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Wirtschaftlichkeit von Systemen zur Erfassung und Abrechnung des Wärmeverbrauchs

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Wirtschaftlichkeit von Systemen zur Erfassung und Abrechnung des Wärmeverbrauchs


Projektnummer
Projektbeginn
04.2013
Projektende
10.2014
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Mit der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU vom 25.10.2012 werden Anforderungen zur Ergreifung von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz an die Mitgliedsstaaten gestellt. Ausgehend von den vorhandenen Gesetzen und Verordnungen wurde für die nationale Umsetzung analysiert, inwieweit einzelne Anforderungen bereits erfüllt sind und ob weitergehende Anforderungen technisch realisierbar und wirtschaftlich sind.Projektlaufzeit: April 2013 - Januar 2014

Mit der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU vom 25.10.2012 werden Anforderungen an die Mitgliedsstaaten zur Ergreifung von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz gestellt. Ziel ist die EU-weite Primärenergieeinsparung von 20% bis 2020. Für die Umsetzung der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten notwendige Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 5.Juni 2014 in Kraft zu setzen.

In den Artikeln 9 bis 11 sind Anforderungen bezüglich der Verbrauchserfassung, der verbrauchsabhängigen Abrechnung und der Abrechnungsinformationen für die Bereiche Wärme-, Kälte- und Warmwasserversorgung enthalten. Mit Hilfe individueller Zähler soll der Endkunde zeitnah detaillierte Informationen über seinen Verbrauch sowie sein Einsparpotenzial erhalten und damit zur Einsparung angeregt werden.

Die nationale Umsetzung der Anforderungen der Energieeffizienzrichtlinie steht unter dem Vorbehalt, dass die Anforderungen technisch machbar, finanziell vertretbar und im Vergleich zu den potenziellen Energieeinsparungen angemessen sein müssen. Die in Deutschland geltende Heizkostenverordnung bildet die Grundlage für die Erfassung und Abrechnung des Verbrauchs an Wärme und Warmwasser. Zudem gelten weitere Gesetze und Verordnungen für die Verbrauchsmessung an der Übergabestelle in den Bereichen Strom, Gas und Fernwärme. Für darüber hinausgehende Anforderungen der Artikel 9 bis 11 Energieeffizienzrichtlinie wurde deren technische Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht.

Auftragnehmer des Forschungsprojektes war ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Forschung und Anwendung GmbH, Dresden.

Konzept

Grundlage der Betrachtungen bildete der gesetzliche und ordnungsrechtliche Rahmen in Deutschland sowie eine Analyse des Wohnungsbestandes, der Beheizungsstruktur und der vorhandenen Verbrauchserfassungssysteme. Für die einzelnen Anforderungen der Artikel 9 bis 11 Energieeffizienzrichtlinie wurde geprüft, inwieweit diese bereits erfüllt und weitergehende Anforderungen technisch realisierbar und wirtschaftlich sind. Weitere für die Umsetzung relevante Aspekte wurden in die Betrachtungen zur möglichen Umsetzung einbezogen.

Die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen erfolgte für die aktuelle Kostensituation, d.h. unter Verwendung aktueller Energiepreise und Kosten für ggf. notwendige Investitionen und Dienstleistungen. Grundlage bildeten aktuelle Verbrauchsdaten und das mögliche Einsparpotenzial der einzelnen Maßnahmen an Wärme, Kälte und Warmwasser. Wirtschaftlichkeit ist dann gegeben, wenn die jährlichen Energiekosteneinsparungen höher sind als die jährlichen (Mehr-)Ausgaben für die technische Ausstattung und Dienstleistung.

Unterjährige Verbrauchsinformation

Mit der Heizkostenverordnung ist in Deutschland die jährliche Abrechnung der Kosten für Wärme und Warmwasser vorgeschrieben. Soll darüber hinaus eine unterjährige Verbrauchsinformation erfolgen, ist dies mit fernauslesbaren individuellen Wärmemengenzählern oder elektronischen Heizkostenverteilern sowie fernauslesbarer Warmwasserzähler sinnvoll möglich. Eine unterjährige Verbrauchsinformation hat das Ziel, dem Verbraucher (Endkunde/Nutzer) seinen witterungsbereinigten Energieverbrauch zeitnah aufzuzeigen und ihn so in die Lage zu versetzen, sein Verhalten kurzfristig zu ändern. Die Bewertung der technische Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit unterjähriger Verbrauchsinformationen erfolgt gemeinsam für Raumwärme und Warmwasser unter Variation von Gebäudegröße, Wärmedämmstandard und eingesetzten Energieträger.

Derzeit gibt es nur wenig Datenmaterial über die Auswirkungen einer unterjährigen Verbrauchsinformation auf den Energieverbrauch der Endkunden und damit auf das zusätzlich zur jährlichen Heizkostenabrechnung zu erwartende Einsparpotenzial. Ebenso unsicher sind Aussagen zu Nutzerakzeptanz und Langfristigkeit der Änderung des Nutzerverhaltens. Den Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit wurde ein mittleres Einsparpotenzial von 5% am gesamten Endenergieverbrauch Wärme für Heizung und Warmwasser zu Grunde gelegt, ein weiterer Bereich wurde mit Hilfe von Szenarien (2% und 10%) beleuchtet.

