach DIN V 18599 zukünftig zunehmen wird, da neuere Technologien nur hier beschrieben sind. Die anlagentechnischen Vereinfachungen für Wohngebäude wurden daher insbesondere in Bezug auf dieses Verfahren erweitert.

Bei Nichtwohngebäuden betraf dies insbesondere Kapitel 4 der Bekanntmachung mit der vereinfachten Ermittlung der energetischen Qualität der Anlagentechnik - den „Anlagenkennwertekatalog“ -, welcher aufgrund der erfolgten Überarbeitung und Neuausgabe der DIN V 18599 (Ausgabe 2018) fortgeschrieben wurde.

Auftragnehmer des Forschungsvorhabens war das ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH.

Konzept

Im Rahmen der Analyse der bestehenden Regelungen wurden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Analyse der Verweisungen und des generellen Anpassungserfordernisses mit Blick auf das GEG
  • Analyse des Anpassungsbedarfs an das überarbeitete technische Regelwerk der DIN V 18599, Ausgabe 2018 (Verweisungen)
  • Analyse und Anpassung der pauschalen Ansätze für die Anlagentechnik im „Anlagenkennwertekatalog“
  • Analyse, inwieweit die Aufnahme weiterer Baualtersklassen für Bauteile und Anlagenkomponenten möglich und sinnvoll ist
  • Kursorische Überprüfung der Bekanntmachungen auf ggf. vorhandene inhaltliche Fehler
  • Überlegungen zur Berücksichtigung der Neuregelungen zu Quartiersansätzen des GEG in den Bekanntmachungen
  • Analyse der Nomenklatur des „Anlagenkennwertekataloges“ in Bezug auf die neuen Normen
  • Vorschläge für ggf. weitere Vereinfachungsmöglichkeiten zur Datenerhebung in den Bekanntmachungen

Zusätzlich wurde im Zuge der Bearbeitung ein Abgleich der in der Bekanntmachung für Wohngebäude verwendeten Bezeichnungen für die Wärmeerzeuger mit dem XML-Schema durchgeführt, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

Die vorgeschlagenen Änderungen der Verweisungen und ggf. weiterer Formulierungen sowie die Vorschläge für ergänzende Regelungen wurden gemäß den Absprachen in den aktuellen Bekanntmachungen vorgenommen.

Der Endbericht beinhaltet die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Begründung der erarbeiteten Vorschläge für die Anpassungen in der Bekanntmachung für Wohn- und Nichtwohngebäude. Dabei werden die vorgeschlagenen Anpassungen getrennt für die Wohn- und Nichtwohngebäude unter Beibehaltung der grundsätzlichen Struktur der jeweiligen Bekanntmachung beschrieben.

Ergebnisse

Das Ergebnis des Forschungsprojektes sind die vorgeschlagenen Anpassungen (Änderungen und Erweiterungen) in den Bekanntmachungen für Wohn- und Nichtwohngebäude. Diese werden auszugsweise im Folgenden beschrieben.

Anpassung der gesetzlichen und normativen Verweise

Im Rahmen der Bearbeitung wurden die Verweisungen in den Bekanntmachungen auf die aktuelle Energieeinsparverordnung auf die entsprechenden neuen Verweisungen auf das GEG dokumentübergreifend angepasst. Die vorgeschlagenen Verweise auf das GEG beziehen sich auf den Kabinettsentwurf des GEG in der Fassung vom 23.10.2019.

Neben der Anpassung der gesetzlichen Verweisungen wurden die Verweisungen auf neu datierte und überarbeitete technische Regelwerke angepasst. Das betrifft insbesondere die Neufassung der DIN V 18599:2018-09. Die Anpassung der normativen Verweise an das überarbeitete technische Regelwerk betrifft ausschließlich die aktuelle „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand“. Aufgrund der Änderungen in den Kapitel-, Tabellen- und Gleichungsnummerierungen in der Neufassung der DIN V 18599:2018-09 gegenüber der Fassung von Dezember 2011 wurden die aktuellen Tabellen 5 bis 7 der Bekanntmachung für Nichtwohngebäude hinsichtlich der normativen Verweise überarbeitet.

