Wärmeschutz für Sonderfälle

Wärmeschutz für Sonderfälle


Projektnummer
Projektbeginn
01.2007
Projektende
07.2008
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

In einer Vielzahl von Sonderfällen können die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Bestandsgebäude nicht bzw. nicht vollständig umgesetzt werden. Ziel der Untersuchung war es, insbesondere für derartige Sonderfälle Handlungsanleitungen und Planungshilfen zur möglichst weit gehenden Umsetzung der Ziele der Energieeinsparverordnung zu entwickeln.Projektlaufzeit: Januar 2007 - Juni 2008

In einer Vielzahl von Sonderfällen (Denkmalschutz, Fachwerk, …) können die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) an Bestandsgebäude nicht bzw. nicht vollständig umgesetzt werden, weil sie sich nicht wirtschaftlich darstellen lassen, den Erhalt der Bausubstanz beeinträchtigen oder sich nicht mit Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen, etwa dem Denkmalschutz, vereinbaren lassen. In diesen Fällen werden oft die Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung zum Tragen kommen. Durch die Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten bleibt jedoch das im Einzelfall vorhandene Energieeinsparpotential teilweise unausgeschöpft.

Um hier Abhilfe zu schaffen, wurden im Rahmen der Forschungsarbeit einzelne Situationen herausgegriffen und untersucht, die derartige Sonderfälle darstellen und in der Regel zur Beantragung einer Befreiung bzw. Ausnahme führen. Hierbei handelt es sich um

  • Gebäude mit besonderer Außengestaltung wie Sichtbeton-, Sichtmauerwerk- und Stuckfassaden,
  • Fachwerkbauten mit außen sichtbarem Fachwerk,
  • bauphysikalische Schwachstellen in der Außenwand wie auskragende Deckenplatten (Balkon bzw. Vordach),
  • begeh- und befahrbare Flachdachkonstruktionen,
  • Erdgeschossfußböden, die mangels Unterkellerung nicht von unten saniert werden können und
  • versetzte Reihenhäuser, bei denen eine Außendämmung in ausreichender Stärke die Grundstücksgrenze überschreiten würde.

Ziel der Untersuchung war es, insbesondere für derartige Sonderfälle Handlungsanleitungen und Planungshilfen zur möglichst weitgehenden Umsetzung der Ziele der Energieeinsparverordnung zu entwickeln.

Auftragnehmer des Projektes war der Lehrstuhl für Bauphysik der Technischen Universität München.

Konzept

In einzelnen Kapiteln werden für die untersuchten Sonderfälle - in einer einheitlichen Systematik - die zugrunde liegende Problematik dargestellt sowie Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich einer sowohl wirtschaftlichen als auch Substanz und Erscheinungsbild erhaltenden energetischen Sanierung aufgezeigt. Die einzelnen Lösungsansätze werden entsprechend ihrer energetischen Auswirkung - in Form erreichbarer U-Werte oder ihrer Auswirkung auf die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes - bewertet.

Basis der Untersuchung bildete die Energieeinsparverordnung vom 24.7.2007.

Ergebnisse

Dem Endbericht (BBSR-Online-Publikation 01/2009, siehe unter Veröffentlichungen) können die Ergebnisse der Untersuchung für die verschiedenen Sonderfälle in einzelnen Kapiteln entnommen werden.

Aus den Ergebnissen wird ersichtlich, dass die Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) unter bestimmten Voraussetzungen auch für Sonderfälle durchaus erreicht werden können. Allerdings ist immer eine sorgfältige Planung und Ausführung erforderlich, um Bauschäden vorzubeugen.

Veröffentlichungen

BMVBS/BBSR (Hrsg.): Wärmeschutz für Sonderfälle.
BBSR-Online-Publikation 01/2009, Bonn 2009
>> weitere Informationen

Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : Wärmeschutz, Sonderfälle, Energieeinsparverordnung
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/3Rahmenbedingungen/2008/WaermeschutzSonderfaelle/01_start