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Bewertung energetischer Anforderungen im Lichte steigender Energiepreise für die EnEV und die KfW-Förderung

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Bewertung energetischer Anforderungen im Lichte steigender Energiepreise für die EnEV und die KfW-Förderung


Projektnummer
Projektbeginn
12.2006
Projektende
12.2008
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Das Gutachten liefert wesentliches Ausgangsmaterial für die Fortschreibung der Energieeinsparverordnung zur "EnEV 2009", insbesondere bezüglich des neuen Anforderungsniveaus. Im Lichte veränderter ökonomischer Randbedingungen wurden die bisherigen energetischen Anforderungen an Gebäude auf Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes des Energieeinsparungsgesetzes überprüft und Änderungsvorschläge erarbeitet.Projektlaufzeit: Dezember 2006 - Dezember 2008

Allein die Energiekosten haben sich seit der Erhebung der Datenbasis zur bisherigen Verordnung mehr als verdoppelt. Hinzu kommt, dass Innovationen bei Gebäuden und Bauprodukten, die insbesondere in Bezug auf hohe Energieeffizienz in Neu- und Altbau im letzten Jahrzehnt stattgefunden haben, angemessen berücksichtigt werden sollten.

Neben der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden im Rahmen des Gutachtens auch die Rechenregeln der DIN V 18599 in Hinblick auf die Bilanzierung von Gebäuden mit besonders niedrigem Energiebedarf untersucht.

Auftragnehmer des Forschungsprojektes war das Passivhaus Institut, Darmstadt.

Konzept

Die Wirtschaftlichkeit der energetischen Anforderungen wird mittels einer dynamischen Annuitätenmethode bewertet. Dabei wird der Kapitalwert aller Kosten gebildet, die während des Lebenszyklus der Gebäude (Baukonstruktion und Anlagensysteme) anfallen. Als ökonomisches Bewertungskriterium wird dabei durchgängig der Äquivalentpreis der eingesparten Energie ausgewiesen, welcher aussagt, wie viel die Einsparung einer Kilowattstunde Endenergie einer Energiesparmaßnahme kostet. Dies ermöglicht einen direkten Vergleich mit tatsächlichen oder zukünftigen Energiepreisen. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Festlegung werden zusätzlich jeweils auch Amortisationszeiten für die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz angegeben. Berücksicht werden Investitions-, Instandhaltungs-, Betriebs- und Energiekosten. Die Grundlagen der Untersuchung werden in einem eigenständigen Kapitel innerhalb des Gutachtens erläutert.

Die Ermittlung des neuen Primärenergie-Anforderungsniveaus basiert auf der Berechnung von verschiedenen Modellgebäuden. Die Ergebnisse im Wohnungsbau werden ebenso wie die im Nichtwohnungsbau auf Basis der Rechenverfahren der DIN V 18599 ermittelt.

Zur Überprüfung und Ergänzung der Rechenregeln zur energetisch ganzheitlichen Bewertung von Gebäuden mit besonders niedrigem Energiebedarf wurde in Stichproben der Vergleich eines berechneten Nutzwärmebedarfs mit tatsächlich gemessenen Verbrauchswerten vorgenommen, ergänzt durch systematische Simulationsrechnungen.

Ergebnisse

Im Ergebnis wurden das energetische Anforderungsniveau neu bewertet sowie verschiedene Änderungsvorschläge erarbeitet.

Für die Gebäudehülle und die Anlagentechnik wurden geeignete energetische Mindeststandards im Rahmen von Änderungen an Bestandsgebäuden abgeleitet. Der Gutachter ließ sich dabei zugleich von dem Ziel eines wirtschaftlichen Optimums für energetische Verbesserungen im Zuge der Bestandsmodernisierung leiten. Er zeigt aus seiner Sicht auf, dass aufgrund der langen Instandsetzungs- und Erneuerungszyklen von Bauteilen ohnehin stattfindende Erneuerungsmaßnahmen möglichst umfassend genutzt werden sollten, um gleichzeitig wirtschaftlich gebotene Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen.

Vor dem Hintergrund der veränderten ökonomischen Randbedingungen schlägt der Gutachter für den Wohnungsneubau ein neues Anforderungsniveau vor; dieses entspricht (im Gutachten unter der Prämisse einer unveränderten A/Ve-abhängigen Methodik) einer durchschnittlichen Verschärfung der Primärenergiebedarfsanforderungen von 35 %.

Für zu errichtende Nichtwohngebäude wurde der Anforderungswert an den Primärenergiebedarf anhand einer neuen Referenzgebäudeausführung untersucht. Hierzu schlagen die Autoren des Gutachtens eine neue Referenzausführung vor, die allerdings bei drei gerechneten Modellgebäuden deutlich über den Vorgaben des IEKP liegt. 

Die Überprüfung der Rechenregeln zur energetischen Bewertung hinsichtlich von Gebäuden mit besonders niedrigem Energiebedarf bestätigte, dass das Rechenverfahren der DIN V 18599 im Grundsatz auch in diesen Fällen zu realistischen Ergebnissen bei der Berechnung des Energiebedarfs führt. Bei detaillierter Eingabe können auch besonders energieeffiziente Gebäude hinreichend genau abgebildet werden. Auf Basis eines Vergleichs mit Messwerten und dynamischen Gebäudesimulationen wurden darüber hinaus allerdings verschiedene Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zur Normenreihe DIN V 18599 erarbeitet.

Auf Grundlage der im Rahmen des Gutachtens ermittelten Vorschläge für ein neues Anforderungsniveau wurden im Ansatz auch Vorschläge zur Weiterentwicklung von Förderprogrammen abgeleitet. In Fortsetzung der bisherigen Förderkriterien stehen dabei Gebäude und Maßnahmen im Fokus, die das Anforderungsniveau der Verordnung deutlich unterschreiten.

Veröffentlichungen

BMVBS/BBR: Bewertung energetischer Anforderungen im Lichte steigender Energiepreise für die EnEV und die KfW-Förderung.
BBR-Online-Publikation 18/2008, Bonn 2008
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Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : KfW-Förderung, Energieeinsparverordnung, Energieeffizienz
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/3Rahmenbedingungen/2009/BegleitgutachtenEnEV2009/BewertungAnforderungen/01_start