Zurück

Inhalte

Durchführung einer Fachveranstaltung zum Einfluss von Stellplatzsatzungen auf die Baukosten im Wohnungsbau

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Durchführung einer Fachveranstaltung zum Einfluss von Stellplatzsatzungen auf die Baukosten im Wohnungsbau


Projektnummer
Projektbeginn
12.2016
Projektende
04.2020
Projektstatus
abgeschlossen ohne Bericht

Vor dem Hintergrund der hohen Baukosten von Stellplätzen hat die Baukostensenkungskommission den Ländern und Kommunen empfohlen, die Stellplatzanforderungen im Zuge einer umsichtigen Stadtentwicklungsplanung an die heutige Nachfrage anzupassen. Auf der Fachkonferenz "Stellplatzverordnungen flexibler gestalten" wurden Möglichkeiten einer Flexibilisierung der Stellplatzbaupflicht sowie bedarfsgerechte und zeitgemäße Mobilitätskonzepte diskutiert. Projektlaufzeit: Dezember 2016 – Dezember 2019

Ausgangslage

In den Innenstädten und Ballungsräumen verursacht der Bau von Stellplätzen, insbesondere in Tiefgaragen, hohe Baukosten. Dadurch wird das Bauen in den Regionen verteuert, in denen bezahlbarer Wohnraum dringend benötigt wird.

Die Baukostensenkungskommission im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen hat die Empfehlung an die Länder und die Kommunen formuliert, Stellplatzanforderungen im Zuge einer umsichtigen Stadtentwicklungsplanung an die heutige Nachfrage anzupassen und die Möglichkeit zu schaffen, in Innenstädten und Ballungsräumen Stellplätze durch andere Mobilitätskonzepte zu ersetzen.

Die Empfehlung war darauf zurückzuführen, dass die Errichtung von Stellplätzen sehr hohe Baukosten insbesondere in der Kostengruppe 300 (Bauwerk und Baukonstruktion) auslöst. Gerade in Innenstadtbereichen, in denen häufig die Errichtung einer Tiefgarage erforderlich ist, werden dadurch rund 9 Prozent der Gesamtkosten dafür aufgewendet.

Zugleich haben sich die Mobilitätsanforderungen verändert. Zwar steigt die Pkw-Dichte in Deutschland weiter an, aber insbesondere jüngere Menschen und Haushalte verzichten auf das eigene Fahrzeug und können mit alternativen Mobilitätsangeboten dennoch alle Verkehrswege gut bewältigen.

Ziel

Um die Diskussion in den Ländern und den Kommunen zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Fachkonferenz "Stellplatzverordnungen flexibel gestalten" durchgeführt. Sie diente dem Austausch zwischen Ländern, Kommunen, Verbänden sowie der Wohnungs- und Bauwirtschaft zu verschiedenen Aspekten der Stellplatzbaupflicht und neuen Mobilitätskonzepten.

Auftragnehmer des Forschungsprojektes war InWIS Forschung & Beratung GmbH, Bochum.

Konzept

Auf der Fachkonferenz wurden die verschiedenen Aspekte für die Festlegung der Stellplatzbaupflicht erörtert. Dazu waren Referenten geladen, die über

  • den Wertewandel in der Gesellschaft und die Mobilität der Zukunft,
  • die Möglichkeiten einer Flexibilisierung der Stellplatzbaupflicht vor dem Hintergrund moderner Mobilitätskonzepte,
  • die aktuelle Situation in den Ländern anhand der Landesbauordnungen und
  • aus wohnungswirtschaftlicher und der kommunalen Perspektive

referiert und von ihren Erfahrungen berichtet haben.

Grundlegende Fragen zur Stellplatzbaupflicht, den Umgang mit der Stellplatzablöse, zu Mobilitätskonzepten und Mobilitätsmanagement wurden mit den Teilnehmenden in Workshops diskutiert und in der abschließenden Podiumsdiskussion erörtert.

Ergebnisse

Die Stellplatzbaupflicht fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die auf unterschiedliche Weise davon Gebrauch gemacht haben. Zielsetzung sollte es sein, dass die Stellplatzanforderungen von den Kommunen vor Ort vor dem Hintergrund der lokalen Bedarfe festgelegt werden. Hierbei können sowohl geänderte Mobilitätsanforderungen als auch innovative Maßnahmen eines Mobilitätsmanagements eine Rolle spielen, mit denen Stellplätze durch andere Angebot ersetzt werden können.

Gute Beispiele in verschiedenen Städten zeigen die Möglichkeiten auf, eine Verringerung der Stellplatzrichtwerte zu begründen. Die Diskussionen der Teilnehmenden auf der Fachkonferenz zeigen, dass es noch Klärungsbedarf gibt, eine Stellplatzsatzung zu gestalten. Hierbei spielen sowohl Fragen der angemessenen Zahl von Stellplätzen als auch der Stellplatzablöse eine Rolle.