Beim Einsatz fernauslesbarer, elektronischer Heizkostenverteiler oder fernauslesbarer Wärmemengenzähler ergeben sich Mehraufwendungen gegenüber einer Standardausstattung. Zudem entstehen für die Dienstleistung einer Verbrauchsinformation und -analyse über ein Internetportal weitere Kosten. Mitgliedsunternehmen der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. nennen mögliche jährliche Zusatzkosten für den Endkunden von etwa 15 €/a bis 30 €/a. Für die Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit wurden mittlere Kosten in Höhe von 30 €/a je Abrechnungseinheit angesetzt, mit Hilfe von Szenarien wurde ein weiterer Bereich betrachtet (15 €/a und 60 €/a).

Ergebnisse

Nachfolgend werden Ergebnisse der Untersuchungen zusammengefasst, eine ausführliche Darstellung und Erläuterung kann dem Endbericht entnommen werden (s. unter "Veröffentlichungen").

Umsetzung Artikel 9: Verbrauchserfassung

Der Einsatz individueller Zähler beim Anschluss von Gebäuden oder Wohnungen an die leitungsgebundenen Energieträger Strom, Erdgas, Fernwärme und Fernkälte bildet die Grundlage für Lieferung und Abrechnung des Verbrauchs zwischen Energieversorger und Eigentümer sowie für die Verteilung der Kosten auf mehrere Mieter oder Nutzer entsprechend Heizkostenverordnung. Mit den in Deutschland geltenden Verordnungen und Gesetzen ist der Einsatz individueller Zähler bereits vorgeschrieben, bei Strom und Gas sind unter Einhaltung von Übergangsfristen intelligente Zähler einzusetzen.

Durch den Einsatz von Wärmemengenzählern anstelle von Heizkostenverteilern in den einzelnen Einheiten im Neubau oder bei größeren Renovierungen ergeben sich keine zusätzlichen Einsparungen, da diese ausschließlich durch Beeinflussung des Nutzerverhaltens aus dem Wissen um eine verbrauchsabhängige Abrechnung initiiert werden. Zudem sind die Kosten für Wärmemengenzähler deutlich höher. In Bestandsgebäuden führt die ggf. notwendige grundlegende Anpassung des Rohrnetzes zu weiteren Kosten. Die verpflichtende Vorgabe zur Ausstattung der Wohngebäude mit Wärmemengenzählern im Neubau, bei größeren Renovierungen oder im Bestand ist damit nicht wirtschaftlich.

Umsetzung Artikel 10: Abrechnungsinformationen

Eine unterjährige Information über den Verbrauch an Raumwärme und Warmwasser ist auf Basis fernauslesbarer individueller Wärmemengenzähler oder elektronischer Heizkostenverteiler sowie fernauslesbarer Warmwasserzähler sinnvoll möglich. Die Daten werden per Funk aus der Wohneinheit oder direkt an den Messdienstleister übertragen und über ein Internetportal dem Endkunden zur Verfügung gestellt. Folgende Daten können witterungsbereinigt visualisiert werden:

  • aktueller Verbrauch
  • Vergleich zum Vormonat bzw. Vorjahr
  • Vergleich zum Durchschnittsverbrauch des Wohngebäudes

Unter den aktuellen Randbedingungen ist eine Wirtschaftlichkeit der webbasierten unterjährigen Verbrauchsanalyse beim Einsatz von elektronischen Heizkostenverteilern oder Wärmemengenzählern in Mehrfamilienhäusern mit mittlerer Wohnungsgröße nicht allgemeingültig gegeben. Eine mögliche Wirtschaftlichkeit differiert in Abhängigkeit von Wohnungsgröße, dem Wärmeschutzstandard und dem eingesetzten Energieträger. Zudem gibt es große Unsicherheiten beim möglichen Einsparpotenzial an Wärme und Warmwasser sowie den zu erwartenden Dienstleistungskosten.

Weitere Modellprojekte sollten verfolgt werden, welche Aufschluss über die Höhe des tatsächlichen Einsparpotenzials sowohl bei Raumwärme als auch bei Warmwasser, die Nutzerakzeptanz und die entstehenden Dienstleistungskosten über mehrere Heizperioden liefern.

Veröffentlichungen

Wirtschaftlichkeit von Systemen zur Erfassung und Abrechnung des Wärmeverbrauchs - Endbericht
Download auf https://www.bbsr.bund.de/

Projektbeteiligte
Eckdaten
Schlagworte zum Projekt : Energieeffizienzrichtlinie, Wirtschaftlichkeit, Wärmeverbrauch, Energieeffizienz, Heizkosten
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/5EnergieKlimaBauen/2014/WirtschaftlichkeitWaermeverbrauch/01_start