Anpassung der pauschalen Ansätze für die Bautechnik

Für die künftige Formulierung hinsichtlich der Berücksichtigung des Wärmebrückenzuschlages wurde vorgeschlagen, der Anwenderin oder dem Anwender zu überlassen, ob sie bzw. er einen pauschalen Ansatz zur Berücksichtigung der Wärmebrücken wählt, oder ob sie bzw. er den Δ UWB-Wert aus einer detaillierten Berechnung ableitet.

Des Weiteren wurden u.a. folgende Änderungen/Erweiterungen in den Bekanntmachungen vorgeschlagen:

  • Einführung einer neuen Baualtersklasse „ab 2002“ und Definition der dazugehörigen Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten für alle in den Tabellen 2 und 3 der Bekanntmachung für Wohn- und Nichtwohngebäude ausgewiesenen Bauteile
  • Aufnahme einer zusätzlichen Konstruktion „Zweischalige Wandaufbauten mit Dämmschicht“ und Definition der dazugehörigen Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in Abhängigkeit der Baualtersklasse (jeweils Tabelle 2 in der Bekanntmachung für Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • Angabe nach Baualtersklasse differenzierter Wärmedurchgangskoeffizienten für gedämmte Rollladenkästen (jeweils Tabelle 2 in der Bekanntmachung für Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • Einführung einer zusätzlichen Konstruktion „Decke gegen Tiefgarage massiv“ für Nichtwohngebäude und Definition der dazugehörigen Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten in Abhängigkeit der Baualtersklasse (Tabelle 2 in der Bekanntmachung für Nichtwohngebäude)
  • Einführung eines zusätzlichen Bauteils „Vorhangfassade“ mit Differenzierung der UCW-Werte hinsichtlich der Konstruktion zwischen „Opaker Anteil ≥ 55 %“ und „Opaker Anteil < 55 %“ und Baualtersklasse (Tabelle 3 in der Bekanntmachung für Nichtwohngebäude)

Anpassung der pauschalen Ansätze für die Anlagentechnik – Wohngebäude

Bei dieser Teilaufgabe wurden unterschiedliche Optionen für die Ausgestaltung des zukünftigen Anlagenkennwertekataloges für Wohngebäude geprüft. Insbesondere stellte sich die Frage, welche Optionen für die Aufnahme des Berechnungsverfahrens nach DIN V 18599 möglich sind. Es wurden folgende Optionen festgestellt:

  1. Verweis auf die Tabellenverfahren zur DIN V 18599 (Teile 12 und 13)
  2. Verzicht auf Tabellen mit Kennwerten (analog zu Tabellen 4 bis 6 für Wohngebäude), dafür Aufnahme von Tabellen mit Vereinfachungen/Festlegungen bei der Eingabe von Parametern analog den Tabellen 5 bis 7 in der Bekanntmachung für Nichtwohngebäude
  3. Ableitung aggregierter Kennwerte auf Basis des Tabellenverfahrens und Aufnahme in die Bekanntmachung
  4. Anpassung an die DIN V 18599 mithilfe der vorhandenen Kennwerte nach DIN V 4701-10 und abgeleiteter Korrekturfaktoren (alter KfW-Ansatz)
  5. Nutzung EnEV easy
  6. Ableitung von Kennwerten anhand von Beispielrechnungen mit DIN V 18599 und Aufnahme in die Bekanntmachung

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Option und Abstimmung mit dem Auftraggeber wurden für die weitere Bearbeitung folgende zwei Optionen gewählt, die in der künftigen „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand“ enthalten werden sollen:

  • weitgehender Erhalt des aktuellen Anlagenkennwertekataloges basierend auf der DIN V 4701-10 (für die Berechnung mit dem alten Normenduo DIN V 4108-6/DIN V 4701-10)
  • Aufnahme von Tabellen mit Vereinfachungen/Festlegungen bei der Eingabe von Parametern für die Berechnung nach DIN V 18599 analog den aktuellen Tabellen 5 bis 7 in der „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand“

Für die Nachweisführung mit DIN V 18599 sollten daher gemäß den Festlegungen neue Tabellen mit Vereinfachungen/Festlegungen bei der Eingabe von Parametern für die Berechnung nach DIN V 18599 analog den aktuellen Tabellen 5 bis 7 in der „Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand“ aufgenommen werden.

