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Beobachtung und Evaluation der Energieausweispraxis im mitteleuropäischen Vergleich

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Beobachtung und Evaluation der Energieausweispraxis im mitteleuropäischen Vergleich


Projektnummer
Projektbeginn
10.2007
Projektende
03.2010
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einführung von Energieausweisen. Die Richtlinie sollte bis spätestens 2009 in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel der Untersuchung war, die Erfahrungen der europäischen Nachbarländer mit der Ausstellung von Energieausweisen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie zu sammeln und auszuwerten.Projektlaufzeit: Oktober 2007 - November 2009

Die europäische Kommission lässt den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung große Spielräume. Insbesondere können diese die Bewertungsmethode selbst festlegen und zwischen dem berechneten Bedarf und dem gemessenen Verbrauch als Indikator der Gesamtenergieeffizient wählen. Zudem können sie festlegen, welche Experten für die Ausstellung von Energieausweisen zugelassen werden.

In Deutschland hat es im Vorfeld der Umsetzung viele Diskussionen über das Nebeneinander von bedarfsbasierten und verbrauchsbasierten Energieausweisen gegeben. Auch wurde der Aufwand für die Ausstellung von Energieausweisen kritisch hinterfragt. Es ist davon auszugehen, dass auch im benachbarten Ausland vergleichbare Kontroversen ausgetragen wurden. Vor diesem Hintergrund wurde im Projekt die Energieausweispraxis in Deutschland mit der in neun Nachbarländern verglichen.

Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen der deutschen Regierung bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Zuge der Umsetzung der EPBD zur Verfügung stehen. Die Untersuchung beschreibt die nationale Umsetzung entprechend dem Stand im Herbst 2008. Es wurden dabei folgende Länder berücksichtigt: Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Niederlande, Polen und Schweden. Wegen einer verzögerten Umsetzung in Polen lagen dort noch keine verwertbaren Ergebnisse vor, so dass Polen nicht mit in die Auswertung integriert werden konnte. Für Großbritannien obliegt die Umsetzung den einzelnen Ländern. In diesem Bericht wurde die Umsetzungspraxis in England und Wales untersucht.

Konzept

Die Untersuchung wurde in Kooperation mit einem lokalen Partner in jedem Land durchgeführt. Die Vorgehensweise umfasste vier Schritte:

  1. Ausfüllen und Auswertung eines Online-Fragebogens auf der Projektinternetseite

  2. Erstellung eines detaillierten Berichts über die nationale Umsetzung (National report)

  3. Zusammenfassung der nationalen Ergebnisse in "National profiles"

  4. Zusammenführung und Auswertung im Endbericht

Darüber hinaus wurde im Internet unter www.eu-energy-certificates.de eine Arbeitsplattform eingerichtet und die Zwischenergebnisse zur Diskussion zur Verfügung gestellt

Ergebnisse

Schlüsselerfahrungen aus den Umsetzungsprozessen

Entsprechend der Vielfalt der politischen und gesetzlichen Systeme in der Europäischen Union gibt es viele unterschiedliche Herangehensweisen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden" (EPBD). Abgesehen davon, dass die energetische Bewertung von Gebäuden an sich eine komplizierte Materie ist, lässt die EPBD unterschiedliche Methoden, Indikatoren und grafische Gestaltungen zu. Die Europäische Kommission schrieb den Europäischen Nationen ins Auftragsbuch, eine "transparente" Darstellung für die "Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden" zu entwickeln, die auch von Nicht-Fachleuten leicht verstanden werden kann. So wurden viele unterschiedliche Lösungsansätze gefunden. Im Detail erforderte die Durchführung des Projekts das Management einer großen Informationsmenge.

Eigenheiten der nationalen Umsetzungsprozesse

Jede Nation hat einen eigenen Hintergrund, landesspezifische Eigenheiten und historische Erfahrungen. All dies beeinflusst den Umsetzungsprozess. Dementsprechend breit wurden in den einzelnen Nationen der Auslegungsspielraum der EPBD genutzt und gesetzliche Umsetzungen mit eigenen Schwerpunkten realisiert.

