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Vereinfachungen für den öffentlich-rechtlichen Nachweis von Nichtwohngebäuden und der Erstellung von Energieausweisen nach der Energieeinsparverordnung im Hinblick auf Default-Annahmen (LOS 2)

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Vereinfachungen für den öffentlich-rechtlichen Nachweis von Nichtwohngebäuden und der Erstellung von Energieausweisen nach der Energieeinsparverordnung im Hinblick auf Default-Annahmen (LOS 2)


Projektnummer
Projektbeginn
08.2009
Projektende
11.2010
Projektstatus
abgeschlossen ohne Bericht

Konzept

Im Rahmen des Forschungsprojektes wurde zunächst untersucht, welchen Einfluss vorhandene Standardwerte auf das Ergebnis haben. Ist der Einfluss vernachlässigbar, müssen die Werte bei der Datenaufnahme nicht weiter beachtet werden. Ist der Einfluss hoch, wird die Frage relevant, ob diese Werte schwer zu beschaffen sind. Für die schwer zu beschaffenden Größen sollten Vereinfachungen entwickelt werden, um ein exakteres Ergebnis zu erzielen und gleichzeitig den Bearbeitungsaufwand zu reduzieren.

Die Vielfalt der unterschiedlichen Kenngrößen ist hoch und darüber hinaus verteilen sie sich über alle Normenteile. Daher wurde jeder Teil der Norm gesondert untersucht. Die Untersuchungsmethodik war im Grundsatz immer gleich, passte sich jedoch jeder Kenngröße individuell an. Dabei wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass einerseits die notwendigen Arbeitsschritte vereinfacht werden sollten und andererseits weiterhin eine exakte Bewertung des jeweiligen Gebäudes gewährleistet wird.

Zu Beginn des Vorhabens wurde der Forschungsansatz auf einem Experten-Workshop vorgestellt (Dezember 2009) und diskutiert. Anschließend begann die Arbeitsphase der Ausarbeitung der Vorgehensweise. Diese wurde im Zwischenbericht (März 2010) dokumentiert. Nachfolgend wurden die einzelnen Normteile sukzessive untersucht, Vereinfachungsvorschläge wurden ausgearbeitet und anhand der Modellgebäude überprüft. Die wesentlichen Ergebnisse sind im Entwurf des Endberichts im Juli 2010 dokumentiert. Alle Untersuchungen fanden stets unter der Prämisse der Arbeitszeitersparnis, Minderung der Fehleranfälligkeit sowie der Genauigkeit der Ergebnisse statt.

Ergebnisse

Ziel des Vorhabens war, die Nachweisführung für Nichtwohngebäude im Bestand zu vereinfachen, und zwar anhand der derzeit verwendeten Defaultwerte. Im günstigsten Fall sollten die Vereinfachungen einerseits zur Reduktion der Arbeitszeit führen und andererseits die in der Praxis häufig anzutreffende Diskrepanz zwischen Bedarf und Verbrauch reduzieren. Der Bedarfs-/Verbrauchsabgleich war jedoch nicht Gegenstand dieser Untersuchung. Mittels umfangreicher Sensitivitätsanalysen wurden zahlreiche Defaultwerte aus allen Teilen der DIN V 18599 untersucht. Es konnten Vorschläge zur Fixierung von Standardwerten gemacht werden.

Im Bereich des Tageslichts ist es möglich, Vorentscheidungsregeln einzuführen, welche eine detaillierte Tageslichtberechnung in Fällen überflüssig macht, in denen das Tageslicht energetisch nur einen geringen Einfluss hat. Zwei Regeln wurden aus einer analytischen Fehlerbetrachtung heraus entwickelt. Mit derartigen Vereinfachungen könnten einige der in DIN V 18599 Teil 10 definierten Nutzungszonen lichttechnisch schneller bewertet werden. Diese Vorschläge können in den Normungskreis des Teil 4 eingebracht werden.

Für die Heizungswarmwasserverteilung und die gesamte Kälteversorgung wurde empfohlen, die Bereiche jeweils über im Rahmen dieses Vorhabens definierten "Musteranlagen" abzubilden. Welche Arbeitszeitersparnis damit im Einzelnen verbunden ist, hängt von der Erfahrung des jeweiligen Nachweiserstellers und der Komplexität der vorgefundenen Anlagentechnik ab. Zudem wird die Bandbreite der Bilanzierungsergebnisse, die das Nachweisverfahren aufgrund seiner Komplexität hat, durch die Reduktion der zu festzulegenden Randbedingungen gemindert. Gleichwohl wird, bei Nutzung solcher "Musteranlagen" die Detailtiefe des Nachweisverfahrens reduziert.

Die im Rahmen des Forschungsprojektes erarbeiteten Vereinfachungen sind für die Bewertung und Bilanzierung von Gebäuden geeignet, für die im Rahmen der nach EnEV vorgeschriebenen Aushangpflicht ein Energiebedarfsausweis erstellt werden muss (Bestandsgebäude). Die Erarbeitung von Vereinfachungen für den öffentlich-rechtlichen Nachweis (Neubau) sowie für die Durchführung von Energieberatungen war nicht Gegenstand dieser Untersuchung. Die Ergebnisse aus diesem Forschungsprojekt sind dazu geeignet, dass sie vom Verordnungsgeber durch Bekanntmachung veröffentlicht werden. Für den Teilbereich der Beleuchtung ist auch eine normative Umsetzung der Ergebnisse möglich.

Der Endbericht erscheint in Kürze als BMVBS-Online-Publikation.

Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : enev, energieeinsparverordnung, enev-studie