Kurzbericht
Grünfassaden sind brandschutzsicher – wenn Pflege stimmt
Untersuchung der brandschutztechnischen Anwendbarkeit von begrünten Fassaden an mehrgeschossigen Gebäuden
Eine TU-München-Studie mit 51 Brandversuchen liefert erstmals konkrete Regeln statt pauschaler Verbote. Kletterpflanzen an nichtbrennbaren Rankhilfen können auf Grundlage der Forschungsergebnisse an mehrgeschossigen Gebäuden vereinfacht bewertet werden und benötigen keine projektspezifischen Brandversuche. Ein Pflegegang pro Jahr garantiert Brandsicherheit.
TU München
2024
Dr. Thomas Engel (Projektleiter)
Zukunft Bau 10.08.18.7-21.46

v. l. n. r.): Flächiger Versuch mit vitaler Begrünung (V1); Flächiger Versuch mit getrockneter (toter) Begrünung (V2); Balkonversuch mit zentraler Brandeinwirkung und vitaler Begrünung (V3); Balkonversuch mit Brandeinwirkung in der Ecke und vitaler Begrünung (V4); Balkonversuch mit zentraler Brandeinwirkung und getrockneter (toter) Begrünung (V5), Quelle: Thomas Engel
Klimaanpassung vs. Brandschutz
Herausforderung
Städte heizen sich auf, Hitzewellen werden häufiger. Fassadenbegrünung könnte ein wichtiger Baustein der Klimaanpassung sein: Sie kühlt Gebäude durch Verdunstung, verbessert die Luftqualität, speichert Regenwasser und wertet das Stadtbild auf.
Doch in der Baupraxis wird Grün an der Fassade trotz dieser Vorteile oft verhindert – aus Sorge vor Brandgefahr. Bisher fehlten wissenschaftlich fundierte Antworten. Brandschutzgutachten waren aufwendig und teuer, Genehmigungsverfahren kompliziert. Das Ergebnis: Viele klimagerechte Bauprojekte mit Fassadenbegrünung wurden aus Vorsicht nicht realisiert.
51 Brandversuche – von der Laborprobe zur 12-Meter-Fassade
Forschungsansatz
Das Forschungsprojekt FireSafeGreen der TU München unter Leitung von Thomas Engel hat diese Wissenslücke systematisch geschlossen. In 43 Laborversuchen wurden 25 verschiedene Kletterpflanzenarten unter kontrollierten Bedingungen getestet – in unterschiedlichen Zuständen (vital vs. getrocknet), Altersstufen und Pflegezuständen.
Aufbauend darauf folgten acht Großbrandversuche an bis zu 12 Meter hohen Fassaden – die größte systematische Versuchsreihe dieser Art weltweit. Die Versuche simulierten verschiedene Praxisszenarien: flächige Begrünung direkt an Außenwänden, Begrünung vor Balkonen, vitale vs. vertrocknete Pflanzen und die Kombination mit Holzfassaden.
Nicht die Pflanzenart entscheidet sondern die Pflege
Ergebnisse
1. Feuchtigkeit ist der Schlüsselfaktor
Die Pflanzenart spielt kaum eine Rolle entscheidend ist der Feuchtigkeitsgehalt.
- Vitale Pflanzen: Verdampfen Wasser, bevor sie sich entzünden und verlöschen selbstständig.
- Trockene Pflanzen: Brennen schnell und intensiv, kurzzeitige »Strohfeuer«.
- Der Unterschied: Getrockneter Efeu entwickelt Wärmefreisetzung wie Spanplatten, vitaler Efeu entwickelt kaum messbare Wärmeleistung.

Quelle: Thomas Engel
Wärmefreisetzungsrate eines 42 Tage getrockneten, eines vitalen jungen und eines vitalen alten Efeus im Vergleich zu einer 13 mm Span- und einer 9 mm Sperrholzplatte
2. Pflege ist Brandsicherheit
Ein Pflegegang pro Jahr nach DIN 18919 und FLL-Richtlinie reicht aus, um Brandsicherheit zu garantieren. Die jährliche Pflege ist nicht aufwendiger als die ohnehin empfohlene Grünpflege – sie bekommt nun eine zusätzliche, brandschutztechnische Begründung.
Totholz entfernen
Abgestorbene Äste, trockenes Laub und Vogelnester beseitigen.
Vitalität prüfen
Sind die Pflanzen noch gesund und haben normalen Feuchtigkeitsgehalt?
Zurückschneiden
Unkontrolliertes Wachstum verhindert Totholz-Bildung im Pflanzen-Inneren.
Dokumentation
Pflegeintervalle nachweisbar festhalten (wichtig für Bauaufsicht).
3. Konkrete Abstandsregeln für die Planung
Die Forschung liefert erstmals präzise Vorgaben:
- 50 cm zu Holzdachstühlen: Dies verhindert Entzündung durch aufsteigendes Feuer.
- 15 cm zwischen Rankgitter und Holzfassade: Dieser Abstand ist ausreichend bei regelmäßiger Pflege.
- Geschlossene Balkonbrüstungen (nichtbrennbar): Diese sind erforderlich bei mehrgeschossiger Begrünung vor Balkonen.

Darstellung des SBI-Prüfstands und des Bereichs für die Pflanzenproben (grün) zusätzlich mit je einen Foto vor und nach dem Versuch, Quelle: Thomas Engel
Kletterpflanzen an nichtbrennbaren Rankhilfen können ohne zusätzliche Brandschutznachweise an mehrgeschossigen Gebäuden bis zur Hochhausgrenze eingesetzt werden – sofern definierte Mindestabstände eingehalten werden. Das vereinfacht Planungsprozesse erheblich.
Ein Pflegegang pro Jahr garantiert Brandsicherheit. Diese Wartung ist nicht aufwendiger als ohnehin empfohlene Grünpflege – sie bekommt jetzt eine zusätzliche brandschutztechnische Begründung.
Die Forschung schafft eine wissenschaftliche Grundlage für einheitliche Bewertungen. Kletterpflanzen an Rankhilfen sind allgemeingültig bewertbar. »Living Walls« (wandgebundene Systeme) erfordern weiterhin produktspezifische Nachweise.