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Nachrechnung von Stahlbeton-Tragwerken mit niedriger Festigkeit
Nachrechnung von Stahlbeton-Tragwerken mit niedriger Festigkeit
10.08.18.7-16.49
10.2016
08.2019
abgeschlossen mit Bericht
Ergebnisse
Die Standsicherheit von Bestandstragwerken muss - auch aus bauaufsichtlicher Sicht - bei Umbau oder Nutzungsänderung nach aktuellem Regelwerk nachgewiesen werden. Wird an Bestandstragwerken aus Stahlbeton die charakteristische Betondruckfestigkeit anhand von Bohrkernen ermittelt oder wird sie durch Umrechnung aus Bestandsunterlagen festgestellt, ergeben sich bei älteren Bauwerken sehr oft Festigkeiten unterhalb der Festigkeitsklasse C12/15.
Der Gültigkeitsbereich der zentralen Bemessungsnorm Eurocode 2 [R1] einschl. ihres Nationalen Anhangs [R2] ist aber auf Betone C12/15 - C100/115 beschränkt. Dies bedeutet aber nicht, dass Betone mit geringerer Festigkeit nicht bemessbar sind. Die Untergrenze in Eurocode 2 wurde teilweise unter Aspekten der Dauerhaftigkeit gewählt. (Aspekte der Dauerhaftigkeit können bei Bedarf im Einzelfall gutachterlich behandelt werden.)
Deshalb sollen im Rahmen des vorliegend beantragten Projektes alle relevanten Regeln hinsichtlich ihrer Gültigkeit für niederfesten Beton analysiert und für die Praxis gut verständlich kommentiert werden. In Anlage 1 sind die betroffenen Abschnitte des Eurocodes 2 gekennzeichnet.
Projektbeteiligte | |
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Antragsteller/in : |
Technische Universität Kaiserslautern |
Federführende/r Forscher/in (alternativ Sprecher/in) : |
Technische Universität Kaiserslautern Fachgebiet Massivbau und Baukonstruktion Projektleiter: Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schnell Bearbeiter: Rabea Sefrin, M. Sc. |
Eckdaten | |
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Schlagworte zum Projekt : | Bauen im Bestand, Betone mit niedriger Festigkeit, Gültigkeit der aktuellen Regelwerke für niederfeste Betone |
Einordnung in Zukunft Bau : | Forschungsförderung, Bestandsgebäude, Forschungsbericht |
Bundesförderung in EUR : | 120.603,86 |