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Auswirkungen europäischer Bestimmungen für Gesundheits- und Umweltschutz auf Bauprodukte und Bauwerke

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Auswirkungen europäischer Bestimmungen für Gesundheits- und Umweltschutz auf Bauprodukte und Bauwerke


Projektnummer
Projektbeginn
09.2007
Projektende
08.2009
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Die Wesentliche Anforderung Nr. 3 zu "Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz" der Bauproduktenrichtlinie wird in den harmonisierten europäischen Normen bisher nicht angemessen geregelt. Daher wurde untersucht, welchen Beitrag die neue europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) dazu bei Bauprodukten leisten kann und welche Probleme sich möglicherweise im Zusammenspiel der beiden Regulationen ergeben.Projektlaufzeit: September 2007 - Dezember 2008

Ausgangslage

Neue harmonisierte europäische Normen für Bauprodukte berücksichtigen den Gesundheits- und Umweltschutz bisher noch nicht oder nur unzureichend. Gleichzeitig werden nationale Normen, auch wenn sie entsprechende Bestimmungen enthalten, aufgrund der Harmonisierung zurückgezogen. Damit werden die Aspekte der Wesentlichen Anforderung (WA) Nr. 3 "Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz" der Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG, BPR) nicht mehr angemessen geregelt. Für die deutschen Behörden stellte sich daher die Frage, inwieweit die neue europäische Chemikalienverordnung REACH (1907/2006/EG) einerseits Lösungsperspektiven in Bezug auf einen Beitrag zur Sicherung eines angemessenen Schutzniveaus im Gesundheits- und Umweltschutz leisten kann und welche Probleme sich andererseits in Bezug auf das Zusammenspiel mit den bestehenden Regelungen der Bauproduktenrichtlinie (BPR) und ihren bisherigen Umsetzungsinstrumenten ergeben.

Zielsetzung

Das Forschungsvorhaben führte zum einen eine systematische Analyse der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der neuen europäischen Chemikalienverordnung REACH und der Bauproduktenrichtlinie durch und entwickelte zum anderen konkrete Lösungskonzepte auf dem Weg zu einer wirksamen Regulation der Gesundheits- und Umweltschutzaspekte unter beiden Regulationen.

Die Arbeiten wurden durch einen Projektbeirat mit Vertretern aus verschiedenen Bereichen der Bauprodukten-Industrie sowie der zentralen Bundesbehörden begleitet. Aus Sicht des Projektbeirates waren dabei insbesondere Ansätze zu identifizieren, die helfen, ein effizientes Zusammenspiel von REACH und BPR zu gewährleisten, Doppelarbeiten für die beteiligten Akteure zu begrenzen und die Etablierung nicht harmonisierter oder widersprüchlicher Anforderungen zu vermeiden.

Auftragnehmer des Forschungsprojektes war das Ökopol-Institut für Ökologie und Politik GmbH, Hamburg.

Konzept

Zentrale Arbeitsschritte

Für die Zielsetzung des Forschungsprojektes wurde eine Bearbeitung in vier zentralen Arbeitsschritten gewählt:

  1. Bestandsaufnahme: Erfassung der Schnittstellen zwischen REACH und der BPR: Wechselwirkungen, Überschneidungen und/oder Widersprüche
  2. Erarbeitung eines Konzeptes für Lösungsansätze zur Reduzierung möglicher Reibungen (z.B. Doppelarbeiten oder widersprüchliche Anforderungen) und zur Steigerung der Effizienz beider Regulationen (z.B. Darstellung der Bereiche, in denen sich beide Regulationen ergänzen)
  3. Überführung dieser Lösungsansätze in einen Entwurf für ein Lösungskonzept
  4. Ausarbeitung der Elemente dieses Lösungskonzeptes

Forschungsleitfragen

Die Bestandsaufnahme enthielt zunächst eine Einführung in die beiden regulativen Konzepte von REACH und Bauproduktenrichtlinie. Die Erfassung der Schnittstellen beider Regulationen erfolgte anhand einer Reihe von Leitfragen:

  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede von REACH und BPR

    • Welche Schnittstellen bestehen zwischen REACH und BPR?
    • Wo ergänzen sich REACH und BPR?
  • Entwicklung und Inhalt von Expositionsszenarien unter REACH und Freisetzungsszenarien unter BPR

    • Wo bestehen Gemeinsamkeiten und Unterschiede?
    • Besteht die Möglichkeit einen expositionsrelevanten Stoff automatisch als WT/WFT zu behandeln, wenn in REACH ein Waiving angewendet wurde?
  • Schutzniveau

    • Führen die Ableitungskonzepte nach REACH (hier: Bedeutung von DNEL und PNEC) und von toxikologischen Bezugswerten der BPR sowie nationalen Schutzniveaus zum gleichen Schutzniveau?
    • Wie sehen die Verantwortlichkeiten der Überwachung in beiden Regulationen aus?
  • Fragen an das Lösungskonzept

    • Wie kann der Prozess der Anpassung zwischen REACH und BPR WA 3 angegangen werden?
    • Welche Art der Koordination ist nötig und welche Änderungen in einer revidierten BPR führen zu einem verbesserten Zusammenspiel?
    • Wie können die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten in der Überwachung abgestimmt werden?
    • Können REACH-Schwellenwerte auch für die BPR verbindlich gemacht werden?