Es wurden Tabellen für Wärmeversorgungs-, Warmwasserversorgungs- und Lüftungsanlagen erarbeitet. In den genannten Tabellen findet eine Differenzierung zwischen Ein- und Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern statt.

Für Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen werden für die einzelnen Prozessbereiche in Abhängigkeit vom Gebäudetyp die typischen bzw. regelmäßig vorzufindenden Ausführungen angegeben (vgl. neue Tabelle 7 und 8 der Bekanntmachung). Ist eine eindeutige Zuordnung bzw. der Ausschluss einer Option nicht möglich, werden Hinweise zur Häufigkeit/Relevanz der jeweiligen Option gegeben.

Die neue Tabelle 9 der Bekanntmachung enthält Vorschläge für Vereinfachungen/Festlegungen bei der Eingabe von Parametern für die Berechnung von Lüftungsanalgen. Wohngebäude werden in Deutschland nach wie vor häufig nicht mit Lüftungstechnik ausgestattet, erst in den letzten Jahren nimmt der Anteil von Lüftungsanlagen - meist motiviert durch energetische oder bauphysikalische Erwägungen zu. Bei der Datenerhebung im Bestand ist daher festzustellen, ob Lüftungstechnik vorhanden ist.

Wohngebäude werden in aller Regel nicht anlagentechnisch gekühlt. Daher werden für Kälteversorgungsanlagen keine Vereinfachungen/Festlegungen für die einzelnen Prozessbereiche erarbeitet und das Nichtvorhandensein einer Kälteversorgungsanlage als regelmäßig vorzufindende Ausführung in Wohngebäuden definiert (s. neue Tabelle 10 der Bekanntmachung).

Der aktuell in der Bekanntmachung enthaltene Anlagenkennwertkatalog basierend auf der DIN V 4701-10 (für die Berechnung mit dem alten Normenduo DIN V 4108-6/DIN V 4701-10) wurde weitgehend beibehalten. Die meisten der vorgeschlagenen Änderungen resultieren aus dem Abgleich mit dem XML-Schema. Dafür wurden in Tabelle 4 und 5 der Bekanntmachung die verwendeten Bezeichnungen für die Wärmeerzeuger angepasst bzw. erweitert. Ist die im XML-Schema verwendete Bezeichnung nicht verständlich bzw. entspricht sie nicht der üblichen in der Praxis verwendeten Bezeichnung, wurde der Begriff aus dem XML-Schema zusätzlich in Klammern ausgewiesen. Durch den Abgleich ist eine eindeutige Zuordnung im XML-Schema möglich.

Anpassung der pauschalen Ansätze für die Anlagentechnik – Nichtwohngebäude

Für die Tabellen 5 bis 7 der Bekanntmachung für Nichtwohngebäude wurden einige inhaltliche Änderungen vorgeschlagen, die zu Teilen als weitere Vereinfachung bei der Berechnung dienen könnten und aus den inhaltlichen Änderungen in der Neufassung der DIN V 18599: 2018-09 resultieren.

In Tabelle 5 wurden u.a. folgende Änderungen vorgeschlagen: Konkretisierung der Angaben zum Niedertemperaturkessel und der Dämmung der Heizungsleitungen, Anpassung der Merkmale zur Identifikation von Kesseln, Angabe zu den regelmäßig vorzufindenden Netztypen in Abhängigkeit vom Gebäudetyp, Aufnahme von Hinweisen für dir regelmäßig vorzufindende Ausführung hinsichtlich der Wärmeübergabe bei Betriebsgebäuden.

