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Begleitung der Umsetzung des Artikel 6 der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2023
Begleitung der Umsetzung des Artikel 6 der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2023
Begleitung der Umsetzung des Artikel 6 der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2023
01.2025
06.2026
abgeschlossen ohne Bericht
In diesem Projekt wurde die nationale Umsetzung des Artikels 6 der 2023 novellierten EU-Energieeffizienzrichtline begleitet. Unter anderem wurden fachliche Fragen geklärt, Bund-Länder-Dialoge durchgeführt und Konzepte für eine vorläufige Geschäftsstelle erarbeitet.
Ausgangslage
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) bildet den gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in der Europäischen Union. Am 10. Oktober 2023 trat die Novellierung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in Kraft. Die Überarbeitung der Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, ihren Energieverbrauch bis 2030 um mindestens 11,7 % gegenüber den Projektionen des EU-Referenzszenarios 2020 zu senken. Die Einsparverpflichtungen werden von 2024 bis 2030 schrittweise mit weiteren jährlichen Einsparungen von 1,49 % bis 1,9 % erhöht (Artikel 8 der EED).
Der öffentlichen Hand kommt bei der Erreichung dieser Ziele eine besondere Vorbildfunktion zu, die in den Artikeln 5 und 6 der EED beschrieben ist. In Artikel 5 ist festgelegt, dass der öffentliche Sektor und seine Einrichtungen ihren eigenen jährlichen Gesamtenergieverbrauch um 1,9 % gegenüber dem Jahr 2021 senken müssen. Diese Umsetzung wird parallel angegangen und war nicht Teil dieses Projektes. Schwerpunkt dieses Projektes war die Begleitung der Umsetzung von Artikel 6, EED, der unter anderem folgende Verpflichtungen beinhaltet:
Sanierung von jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche der beheizten/gekühlten Gebäude im Eigentum der öffentlichen Hand mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² auf ein Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäude im Bestand. Alternativ können äquivalente Energieeinsparungen nachgewiesen werden, wobei dieses Vorgehen an weitere Bedingungen geknüpft ist.
- Erstellung eins Inventars aller von Artikel 6 EED betroffenen öffentlichen Gebäude, das der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Aufgrund des Umfangs der Umsetzung von Artikel 6, EED war dieses Projekt in drei weitere Projekte eingebettet, die auch vom BBSR betreut werden (ohne eigene Projektseiten), zum Beispiel
Rechtliche Auslegungs- und Umsetzungsfragen zum Artikel 6 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie 2023
Technische Umsetzung der EED, Artikel 6 – Aufbau Gebäudeinventar
Begleitgutachten zur Ermittlung eines NZEB-Niveaus für öffentliche Bestandsgebäude für die Umsetzung der Sanierungspflichten aus der Artikel 6 EED
Die Begleitung der nationalen Umsetzung des Artikel 6 EED wird zukünftig von einer dafür eingerichteten Geschäftsstelle übernommen.
Ziel
Die Begleitung der Umsetzung des Artikels 6 der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2023 hatte zum Ziel, Konzepte für die zukünftigen Aufgaben bei der Umsetzung der Richtlinie zu erarbeiten und mit den relevanten Stakeholdern wie beispielsweise Ländervertretern zu diskutieren.
Auftragnehmer des Forschungsprojekts war die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena).
Konzept
Das Vorhaben sollte relevante Fragestellungen des zuständigen Ministeriums, des BBSR sowie aus dem Stakeholderkreis der Bundesländer und der Länder bündeln, erfassen und aufbereiten. Ein Team aus Fachleuten beantwortete spezifische Fragen direkt und bereitete diese in Form von nicht veröffentlichten Kurzberichten auf. Ein Schwerpunkt dabei war, Fachfragen zu Umsetzungsmöglichkeiten von Artikel 6 EED sowie der zugehörigen von der Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinien zu klären.
