Bauordnungsrecht weiter entwickeln und harmonisieren

Bezahlbares Bauen ist wesentlich durch weitgehend übereinstimmende und verständliche Landesbauordnungen bestimmt.

Der Wohngipfel hat gezeigt: Bund und Länder sind sich einig, dass eine möglichst weitreichende Harmonisierung der 16 Landesbauordnungen insbesondere mit Blick auf das bezahlbare Bauen und Wohnen notwendig ist. Die Länder, in deren ausschließlicher Zuständigkeit das Bauordnungsrecht liegt, streben eine weitest gehende Harmonisierung der Landesbauordnungen auf der Grundlage der Musterbauordnung der Länder an. In diesem Sinne hat sich die Bauministerkonferenz der Länder im Februar 2019 geäußert. Diese Zielsetzung der Länder ist ein wichtiger Schritt zur Begrenzung der Baukosten.

Zudem haben die Länder in der Bauministerkonferenz vom Februar 2019 eine Regelung zur Typengenehmigung beschlossen, die in die Musterbauordnung aufgenommen wird. Mit diesem Instrument soll die Anwendung von seriellen Bauweisen, die Verwendung von Modulen und damit ein beschleunigtes Bauen unterstützt werden.

Die Länder sind dabei, das auf dem Wohngipfel Vereinbarte umzusetzen. Mit den zuletzt beschlossenen bzw. den aktuell im Verfahren befindlichen Novellen zahlreicher Landesbauordnungen wurden bzw. werden aktuelle Vorgaben aus der Musterbauordnung, u. a. die Typengenehmigung, umgesetzt.