Um eine enge Anbindung an die aktuellen Fachdebatten und praktischen Um-setzungsanforderungen sicherzustellen, wurde ein Begleitkreis für das Vorhaben installiert. In insgesamt zwei Sitzungen wurden die jeweiligen Zwischenergebnisse der Projektarbeiten vorgestellt und diskutiert. Darüber hinaus wurden eine Vielzahl hilfreicher Dokumente, Informationen und Anregungen übermittelt und Interviews geführt.

Ergebnisse

Die Begrenzung stoffbezogener Gesundheits- und Umweltrisiken aus Bauprodukten wird sowohl durch die Wesentliche Anforderung Nr. 3 der Bauproduktenrichtlinie addressiert als auch von der Umsetzung der REACH-Verordnung berührt. Beide Regelungssysteme weisen grundlegende systematische Unterschiede z.B. im Hinblick auf die Regelungsgegenstände, unterschiedlicher Adressaten und Stoffkonzepte sowie Unterschiede in den Zeitläufen auf.

Im Mittelpunkt von REACH stehen chemische Stoffe. Die Registranten sind dafür verantwortlich für den Einzelstoff inhärente Stoffeigenschaften zu ermitteln, umwelt- und humantoxische Schwellenwerte abzuleiten und Empfehlungen für eine sichere Verwendung im gesamten Lebenszyklus zu geben. Für die Überprüfung wird überwiegend auf vereinfachende Modellannahmen der identifizierten Verwendungen zurückgegriffen.

Die BPR adressiert dagegen die umweltbezogene "Leistung" komplexer Bauprodukte unter definierten Nutzungsbedingungen. Standardinstrumente für die Prüfung sind entsprechende Tests der konkreten Produkte. Die BPR kann damit, in ihrer Umsetzung konzeptionell über den Einzelstoff hinausgehend, die vielschichtigen Wechselwirkungen bei der Verwendung stofflich komplexer Produkte aufnehmen und dabei konkret auf produktspezifische Anwendungsbedingungen eingehen.

Trotz dieser Unterschiede gibt es zwischen beiden Regulationssystemen auf der Ebene der konzeptionellen Grundelemente aber durchaus Entsprechungen. Diese bieten bei geeigneter Ausgestaltung Ansatzpunkte für eine effiziente Verknüpfung beider Regulationsbereiche. So erscheint es z.B. sinnvoll, das einzelstoffbezogene Wissen über umwelt- und humantoxische Schwellenwerte, welches unter REACH in großer Breite und in einem überschaubaren Zeitrahmen generiert werden wird, in strukturierter Art und Weise für die Ableitung von Bezugswerten bei der Bewertung von Bauprodukten verfügbar zu machen und heranzuziehen. Würde die Prüfung verfügbarer REACH-DNEL- und -PNEC-Werte systematisch in die Routinen zur Ableitung nationaler Bezugswerte integriert, so hätte dies faktisch eine hohe harmonisierende Wirkung auf die bauproduktbezogenen Anforderungen innerhalb der EU.

Auf der anderen Seite existieren im Bereich der Bauproduktenprüfung sowohl ein Fundus an Kenntnissen über das reale Emissionsverhalten von Stoffen als auch ein Fachkonsens über grundlegend sachgerechte Freisetzungsszenarien. Beides wäre für eine Verifizierung der modellbasierten Emissions- und Expositions-Abschätzungen unter REACH von großer Hilfe. Darüber hinaus wären sie vermutlich dazu geeignet, die entsprechenden "Vorhersagemodelle" zielgerichtet weiter zu entwickeln und zu erproben.

Auf dieser Basis entstandene, validierte Modelle zur Stofffreisetzung aus der Stoffmatrix eines komplexen Bauproduktes könnten dann mittelfristig wiederum einen Beitrag zur Reduzierung des Testaufwandes unterhalb der BPR erlauben.

Zentrale Hemmnisse bei der Erschließung der genannten Synergien sind derzeit insbesondere die unterschiedlichen Zeitläufe und die vergleichsweise geringe Intensität der Fachdiskussion zwischen den Akteuren beider Regulationen.

Veröffentlichungen

BMVBS/BBSR (Hrsg.): Auswirkungen europäischer Bestimmungen für Gesundheits- und Umweltschutz auf Bauprodukte und Bauwerke. BBSR-Online-Publikation 19/2009, Bonn 2009
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Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : Benchmarks, Energieeinsparverordnung, Energieausweise
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/3Rahmenbedingungen/2009/Bauprodukte/01_start