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Gutachten zur Außerbetriebnahme von elektrischen Nachtspeicherheizungen

Projektbeschreibung

Projektbeteiligte

Eckdaten

Gutachten zur Außerbetriebnahme von elektrischen Nachtspeicherheizungen


Projektnummer
Projektbeginn
12.2007
Projektende
08.2009
Projektstatus
abgeschlossen mit Bericht

Mit dem Beschluss des Integrierten Energie- und Klimaprogramms hat die Bundesregierung 2007 unter anderem beschlossen, Nachtstromspeicherheizungen langfristig durch primärenergetisch günstigere Wärmeversorgungen zu ersetzen. Diese Umstellungsverpflichtung sollte in der zur Novellierung anstehenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) verankert werden. Mit der vorliegenden Untersuchung sollten die Grenzen der Wirtschaftlichkeit des Austausches von Nachspeicherheizungen ausgelotet werden.Projektlaufzeit: Dezember 2007 - Dezember 2008

Eine im Februar 2007 für das Bundesumweltministerium erstellte Studie der IZES gGmbH und des Bremer Energie Instituts hatte bereits aufgezeigt, dass Nachtstromspeicherheizungssysteme wesentlich mehr Primärenergie zur Erreichung einer bestimmten Raumtemperatur als ihre üblichen Alternativen benötigen, dass sie in entsprechendem Maße zu einer Anhebung der CO2--Kohlendioxid-Emissionen beitragen und somit der Austausch dieser Heizsysteme aus Umweltgesichtspunkten empfehlenswert ist. Für eine öffentlich-rechtliche Regelung ist darüber hinaus stets zu beachten, dass das der Energieeinsparverordnung (EnEV) übergeordnete Energieeinsparungsgesetz die Maßgabe enthält, dass sich sämtliche Energieeinsparanforderungen an dem Gebot der Wirtschaftlichkeit orientieren müssen.

Bereits in der Vorläuferstudie ist deutlich geworden, dass in Anbetracht des hohen Aufwandes, der mit der Nachrüstung einer Pumpenwarmwasserheizung verbunden ist, die Wirtschaftlichkeit einer Umstellung im Sinne dieser gesetzlichen Vorgaben ein Problem darstellen kann. Unter diesem Blickwinkel bietet die Anknüpfung der Austauschpflicht an die EnEV von vornherein nicht den Spielraum, den Austausch in voller Breite über Ordnungsmaßnahmen bewerkstelligen zu können.

Die vorliegende Untersuchung hatte das Ziel, die Grenzen der Wirtschaftlichkeit auszuloten und festzustellen, für welche Bereiche eventuell Ausnahmeregelungen erforderlich sind. Dabei wurde die in der Vorstudie angerissene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Umstellung von Nachtspeicherheizungen vertieft. Die Ergebnisse bilden die Basis für die abgestufte Vorschrift zur Austauschpflicht von Nachtspeicherheizungen innerhalb der EnEV 2009.

Auftragnehmer des Forschungsprojektes waren das Bremer Energieinstitut, Bremen und das Institut für Zukunftsenergiesysteme IZES gGmbH, Saarbrücken

Konzept

Zur Identifikation der Grenzen der Wirtschaftlichkeit und der Bereiche, für die eventuell Ausnahmeregeln erforderlich sind, wurde in der Untersuchung die statische Amortisationszeit herangezogen. Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn die Amortisationsdauer unter der technischen Lebensdauer der neuen Heizanlage liegt.

Als Ausgangspunkt für die ökonomischen Betrachtungen sind drei Modellgebäude verwendet worden, die auch in der vorangegangen Studie zugrunde gelegt worden waren. Diese Gebäude waren ursprünglich anhand der statistischen Daten des elektrobeheizten Gesamtbestandes ausgewählt worden. Es handelt sich um ein Einfamilienreihenhaus (RH), ein freistehendes Einfamilienhaus (EFH) und ein Sechsfamilienhaus (6FH). Es wird aufgezeigt, dass hiermit ein breites Spektrum typischer Anwendungsfälle für Nachtspeicherheizungen in Wohngebäuden abgedeckt wird.

In die Untersuchung wurden neben den sieben in der Vorstudie bereits berücksichtigten Heizungsalternativen für das freistehende Einfamilienhaus (EFH) ergänzend auch die Luft-Wasser-Wärmepumpen in die Betrachtung einbezogen.

Neben dem Gebäudetyp beeinflussen weitere Faktoren die Wirtschaftlichkeit des Ersatzes von Nachspeicherheizungen. Die sind insbesondere der Dämmstandard der Gebäude, der Strompreis für Nachspeicherheizungsstrom, der Restwert der Nachtspeicherheizungen sowie die Aufwandszahl des Heizungssystems. Der Einfluss dieser Faktoren ist anhand von Variationsrechnungen überprüft worden. Darüber hinaus sind noch eine Reihe von Sonderfällen untersucht worden, in denen die Austauschpflicht für Nachtspeicherheizungen einen Härtefall darstellen kann, wie z.B. ein geringes Platzangebot für eine neu einzurichtende Heizzentrale oder das Mehrfamilienhaus, das Wohnungen mit unterschiedlichen Heizsystemen aufweist.

Ergebnisse

Als zentrale Ergebnisse der Studie sind zu benennen, dass

  • der Austausch von Nachtspeicherheizungen für alle drei untersuchten Referenzgebäude wirtschaftlich machbar ist, wenn die Versorgung mit Erdgas oder der Anschluss mittels Nah-/Fernwärmesystem an eine KWK-Anlage möglich ist. Das mit dem Reihenhaus verkörperte kleine Einfamilienhaus stellt dabei einen wirtschaftlichen Grenzfall dar.
  • für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten darüber hinaus auch die Ölheizung und die Pelletheizung mit oder ohne Solaranlage wirtschaftliche Alternativen sind.
  • die elektrisch orientierten Heizungsvarianten Split-Raumklimagerät und Luft-Wasser-Wärmepumpen in keinem Fall wirtschaftliche Alternativen sind.

Die Betrachtung der Einflussparameter ergab, dass durch sinkenden Wärmebedarf die Wirtschaftlichkeit des Austausches im freistehenden Einfamilienhaus und im Reihenhaus beeinträchtigt werden kann. Auch eine vorzeitige Außerbetriebnahme vor Ablauf der üblichen Lebensdauer der Nachtspeicherheizungen wirkt sich nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit der Umstellung aus. Dagegen würde ein Anstieg des Strompreises für Nachtspeicherheizungen die Wirtschaftlichkeit des Austausches verbessern.

Im Endbericht (BBSR-Online-Publikation 20/2009, siehe unter "Veröffentlichungen") werden die unterschiedlichen Fallgestaltungen systematisch dargelegt und auf ihre Wirtschaftlichkeit hin bewertet. Hierbei werden auch Sonderfälle beschrieben, in denen die Austauschpflicht eine Härtefallregelung darstellen kann.

Veröffentlichungen

BMVBS/BBSR (Hrsg.): Gutachten zur Außerbetriebnahme von elektrischen Nachtspeicherheizungen. BBSR-Online-Publikation 20/09, Bonn 2009.
>> weitere Informationen

Projektbeteiligte
Eckdaten
Projekt auf der Webseite des BBSR : https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/3Rahmenbedingungen/2009/BegleitgutachtenEnEV2009/Nachtspeicherheizungen/01_start