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Beurteilung energetischer Anforderungen an Nichtwohngebäude in Zusammenhang mit der Fortschreibung der EnEV--Energieeinsparverordnung
Beurteilung energetischer Anforderungen an Nichtwohngebäude in Zusammenhang mit der Fortschreibung der EnEV--Energieeinsparverordnung
Beurteilung energetischer Anforderungen an Nichtwohngebäude in Zusammenhang mit der Fortschreibung der EnEV--Energieeinsparverordnung
12.2007
04.2009
abgeschlossen mit Bericht
Mit ihrem Beschluss über die neue Energieeinsparverordnung 2007 hat die Bundesregierung auch die Absicht bekundet, die Verordnung erneut fortzuschreiben. Politische Zielsetzung ist eine Verschärfung des Anforderungsniveaus um 30%. Gegenstand des Forschungsprojektes war das Aufzeigen der Energieeinsparpotenziale, die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit an Modellfällen und die Ausarbeitung fortgeschriebener, ausgewogener Referenzausführungen für Nichtwohngebäude.Projektlaufzeit: Dezember 2007 - Dezember 2008
Um den nutzungsspezifischen Unterschieden des Energiebedarfs von Nichtwohngebäuden auch im Anforderungsniveau Rechnung tragen zu können, wurde bei der zurückliegenden Novellierung die Anforderungssystematik für diese Gebäude dahingehend geändert, dass hierfür Anforderungen eines Referenzgebäudes gleicher Nutzung und Geometrie wie das auszuführende Gebäude festgelegt wurden, dessen Jahres-Primärenergiebedarf nicht überschritten werden darf. Da zur Umsetzung der Gesamtenergieeffizienz-Richtlinie die Energiebedarfsanteile für Klimatisierung und Beleuchtung mit einzubeziehen waren, wurde mit der Energieeinsparverordnung 2007 bei Nichtwohngebäuden Neuland betreten: Diesbezügliche Festlegungen beim Referenzgebäude konnten wegen der Vorgabe einer "1:1-Umsetzung" die Wirtschaftlichkeitsgrenzen des Energieeinsparungsgesetzes nicht ausschöpfen. Aufgrund der Erweiterung um die neuen Bilanzanteile und der Einführung neuer Berechnungsverfahren ist bei Nichtwohngebäuden in einigen Fällen sogar davon auszugehen, dass das Anforderungsniveau hinter dem bis zum September 2007 geltenden Niveau zurückbleibt.
In einem Gutachten des Passiv-Haus-Instituts (>> weitere Informationen) wurden die wirtschaftlichen Spielräume für eine Fortschreibung der Anforderungen untersucht. Im Lichte dieser an Wohngebäuden sowie allgemein gewonnenen Erkenntnis ist das Referenzverfahren für Nichtwohngebäude fortzuschreiben. Dabei soll zugleich auch die Ausgewogenheit der als Referenz festgelegten Eigenschaften verbessert und die Art der Festlegung mit dem Ziel der Vereinfachung überprüft werden. Gegenstand des Projektes war das Aufzeigen der Energieeinsparpotenziale, die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit an Modellfällen und die Ausarbeitung fortgeschriebener, ausgewogener Referenzausführungen für Nichtwohngebäude.
Auftragnehmer des Forschungsprojektes waren das Ingenieurbüro Hauser, Kassel, schiller-engineering, Hamburg, sowie das Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Abteilung Wärmetechnik, Stuttgart.
Konzept
Im Rahmen der Projektbearbeitung wurden Untersuchungen bezüglich der Erfahrungen mit der Energieeinsparverordnung 2007 angestellt. Anhand von zehn Beispielgebäuden unterschiedlicher Nutzungen wurden Variationsrechnungen durchgeführt. Schwerpunkt bildete die Gegenüberstellung der energetischen Auswirkung von unterschiedlichen baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen.
Das Projekt beinhaltete die folgenden Arbeitsschritte:
- Festlegung von zu betrachtenden Modellgebäuden verschiedener Nutzungen und Geometrien
- Untersuchung der Ausgewogenheit und Zweckmäßigkeit der bisherigen Referenzgebäudeausführungen
- Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die Festlegung des Anforderungsniveaus
- Diskussion der vorgeschlagenen Anforderungen
- Berichterstellung
Ergebnisse
Im Laufe der Projektbearbeitung wurden unterschiedliche Anforderungsniveaus für die künftige Verordnung mit dem Auftraggeber diskutiert. Im Endbericht (BBSR-Online-Publikation 08/2009, siehe unter "Veröffentlichungen") wird schwerpunktmäßig die Verordnungsversion "Kabinettfassung" (Stand Juni 2008) behandelt. Untersuchungen zum Stand der Verbändeanhörung (April 2008) sind ebenfalls dokumentiert.
Im Bericht wird der Vorschlag für eine ausgewogene, aus Sicht von Bau- und Anlagentechnik sinnvolle Referenzanforderung im Rahmen einer novellierten Energieeinsparverordnung dokumentiert und begründet.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen führen zu den Empfehlungen, die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an den Wärmeschutz der Gebäudehülle gegenüber den Anforderungen der EnEV 2007 im Zuge einer Novellierung zu verbessern. Die durchgeführten Berechnungen auf Basis der genannten Referenzgebäudeausführung zeigen eine durchschnittliche Reduktion des Jahres-Primärenergiebedarfs von rund 26%.
Berechnungsvarianten, die für zwei Entwicklungsstände der EnEV 2009 (Verbändeanhörung im April 2008 und Kabinettfassung im Juli 2008) untersucht wurden, führen zu der Aussage, dass die Wirtschaftlichkeit des Anforderungsniveaus für den Jahres-Primärenergiebedarf gegeben ist. Dies gilt ebenfalls für die Zusatzanforderung an den Wärmeschutz der Gebäudehülle.
Veröffentlichungen
BMVBS/BBSR: Beurteilung energetischer Anforderungen an Nichtwohngebäude in Zusammenhang mit der Fortschreibung der EnEV.
BBSR-Online-Publikation 08/2009, Bonn 2009
>> weitere Informationen
Projektbeteiligte |
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Eckdaten | |
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Schlagworte zum Projekt : | Energieeinsparverordnung, Energieeffizienz, Nichtwohngebäude |
Projekt auf der Webseite des BBSR : | https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/3Rahmenbedingungen/2009/BegleitgutachtenEnEV2009/EnEVNichtwohngebaeude/01_start |