Geänderte Mobilitätsanforderungen sind auf den Wertewandel und einen Paradigmenwechsel weg von einer Automobil-zentrierten Gesellschaft zurückzuführen. Zugleich findet derzeit eine Digitalisierung und in der Folge – zumindest in den Planungen der Zukunft – eine Automatisierung des Stadtverkehrs statt. Dadurch eröffnen sich innovative Möglichkeiten, auf verschiedenste Verkehrsmittel zurückzugreifen. In der digitalen Zukunft des Stadtverkehrs wird das Smartphone zum Zündschlüssel für unterschiedliche Mobilitätsplattformen. Dadurch wird eine konzeptionelle Neuorientierung der Verkehrspolitik erforderlich, aber damit ergeben sich auch Konsequenzen für die Stadt- und Verkehrsplanung.

Die von der Baukostensenkungskommission geforderte Flexibilisierung der Stellplatzbaupflicht tangiert daher mehrere Politikfelder: Stadtentwicklungs-, Umwelt, Verkehrs- und Wohnungspolitik. Neue Mobilität benötigt weniger Stellplätze und kann daher zu einer Verringerung von Baukosten beitragen. Allerdings erfordert dies eine integrierte Sichtweise auf diese Politikfelder.

Die Regelungen zur Stellplatzbaupflicht liegen nach dem Grundgesetz bei den Bundesländern, die sich damit auf unterschiedliche Weise auseinandergesetzt haben. Mehrere Bundesländer haben die Stellplatzbaupflicht kommunalisiert und in die Verantwortung der Kommunen gelegt, die davon im Wege einer Stellplatzsatzung Gebrauch machen können, aber nicht müssen. Sofern keine Satzung erlassen wird, kann die Herstellung von Stellplätzen nicht verlangt werden.

Die Mehrzahl der Bundesländer hat die Stellplatzbaupflicht in der Landesbauordnung verpflichtend vorgeschrieben, teilweise einen Stellplatzschlüssel für Wohnbauvorhaben vorgegeben oder bestimmt, dass örtliche Regelungen, sofern solche durch Satzung oder auf andere Weise festgelegt wurden, vorgehen. Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg haben keine generelle Stellplatzbaupflicht für Wohnbauvorhaben. Soll die Stellplatzbaupflicht flexibilisiert werden, so müssen dafür entsprechende Regelungen in die Landesbauordnungen aufgenommen werden, wo dies noch nicht geschehen ist.

Die flexible Gestaltung der Stellplatzbaupflicht liegt daher in der Regel in der Hand der Kommune, die sich damit auseinandersetzen muss und Festlegungen über die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze und Fahrradabstellplätze treffen muss. Sie muss aber auch einschätzen, in welchem Umfang die Stellplatzbaupflicht reduziert werden kann, falls eine gute Anbindung an den ÖPNV vorliegt oder alternative Mobilitätsangebote bereitgestellt werden.

Die Beiträge der Teilnehmer der Fachkonferenz zeigen, dass damit weitere Fragen verbunden sind - sowohl was das Verhältnis des öffentlichen zum privaten Raum angeht, aber auch zu Fragen der Stellplatzablöse, die zwar aus verkehrspolitischer Sicht von Bedeutung ist, aber dann nicht oder nur begrenzt zu einer Verringerung der Baukosten führt.

Die Reduzierung der vorgesehenen Richtwerte für Stellplätze wird oftmals von der Bereitstellung alternativer Mobilitätsangebote abhängig gemacht. Solche Angebote sind Gegenstand von Mobilitätskonzepten und eingebettet in ein umfassenderes Mobilitätsmanagement, das sowohl für ein größeres Bauvorhaben als auch für Teile von Gemeinden formuliert werden kann. Derzeit gibt es noch zu wenig empirische Erfahrungen, in welchem Umfang durch alternative Maßnahmen eines Mobilitätsmanagements die Anzahl der Stellplätze tatsächlich reduziert werden kann. Die sinnvolle Kombination unterschiedlicher Maßnahmen zur Förderung von Carsharing, Fahrradmobilität, dem Aufbau von Mobilitätsstationen und im Kontext von Smart Mobility kann aber Effekte auf den motorisierten Individualverkehr ausüben.

Für Kommunen sind Arbeitshilfen oder Mustersatzungen wie die aus NRW hilfreich. Die Beispiele aus verschiedenen Städten zeigen, dass es möglich ist, den Stellplatzschlüssel zu verringern und damit positive Beiträge für die tangierten Politikfelder zu erzielen und auch die Baukosten zu senken. Es wird sich dann auch zeigen, ob sich eine Flexibilisierung der Stellplatzbaupflicht unter Beachtung der individuellen städtebaulichen Situation vor Ort positiv auf die Bautätigkeit sowie die Baukosten auswirken kann.

Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : Planung, Stellplatzsatzung
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/2NachhaltigesBauenBauqualitaet/2016/stellplatzsatzungen/01-start