Vergleichende Darstellung der nationalen Umsetzung

Gesetzliche Rahmenbedingungen

In den meisten europäischen Staaten sind energierelevante Gesetze in den sechziger und siebziger Jahren eingeführt worden. Aber nur Tschechien, Dänemark, Großbritannien und die Niederlande haben Energieausweise auf einer gesetzlichen Basis auf nationaler Ebene schon in den neunziger Jahren etabliert.

Nur Dänemark, Frankreich und Großbritannien haben die Einführung der Energieausweise entsprechend den Terminvorgaben realisiert. Deutlich hinter dem Zeitplan befinden sich einzelne Regionen in Belgien mit einigen Gebäudetypen, Tschechien mit bestehenden Gebäuden (Ausnahme größere Renovierung), Luxemburg mit den Nichtwohngebäuden und Schweden mit Neubauten. Die Verspätung in Schweden resultiert aus der schwedischen Besonderheit, Neubauten ebenfalls auf verbrauchsorientierter Basis zu bewerten.

Berechnungsmethode

Österreich, Tschechien und Dänemark sind die einzigen Nationen, welche die Bewertung aller Gebäudearten und den Nachweis für die Baugenehmigung auf einer einzigen Bewertungsmethodik aufbauen. Österreich mit der Einschränkung, dass die Baugenehmigung und die energetische Bewertung ausschließlich auf dem Wärmebedarf basieren.

Am häufigsten geschieht die Bewertung auf Basis einer bedarfsorientierten Methode in den untersuchten Nationen. In Belgien und Großbritannien wird der Aushang für die öffentlichen Gebäude auf der Basis einer verbrauchsorientierten Methode erstellt. Weil die Berechnung zum Energieausweis relativ wenig Aufwand erfordert, wurde die Gültigkeit des Ausweises für öffentliche Gebäude in Großbritannien von zehn Jahren auf ein Jahr reduziert. In Frankreich und Deutschland werden beide Methoden parallel angewendet und in Schweden wird nur mit einem verbrauchsorientierten Verfahren bewertet.

Die Bewertung der Gesamtenergieeffizienz beruht in allen Nationen auf einem Hauptindikator. Am meisten wird Endenergie, gefolgt von Primärenergie und CO2, als Indikator verwendet. Alle Nationen verwenden zusätzlich Nebenindikatoren für die Bewertung der Gebäudekomponenten.

Energetische Anforderungen an Gebäude

Die Mehrzahl der Nationen hat Anforderungen an den Gebäudebestand formuliert. Einige nur für den Fall von größeren Renovierungen, andere für den gesamten Gebäudebestand. In einigen Ländern wird für den Gebäudebestand das gleiche Anforderungsniveau verwendet wie für Neubauten, andere verwenden abgeschwächte Anforderungen für den Gebäudebestand.

Energieausweise

Die Energieausweise in den untersuchten Nationen unterscheiden sich sowohl im Inhalt als auch in der Darstellung. Fast alle Nationen drücken die Energieeffizienz durch Effizienzklassen (Treppenlabel) aus. Nur Deutschland und die Region Flandern in Belgien verwenden den "Bandtachometer" zur Darstellung.

Wenn die Gesamtenergieeffizienz bedarfsorientiert ermittelt wird, gibt es methodisch bedingt einen Unterschied zwischen dem gemessenen Verbrauch und dem berechneten Bedarf, da die nutzerspezifischen Verbräuche nicht mit erfasst werden. Das führt zur Verwirrung bei der Zielgruppe, da der berechnete Bedarf auf dem Ausweis deutlich vom tatsächlichen Verbrauch abweichen kann. Um dies zu vermeiden, geben Dänemark und Großbritannien (nur Nichtwohngebäude) im Energieausweis das Ergebnis der Berechnung nur als Energieklasse, aber nicht als Energiemenge an. Außerdem werden in Belgien und in den Niederlanden aus diesem Grund ausschließlich künstliche Faktoren (Verhältnis zwischen Ist-Zustand und Anforderung) und keine Energiemengen verwendet. Auf den Energieausweisen werden unterschiedliche Indikatoren verwendet. Mit Primärenergie und CO2 wird auf den Energieausweisen die ökologische Relevanz der Gesamtenergieeffizienz betont. Aber es ist nicht immer erwünscht, dass eine schlechte Effizienz von Gebäudehülle oder Gebäudetechnik beispielsweise durch den Einsatz von regenerativen Energien verdeckt werden kann. Um dies zu vermeiden, werden teilweise unterschiedliche Bewertungen mit unterschiedlichen Indikatoren auf einem Ausweis kombiniert. Luxemburg und Großbritannien (nur Wohngebäude) sind ein Beispiel für die Bewertung auf Basis unterschiedlicher Indikatoren.