In Tabelle 6 wurden u.a. die Baualtersklassen der Anlagentechnik angepasst sowie die Angaben zu der regelmäßigen Ausführung konkretisiert, z.B. für Wärmerückgewinnung ohne Stoff- bzw. Feuchtetransport.

Tabelle 7 definiert u.a. Scrollverdichter als regelmäßig ab 1990 zu findende Ausführung und nimmt bei neueren Anlagen ab 2016 auch Ersatzkältemittel für R134a auf. In der Neufassung der DIN V 18599-7: 2018-09 wird das vereinfachte Verfahren (früher Anhang D) zur Berechnung des elektrischen Energieaufwandes der Kalt- und Kühlwasserhydraulik als Standardverfahren angesetzt. Die in den bisherigen Zeilen 8 bis 11 und 13 bis 19 beschriebenen detaillierten Einzelparameter können damit entfallen.

Die in den aktuellen Tabellen 5 bis 7 in der Bekanntmachung ausgewiesenen Vereinfachungen betreffen die Wärmeversorgungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteversorgungsanlagen. Die Warmwasserversorgung war bisher nicht Bestandteil der Vereinfachungen in der Bekanntmachung für Nichtwohngebäude, obwohl diese z.T. für einige Nutzungen, wie z.B. ein Hotel, relevant ist. Bedingt durch diese Relevanz wurde ein Vorschlag für die Erweiterung um Warmwasserversorgunganlagen erarbeitet und als neue Tabelle 8 in die Bekanntmachung für Nichtwohngebäude aufgenommen.

Weiterführende Aspekte

Sowohl für die nach § 86 GEG zu bestimmende Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes als auch für den Nachweis der Anforderungserfüllung nach § 103 GEG (Innovationsklausel, Wohn- und Nichtwohngebäude) ist der Endenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung als Zwischenergebnis der Berechnung nach DIN V 18599 (Wohn- und Nichtwohngebäude) oder DIN V 4701-10 (nur Wohngebäude) zugrunde zu legen.

Im GEG wird aktuell nicht konkretisiert, ob es sich bei dem für die Berechnungen im Zusammenhang mit § 86 und § 103 GEG zu verwendenden Endenergiebedarf um den Heizwert- oder Brennwertbezug handelt. Die Berechnungsergebnisse der DIN V 18599 für die Endenergie sind brennwertbezogen. Für ein Wohngebäude sind die Ergebnisse nach DIN V 18599 daher systematisch höher als die mit DIN V 4701-10 errechneten Werte, da diese heizwertbezogen sind.

Es wird empfohlen, den Bezug für den im Zusammenhang mit § 86 und § 103 GEG zu verwendenden Endenergiebedarf in einer geeigneten Form zu präzisieren. Eine Aufnahme in die Bekanntmachungen ist jedoch nicht möglich, da es im GEG keine Ermächtigungsgrundlage dafür gibt. (Diese Thematik ist nicht von § 50 Absatz 4 und 5 GEG-Entwurf erfasst. Es gibt zudem keine Bezugnahme auf § 50 Absatz 4 und 5 GEG in § 86 oder § 103 GEG).

Des Weiteren wurde überprüft, ob es bedingt durch die Neuregelungen zu Quartiersansätzen und zur Innovationsklausel Anpassungsbedarf für die Bekanntmachungen gibt. In beiden Fällen wurde jedoch eine gesonderte Behandlung in den Bekanntmachungen als nicht erforderlich angesehen.

Abschließend wurden in beiden Bekanntmachungen Anpassungen formeller Art vorgeschlagen, die u.a. die Zitierweise der datierten Verweise auf Normen, Angabe von zwei wertanzeigenden Stellen von Wärmedurchgangskoeffizienten sowie Schreibweise von Werten und dazugehörigen Einheiten im Text betreffen.


Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : Bekanntmachungen, Gebäudeenergiegesetz, GEG, Datenaufnahme, Wohngebäudebestand, Nichtwohngebäudebestand, Energiebedarfsausweis, Energieausweis, Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Gebäudebestand
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/5EnergieKlimaBauen/2019/datenaufnahme/01-start