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Begleitung der Umsetzung des Artikel 6 der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2023
Begleitung der Umsetzung des Artikel 6 der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2023
Begleitung der Umsetzung des Artikel 6 der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2023
01.2025
05.2025
abgeschlossen ohne Bericht
Die nationale Umsetzung des Artikel 6 der 2023 novellierten EU-Energieeffizienzrichtline wird in diesem Projekt begleitet. Unter anderem werden technische Fragen geklärt, Bund-Länder-Dialoge durchgeführt und Konzepte für ein Monitoring sowie eine dauerhafte Geschäftsstelle erarbeitet.
Ausgangslage
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) bildet den gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in der Europäischen Union. Am 10. Oktober 2023 trat die Novellierung der EU-Energieeffizienzrichtlinie in Kraft. Die Überarbeitung der Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, ihren Energieverbrauch bis 2030 um mindestens 11,7 % gegenüber den Projektionen des EU-Referenzszenarios 2020 zu senken. Die Einsparverpflichtungen werden von 2024 bis 2030 schrittweise mit weiteren jährlichen Einsparungen von 1,49 % bis 1,9 % erhöht (Artikel 8 der EED).
Der öffentlichen Hand kommt bei der Erreichung dieser Ziele eine besondere Vorbildfunktion zu, die in den Artikeln 5 und 6 der EED beschrieben ist. In Artikel 5 ist festgelegt, dass der öffentliche Sektor und seine Einrichtungen ihren eigenen jährlichen Gesamtenergieverbrauch um 1,9 % gegenüber dem Jahr 2021 senken müssen. Diese Umsetzung wird parallel angegangen und ist nicht Teil dieses Projektes. Schwerpunkt dieses Projektes ist die Begleitung der Umsetzung von Artikel 6, EED, der unter anderem folgende Verpflichtungen beinhaltet:
Sanierung von jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche der beheizten/gekühlten Gebäude im Besitz der öffentlichen Hand mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² auf ein Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäude im Bestand. Alternativ können äquivalente Energieeinsparungen nachgewiesen werden, wobei dieses Vorgehen an weitere Bedingungen geknüpft ist.
Verhandlungen und Vereinbarung von Vertragsklauseln mit Eigentümern von Gebäuden, die von der öffentlichen Hand genutzt werden, sich aber nicht in ihrem Besitz befinden, die eine Sanierung zu Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäuden zum Ziel haben.
Erstellung eins Inventars aller öffentlichen Gebäude, das der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Eine Umsetzung der Vorgaben in nationales Recht muss bis zum 11. Oktober 2025 erfolgen.
Aufgrund des Umfangs der Umsetzung von Artikel 6, EED ist dieses Projekt in drei weitere Projekte eingebettet, die auch vom BBSR betreut werden (keine eigene Projektseiten):
Rechtliche Auslegungs- und Umsetzungsfragen zum Artikel 6 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie 2023
Technische Umsetzung der EED, Artikel 6 – Aufbau Gebäudeinventar
Begleitgutachten zur Ermittlung eines NZEB-Niveaus für öffentliche Bestandsgebäude für die Umsetzung der Sanierungspflichten aus der EED Artikel 6
Ziel
Die Begleitung der Umsetzung des Artikels 6 der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2023 hat zum Ziel, Konzepte für die zukünftigen Aufgaben bei der Umsetzung der Richtlinie zu erarbeiten und mit den relevanten Stakeholdern wie beispielsweise Ländervertretern zu diskutieren.
Konzept
Das Vorhaben soll relevante Fragestellungen des zuständigen Ministeriums, des BBSR sowie aus dem Stakeholderkreis der Bundesländer und Kommunen bündeln, erfassen und aufbereiten. Ein fachlich kompetentes Team beantwortet individuelle Fragen direkt und bereitet diese in Form von Kurzberichten auf. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Klärung von Fachfragen zu Begriffen, Definitionen und Umsetzungsmöglichkeiten des Artikel 6 der Energieeffizienzrichtlinie (EED) sowie der zugehörigen von der Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinien. Weitere Schwerpunkte sind Fragen zum Nachweisregime, zur Anerkennung von Ersatzneubauten und zu den Wahlmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Umsetzungsvarianten (Standardverfahren versus Alternativer Ansatz).
Des Weiteren soll ein Netzwerk mit einem erweiterten Stakeholderkreis aufgebaut werden, um die Herausforderungen der einzelnen föderalen Ebenen in die konzeptionellen Arbeiten des Projekts einfließen zu lassen. Um einen offenen und zielführenden Austausch zu gewährleisten, werden verschiedene Austausch- und Abstimmungsformate mit Ländern, Kommunen und Verbänden koordiniert und begleitet. Ziel ist es, die Herausforderungen bei der Umsetzung des Artikel 6 auf den verschiedenen Ebenen zu identifizieren und den Umsetzungsbedarf zu kommunizieren.
Darüber hinaus werden zwei Konzepte erarbeitet und umgesetzt, die den Aufbau des in Artikel 6 geforderten Gebäudeinventars flankieren. Zum einen ein Monitoringkonzept zur Kontrolle der Datenbereitstellung und Einhaltung der Sanierungsverpflichtung gegenüber der Europäischen Kommission und zum anderen ein Konzept sowie eine Leistungsbeschreibung für die dauerhafte Einrichtung einer Geschäftsstelle zur Sicherstellung des Transfers der im Rahmen des Projekts gewonnenen Erkenntnisse.
| Projektbeteiligte |
|---|
| Eckdaten | |
|---|---|
| Schlagworte zum Projekt : | EU-Energieeffizienzrichtlinie, öffentliche Gebäude, öffentliche Hand, Sanierungspflicht |
| Projekt auf der Webseite des BBSR : | https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/jahr/2025/begleitung-umsetzung-artikel-6-eed/01-start |