Zusätzlich zu der Bewertung der Gesamtenergieeffizienz sind in den meisten Ländern weitere Informationen über das Gebäude auf dem Ausweis integriert. Die Ausweise sind in der Regel zehn Jahre gültig. Nur in Dänemark (fünf Jahre mit Ausnahme der Sommerhäuser) und in Großbritannien (öffentliche Gebäude ein Jahr) gibt es abweichende Regelungen.

In den meisten Ländern ist ein Vor-Ort Termin für den Aussteller verpflichtend. Nur in Deutschland und Schweden ist dieser nicht vorgeschrieben. In Großbritannien, Tschechien und Luxemburg ist der Vor-Ort Termin nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Umsetzungspraxis wird dieser erwartet. Dänemark, Deutschland, Luxemburg und Schweden lassen die Erstellung der Energieausweise nur für das ganze Gebäude zu (Deutschland mit der Ausnahme von gemischten Wohn-/Nichtwohngebäuden). In allen anderen Nationen können die Ausweise sowohl für Gebäudeteile als auch für Wohnungen ausgestellt werden.

Empfehlungen

Die Rolle der Empfehlungen variiert stark bei den untersuchten Nationen. Nur in Belgien, Deutschland und den Niederlanden ist eine Beschreibung der Empfehlungen ohne jegliche Berechnung der Einsparungen möglich (Frankreich je nach Art des Ausweises). In allen anderen Ländern werden die Energieeinsparungen und/oder Kosteneinsparungen der Empfehlungen berechnet und ausgewiesen.

Akkreditierung der Aussteller

Eine Fortbildung für die Aussteller auf freiwilliger Basis, organisiert von privaten Organisationen, steht ohne weiterführende Bestimmungen in Frankreich, Deutschland und Schweden zur Verfügung. Verpflichtend ist sie für die Aussteller in Großbritannien, Österreich, Belgien (teilweise), Dänemark und den Niederlanden.

In fast allen Nationen ist eine Akkreditierung für die Aussteller oder die ausstellende Organisation notwendig. In Österreich werden Organisationen pauschal akkreditiert und in Luxemburg brauchen nur Experten unter einem gewissen Ausbildungsniveau eine Akkreditierung. Deutschland ist die einzige Nation, in der außer allgemeinen Anforderungen an die Ausbildung keine Akkreditierungsvorschriften existieren. In allen anderen Nationen müssen Experten eine Akkreditierung nachweisen, bevor sie Energieausweise erstellen dürfen. In Dänemark und Großbritannien ist die Akkreditierung auf privater Basis organisiert.

Qualitätssicherung, zentrale Datensammlung und Finanzierung der Overheads

Eine Qualitätssicherung wird in allen Nationen außer Österreich, Deutschland, Luxemburg und Schweden durchgeführt. In Österreich ist die Situation wegen der regionalen Zuständigkeiten nach wie vor unklar und in Luxemburg ist die Qualitätssicherung gesetzlich verankert, wird aber derzeit nicht angewendet.

In den meisten Ländern werden die Daten zentral erfasst und ausgewertet. Nur Tschechien, Deutschland und Luxemburg wertet die im Rahmen der Erstellung des Energieausweises anfallenden Daten nicht aus.

Haben Nationen Systeme zur Akkreditierung und/oder Qualitätssicherung eingerichtet, müssen diese auch finanziert werden. Diese Finanzierung erfolgt entweder durch eine private oder staatliche Gebühr auf jeden Ausweis oder durch Bereitstellung der Leistungen durch eine Regierungsorganisation.

Veröffentlichungen

BMVBS/BBSR (Hrsg.): Beobachtung und Evaluation der Energieausweispraxis im mitteleuropäischen Vergleich.
BMVBS-Online-Publikation 02/10, Hrsg.: BMVBS, Februar 2010
>> weitere Informationen

Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : EnEV, Energieeinsparverordnung, EPBD
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/5EnergieKlimaBauen/2010/Energieausweispraxis/01_start