Des Weiteren wurde ein Netzwerk mit einem erweiterten Stakeholderkreis aufgebaut, um die Herausforderungen der einzelnen föderalen Ebenen in die konzeptionellen Arbeiten des Projekts einfließen zu lassen. Um einen offenen und zielführenden Austausch zu gewährleisten, wurden verschiedene Austausch- und Abstimmungsformate mit Ländern und Verbänden koordiniert und begleitet. Ziel war es, die Herausforderungen bei der Umsetzung des Artikel 6 auf den verschiedenen Ebenen zu identifizieren und den Umsetzungsbedarf zu kommunizieren.
Ergebnisse
Für die Umsetzung des Gebäudeinventars wurden relevante Fragestellungen des zuständigen Ministeriums, des BBSR sowie aus dem Stakeholderkreis des Bundes und der Bundesländer erfasst und aufbereitet. Beispielsweise wurden die Vor- und Nachteile sowie Umsetzungsmöglichkeiten des Alternativen Ansatzes zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Artikel 6 EED gegenüber dem Standardansatz ausgeführt. Weiterhin wurde der Umgang mit denkmalgeschützten und militärischen Gebäuden eruiert. Die Antworten fließen in die Gestaltung der nationalen, gesetzlichen Umsetzung ein und können zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund des laufenden Verfahrens nicht genauer ausgeführt werden.
Darüber hinaus wurden zwei Konzeptentwürfe erarbeitet, die den Aufbau des in Artikel 6 geforderten Gebäudeinventars flankieren. Zum einen wurde ein Monitoring- und Controllingkonzept zur Kontrolle der Datenbereitstellung und Einhaltung der Sanierungsverpflichtung gegenüber der Europäischen Kommission entworfen. Zum anderen wurde ein Entwurf einer Leistungsbeschreibung für die vorläufige Einrichtung einer Geschäftsstelle zur Sicherstellung des Transfers der im Rahmen des Projekts gewonnenen Erkenntnisse vorgelegt.
Im September 2025 wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ein Bund-Länder-Dialog zur Umsetzung von Artikel 6 EED und von Artikel 5 EED (Energieverbrauchsregister) veranstaltet und fachlich begleitet, um Vertreterinnen und Vertreter der föderalen Ebenen unter anderem den Projektstand zu präsentieren. Dabei lag der Fokus darauf, einen technischen Einblick in die Überlegungen zur Datenbankentwicklung zu ermöglichen, insbesondere in die geplanten Benutzerrollen und -rechte sowie den auszufüllenden Datenfelder.
Im Dezember 2025 schloss sich ein gemeinsamer, vertiefender Workshop an, um mit Vertretenden der Länder interaktiv die geplanten Benutzerprozesse und Datenfelder der Datenbanken zu diskutieren sowie gezielt deren Wissen, Feedback und Erfahrungen zu sammeln. Am Workshop nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus 15 Bundesländern und dem Bund teil. Das detaillierte Feedback umfasste ca. 400 Anmerkungen (inklusive thematischer Doppelungen), die in die weitere Entwicklung der Datenbank fließen. Angesprochene Themen waren zum Beispiel die Benutzerrollen und -rechte in den Verwaltungsebenen, der Umfang und Aufwand der Datenerfassung sowie konkrete Rückmeldungen zu verpflichtenden und optionalen Datenfelder.
Alle Ergebnisse fließen in die Projektweiterführung durch eine vorläufige Geschäftsstelle zur Umsetzung von Artikel 6 EED ein, die im 1. Quartal 2026 eingerichtet wird.
| Projektbeteiligte |
|---|
| Eckdaten | |
|---|---|
| Schlagworte zum Projekt : | EU-Energieeffizienzrichtlinie, öffentliche Gebäude, öffentliche Hand, Sanierungspflicht |
| Projekt auf der Webseite des BBSR : | https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/jahr/2025/begleitung-umsetzung-artikel-6-eed/01-start |